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So gelingt die gezielte Personalauswahl
In einer Zeit, die von einem spürbaren Fachkräftemangel geprägt ist, gewinnt die gezielte Suche und erfolgreiche Ansprache passender Bewerber*innen eine entscheidende Bedeutung für Unternehmen. Die Herausforderung liegt nicht nur darin, qualifiziertes Personal zu finden, sondern auch sicherzustellen, dass die neu gewonnenen Mitarbeitenden langfristig zum Erfolg und Wachstum des Unternehmens beitragen. Aus diesem Grund ist es von entscheidender Bedeutung, dass der gesamte Prozess der Bewerber*innen-Auswahl strategisch durchdacht und rechtssicher gestaltet wird. Wie das gelingt, verraten Rechtsanwältin Kim-Jana Bobring und die Personalentwicklerin Wiebke Krohn vom Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen im Interview und bei einer Veranstaltung am 6. September.
Frau Krohn, warum ist die Vorarbeit, also die Erstellung des Anforderungsprofils, so wichtig und was raten Sie den Unternehmen?
Wiebke Krohn: Wir beginnen mit der Erstellung von Anforderungsprofilen als Basis für eine fundierte Personalsuche und -auswahl. Dieses hilft uns, die passenden Kompetenzen und Fähigkeiten für die jeweilige Stelle zu identifizieren und somit die Suche effizienter zu gestalten. Dabei geht es darum, die relevanten Kompetenzen anhand von Kompetenzmodellen zu identifizieren. Ein gezieltes Auswahlverfahren bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Indem Unternehmen klare Anforderungsprofile erstellen und Kompetenzen gezielt identifizieren, erhöhen sie die Wahrscheinlichkeit, dass die passenden Kandidat*innen sich bewerben.
Frau Bobring, welche rechtlichen Aspekte sind bei der Stellenausschreibung und im Bewerbungsprozess zu beachten?
Kim-Jana Bobring: Bei der Stellenausschreibung und im Bewerberprozess ist es wichtig, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten. Dieses Gesetz verbietet jede Form von Diskriminierung im Arbeitsleben aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Deshalb sollten Stellenanzeigen neutral formuliert sein und keine diskriminierenden Elemente enthalten. Zudem raten wir, die Fragen im Vorstellungsgespräch sorgfältig auszuwählen. Auch die Formulierung von Absagen sollte rechtskonform erfolgen, um Ansprüche wegen Diskriminierung zu vermeiden.
Welche Formulierung würde beispielsweise gegen das AGG verstoßen?
Bobring: Ich würde nicht empfehlen, in die Stellenanzeige „Junge, dynamische Mitarbeiterin für unser Team gesucht“ zu schreiben, sondern die Formulierung „Engagierte Sachbearbeitung (m/w/d) für unser Team gesucht“ wählen. Ebenso sollte die Herkunft keine Rolle spielen, daher ist die Formulierung „Deutsch als Muttersprache" nicht zu empfehlen. Stattdessen könnte man schreiben: „gute Sprachkenntnisse in Deutsch.“
Krohn: Bei unserem Seminar am 6. September vermitteln wir in Zusammenarbeit mit dem Bildungswerk der niedersächsischen Wirtschaft alles Wesentliche zu Anforderungsprofilen, die rechtlichen Aspekte der Stellenausschreibung, zur Vorauswahl von Bewerbungsunterlagen und die verschiedenen Methoden der Personalauswahl. Abschließend befassen wir uns mit dem Beobachten, Bewerten und Treffen von Entscheidungen sowie den rechtssicheren Zu- und Absagen. Auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates werden beleuchtet.
Krohn: Bei unserem Seminar am 6. September vermitteln wir in Zusammenarbeit mit dem Bildungswerk der niedersächsischen Wirtschaft alles Wesentliche zu Anforderungsprofilen, die rechtlichen Aspekte der Stellenausschreibung, zur Vorauswahl von Bewerbungsunterlagen und die verschiedenen Methoden der Personalauswahl. Abschließend befassen wir uns mit dem Beobachten, Bewerten und Treffen von Entscheidungen sowie den rechtssicheren Zu- und Absagen. Auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates werden beleuchtet.
Beim Seminar “Gezielte Bewerber*innenauswahl – vom Anforderungsprofil bis zum Interviewleitfaden” geht es am Mittwoch, 6. September, 9 bis 17 Uhr, in der Hauptgeschäftsstelle unserer IHK Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW), Volgershall 1, in Lüneburg um die wichtigsten Methoden und Instrumente innerhalb des Bewerber*innenmanagements und in der Bewerber*innenvorauswahl. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmenden Rechtssicherheit bei den Fragen rund um Stellenausschreibung, Fragen in den Vorstellungsgesprächen und der Formulierung von Absagen. Für Mitglieder des Arbeitgeberverbands Lüneburg-Nordostniedersachsen kostet die Teilnahme 265 Euro pro Person, Nicht-Mitglieder zahlen 295 Euro. Anmeldungen sind über den Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen möglich.
Kontakt
Sandra Bengsch