Gebührenanpassung 2022

In welcher Höhe werden die Gebühren im Bereich Ausbildung erhöht?

Ab März 2022 zahlen Ausbildungsbetriebe pro Ausbildungsverhältnis für Eintragung und Prüfung insgesamt 65 bis 117 Euro mehr. Die Höhe variiert, nach Ausbildungsberuf und danach, ob das Angebot der Online-Eintragung von Verträgen genutzt wird. (Die Steigerungen der Gebühren liegen je nach Berufsgruppe zwischen 17 und 25 Prozent. Die letzte Gebührensteigerung fand vor sechs Jahren statt. Pro Ausbildungsjahr und Lehrling liegt die Steigerung zwischen 22 und 30 Euro, sofern von der Möglichkeit der Online-Eintragung Gebrauch gemacht wird.)
Wie die Gebühr genau aussieht, finden Sie in Zuordnung zu den Berufen: Ausbildungsgebühren im Überblick.

In welcher Höhe werden die Gebühren im Bereich Fortbildung erhöht?

Ab Januar 2022 zahlen die Prüfungsteilnehmer - je nach Prüfung - zwischen 20 und 225 Euro mehr. Besonders hoch fallen die Steigerungen bei den technischen Fortbildungsprüfungen und beim IHK-Betriebswirt aus, da die alten Gebühren dem gestiegenen Aufwand bei der Prüfungsabnahme seit längerem nicht mehr gerecht wurden. Insofern wurde auch strukturell angepasst. Die letzte Anpassung fand vor sechs Jahren statt. Damals wurden allerdings zwei Stufen durch die VV verabschiedet, auf die zweite Stufe mit Blick auf die VW-Krise und ihre Auswirkungen verzichtet. Wie die Gebühr genau aussieht, finden Sie in Zuordnung zu den Fortbildungsabschlüssen hier: Fortbildungsgebühren im Überblick.

Wird die gesamte Kostensteigerung der letzten sechs Jahre durch die Gebührensteigerung aufgefangen?

Die IHK-Vollversammlung, das gewählte Parlament der in der IHK organisierten Kaufleute, hat 2009 entschieden, dass nur die Hälfte der Kosten für Prüfungen und Vertragseintragung durch Gebühren gegenfinanziert werden sollen, die andere Hälfte wird aus den Pflichtbeiträgen bezuschusst, also von der Gesamtheit aller Unternehmen getragen. Dies deshalb, da Ausbildung zwar besonders den ausbildenden Betrieben, darüber hinaus aber auch der gesamten regionalen Wirtschaft nützt. 70 Prozent der Auszubildenden werden im Schnitt als Fachkräfte übernommen, die anderen stehen, sofern sie nicht weitere Bildungsmöglichkeiten nutzen, den anderen Unternehmen als Fachkräftepotenzial zur Verfügung.
Bei den Fortbildungsprüfungen werden 75 Prozent der Kosten durch die Gebühreneinnahmen gedeckt, 25 Prozent von der Gesamtheit der Unternehmen gegensubventioniert, da gut fortgebildete Fachkräfte auch im Interesse der regionalen Wirtschaft liegen.

Wie kam es zu der Gebührenerhöhung?

Beschlossen hat das die Vollversammlung, das ehrenamtliche und von den Mitgliedern gewählte Unternehmerparlament unserer IHK am 11. Dezember 2021 nach einer durchaus kontroversen Diskussion.
Hintergrund der Gebührenanpassung ist das IHK-Gesetz. Demnach sollen direkt zurechenbare IHK-Leistungen in erster Linie durch Gebühren finanziert werden und erst in einem zweiten Schritt durch Mitgliedsbeiträge. Den Richtwert für den Deckungsgrad hatte die Vollversammlung 2009 auf 50 Prozent festgelegt, zuletzt war dieser allerdings auf unter 35 Prozent gesunken. Die Anpassung war daher erforderlich.

Welche Gründe gibt es für die Steigerung der Prüfungskosten pro Auszubildenden?

  1. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler ist in den letzten 15 Jahren um 17 Prozent gesunken, die Zahl der Ausbildungsverhältnisse in der Folge um 13 Prozent zurückgegangen. Im Zuge dessen war auch die Zahl der Prüflinge rückläufig, was bei den größtenteils von der Prüflingszahl relativ unabhängigen Kosten (Raum-, Aufgabenerstellungs-, Prüfer- und Personalkosten) zu höheren Stückkosten geführt hat.
  2. Die Prüfungsverfahren sind durch die Neuordnung vieler Berufe mit dem Übergang auf Teil 1- und Teil 2-Prüfungen sowie Änderungen bei mündlichen/praktischen Prüfungen aufwendiger geworden.
  3. Die Prüferentschädigungsätze haben sich Anfang 2021 durch eine Novelle der zugrundeliegenden gesetzlichen Regelung (JVEG) erhöht.
  4. Die Personal- und Sachkosten (z.B. Aufgabenerstellung) sind in diesen 6 Jahren natürlich auch gestiegen.

Warum wurde die Gebühr gerade jetzt in der noch immer andauernden Corona-Krise erhöht?

Die Kostendeckung der Gebühren wird regelmäßig überprüft. An sich hätte bereits 2020 eine Anpassung angestanden. Diese wurde mit Blick auf die Corona-Krise und die damit verbundenen Belastungen für Teile der regionalen Wirtschaft verschoben. Da die Gebührenerhöhung einen längeren Entscheidungsprozess mit der Vollversammlung und eine Abstimmung mit den aufsichtführenden Ministerien (Kultus- und Wirtschaftsministerium) voraussetzt, sind wir damit zur Jahresmitte 2021 gestartet. Die bevorstehende Omicron-Welle war da noch nicht absehbar. Je länger eine Anpassung geschoben wird, desto größer wird der Gebührensprung. Die Vollversammlung hat die Entscheidung deshalb im Dezember nicht noch einmal ausgesetzt.

Sind auch die besonderen Mehrkosten für die IHK durch die Corona-Krise ein Grund für die Gebührenerhöhung?

Nein. Besondere Kosten sind hier z.B. entstanden durch die Verschiebungsnotwendigkeit einzelner Prüfungen, durch erforderliche größere Räume, vermehrten Prüfereinsatz, Masken- und Testbeschaffung. Diese Kosten, die einmaliger Natur sind und außerhalb der Pandemie verschwinden, wurden bewusst rausgerechnet und für die Gebührenerhöhung nicht berücksichtigt.

Warum gibt es einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Gebühren für Prüfungen und Verzeichnisführung aus IHK-Mitgliedsbeiträgen?

Ausbildung bedeutet immer auch Engagement für die Gemeinschaft. Von gut ausgebildetem Nachwuchs profitiert zwar der Ausbildungsbetrieb selbst besonders, aber nicht nur dieser, sondern die gesamte regionale Wirtschaft. Der herausragenden Verantwortung, die die Ausbildungsbetriebe damit übernehmen, trägt unsere IHK Rechnung, indem wir sie unterstützen – nicht nur durch intensive Beratung und Begleitung in allen Fragen zum Thema, sondern eben auch finanziell.

Werden alle Kosten der IHK im Bereich berufliche Bildung teilweise durch Gebühren finanziert?

Nein. Fachkräftemangel ist eine kardinale Herausforderung für unsere regionale Wirtschaft, die in den nächsten Jahren stetig größer werden wird. Die Berufsausbildung ist für die mittelständischen Unternehmen eine besonders wichtige Möglichkeit, Fachkräftebedarf zu decken. Entsprechend hat unsere IHK in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Qualität der Ausbildung zu verbessern, junge Menschen für Ausbildung zu begeistern und die Berufsorientierung an den Schulen mit der Wirtschaft zu gestalten. All diese Aktivitäten werden aus den Mitgliederbeiträgen zumeist voll gegenfinanziert.
Beispiele für Maßnahmen zur Steigerung der Ausbildungsqualität:
  • Ausbildernetzwerke in 6 Teilregionen unseres IHK-Bezirks mit 3 jährlichen Treffen
  • Gütesiegel Top-Ausbildung
  • Online-Veranstaltungen Arbeitgebermarketing
Beispiele für Unterstützung bei Berufsorientierung:
  • Qualifizierung von Ausbildungsbotschaftern (Azubis, die an den Schulen ihre Berufe und Betriebe vorstellen) und Organisation des Einsatzes, mit dem jährlich über 4.500 Schülerinnen und Schüler erreicht werden.
  • Ergänzung durch Karrierebotschafter, die nach diesem Muster in Online-Elternveranstaltungen eingesetzt werden und Praxisbotschafter, die berufsbezogene Praxisworkshops in den Unterricht integriert werden.
  • Digitaler Zukunftstag
  • Organisation von Online-Betriebsführungen
Beispiele für Maßnahmen zur Erhöhung der Ausbildungsattraktivität:
  • Ausbildungskampagne “Ausbildung macht mehr aus uns” für duale Berufsausbildung
  • Einführung einer Azubi-Card in 2022
  • Bestenehrungen auf Regional-, Landes und Bundesebene
Insofern ist es zwar richtig, dass die Hälfte der Kosten für Prüfungen und Vertragseintragung durch die Ausbildungsbetriebe in Form von Gebühren getragen wird. Von den Gesamtkosten, die der IHK durch Leistungen für Ausbildungsbetriebe und Azubis entstehen, wird hingegen nicht einmal ein Drittel über Gebühren finanziert, der größte Teil durch die Wirtschaft insgesamt getragen.