Einstiegsqualifizierung
- Zielgruppe der Einstiegsqualifizierung
- Inhaltliche Gestaltung der Einstiegsqualifizierung
- Einstiegsqualifizierung Plus
- Vertragsverhältnis der Fördermaßnahmen
- Vergütung, Sozialversicherung und Förderung
- Berufsschule während der Einstiegsqualifizierung
- Urlaubsanspruch bei einer Einstiegsqualifizierung
- Teilurlaubsansprüche
- Checkliste zur Vorbereitung
- Beginn und Dauer der Förderung
- Betriebliches Zeugnis und IHK-Zertifikat
Zielgruppe der Einstiegsqualifizierung
- Ausbildungssuchende, die wegen individueller, eingeschränkter Vermittlungsperspektiven bisher in kein Ausbildungsverhältnis vermittelt werden konnten oder noch nicht über eine entsprechende Ausbildungsreife verfügen.
- Eine EQ ist auch für Menschen mit Behinderungen, die eine Fachpraktikerausbildung anstreben, möglich.
Inhaltliche Gestaltung der Einstiegsqualifizierung
- Die EQ orientiert sich an Ausbildungsinhalten anerkannter Ausbildungsberufe und soll auf eine spätere Berufsausbildung vorbereiten.
- Einstiegsqualifizierungen lassen sich in Abstimmung mit unserer IHK individuell gestalten.
- Eine EQ kann in Teilzeit erfolgen, wenn sie mindestens 20 Wochenstunden umfasst. Den Teilnehmenden soll so z. B. der Besuch eines Sprachkurses ermöglicht werden.
Einstiegsqualifizierung Plus
Vertragsverhältnis der Fördermaßnahmen
- Die EQ ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
- Mit dem geförderten Teilnehmer wird ein Einstiegsqualifizierungsvertrag geschlossen.
- Das Ziel einer EQ ist die Übernahme in eine Berufsausbildung. Daraus ergibt sich jedoch keine Verpflichtung.
Vergütung, Sozialversicherung und Förderung
- Für die EQ-Vergütung erstattet die Agentur für Arbeit dem Arbeitgeber bis zu 276 Euro monatlich. Dazu erhält das Unternehmen einen pauschalierten Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag in Höhe von 142 Euro im Monat. Der Arbeitgeber trägt die Sach- und Personalkosten der EQ sowie den Beitrag für die Berufsgenossenschaft.
- Soweit tarifliche Vergütungen gelten, sind sie einzuhalten. Die Förderung wird nur bis zu der maximalen Förderhöhe gewährt.
Berufsschule während der Einstiegsqualifizierung
Urlaubsanspruch bei einer Einstiegsqualifizierung
- für Erwachsene im Bundesurlaubsgesetz
- für Jugendliche im Jugendarbeitsschutzgesetz festgelegt.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Teilurlaubsansprüche
Checkliste zur Vorbereitung
- Legen Sie im Vorfeld der EQ mögliche Betriebsstationen, Praktikumsinhalte, Qualifizierungsbausteine, Dauer, Vergütung sowie Auswahlkriterien für Ihre Interessenten fest.
- Melden Sie das EQ-Angebot an Ihre IHK.
- Ihre IHK und Ihre Agentur für Arbeit unterstützen Sie bei der Bewerberansprache und -auswahl. Falls Ihr EQ-Interessent noch nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist, sollte er dies schnellstmöglich nachholen, damit die Fördervoraussetzungen geklärt werden können.
- Lassen Sie sich eine vorläufige Zusage für die Förderung bei Ihrer Agentur für Arbeit geben.
- Stimmen Sie mit Ihrer Agentur für Arbeit ab, ob unterstützende sozialpädagogische Hilfen erforderlich und möglich sind. Die Kosten können Ihrem Betrieb unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden.
- Verwenden Sie das Vertragsformular der IHK und leiten Sie bitte eine Vertragskopie an Ihre IHK weiter.
- Stellen Sie vor Beginn einer Einstiegsqualifizierung einen Antrag zur Förderung der Praktikumsvergütung bei Ihrer Agentur für Arbeit und fügen Sie eine Original-Ausfertigung des Einstiegsqualifizierungsvertrags bei.
- Melden Sie schließlich Ihren EQ-Teilnehmer bei der Krankenkasse und Berufsgenossenschaft an und legen Sie bitte die Bestätigung über die Anmeldung zur Sozialversicherung Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit vor.
Beginn und Dauer der Förderung
- Eine EQ kann frühestens ab 1. Oktober beginnen. Ausnahme: Bei Bewerbern aus den Vorjahren kann die EQ bereits ab 1. August starten.
- Sie endet im Regelfall spätestens am Ende des jeweiligen Monats, der dem Beginn des folgenden Ausbildungsjahres vorangeht. In den meisten Fällen ist dies der 31. Juli.
- Eine EQ hat eine Dauer von mindestens 4 bis maximal 12 Monate.
- Ziel nach Ende einer EQ ist die Aufnahme einer Berufsausbildung.
- Bei betrieblichen Unterbrechungen von bis zu zwei Wochen (zum Beispiel bei Kurzarbeit oder witterungsbedingten Ausfallzeiten) läuft die Förderung weiter.
- Ihre Agentur für Arbeit zahlt rückwirkend monatlich die Förderung für die EQ-Vergütung und den pauschalierten Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Betriebliches Zeugnis und IHK-Zertifikat
- Der Arbeitgeber erstellt ein betriebliches Zeugnis und übermittelt es zum Ende der EQ an die IHK. Das entsprechende Formular stellen wir Arbeitgebern gern zur Verfügung.
- Die IHK erstellt auf Grundlage des betrieblichen Zeugnisses ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der Einstiegsqualifizierung aus, das den Übergang in eine Berufsausbildung oder Beschäftigung erleichtern kann.