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Mit der Forschungszulage Steuern sparen
Über die Forschungszulage können forschende Unternehmen bis zu eine Million Euro pro Jahr sparen. Und: Das Antragsverfahren ist einfach.
Unternehmen, die forschen oder entwickeln, können Steuern sparen. Sie haben dank der Forschungszulage einen Rechtsanspruch auf 25 Prozent ihrer Forschungs- und Entwicklungspersonalkosten – auch rückwirkend bis zum Januar 2020. Im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets wurde die Bemessungsgrundlage ab Juli 2020 aufgestockt und beträgt bis zum 30. Juni 2026 maximal vier Millionen Euro jährlich. Dadurch ist ein Steuerbonus von bis zu einer Million Euro pro Jahr möglich. Davor und danach beträgt der förderfähige Gesamtbetrag zwei Millionen Euro.
Einer, der die Forschungszulage bereits erfolgreich genutzt hat, ist Dr. Karsten Röttger, Geschäftsführer der ECOROLL AG mit Sitz in Celle und IHKLW-Innovationsbotschafter. Er sagt: „Das Antragsverfahren für die Forschungszulage ist sehr einfach und beschränkt sich auf die Beantwortung konkreter Fragen mit limitierter Zeichenanzahl. Auch der Verzicht auf regelmäßige Projektberichte erspart uns viel Arbeit.“
Die ECOROLL AG ist Innovationsführer für Werkzeuge zum Glattwalzen, Festwalzen und für die Zylinderrohrbearbeitung. „Forschung und Entwicklung spielt für uns eine zentrale Rolle“, so Röttgers. Doch da die ECOROLL AG aufgrund der Gesellschafterstruktur formal kein KMU mehr sei – und zwar nur formal, wie Röttgers betont – sei das Unternehmen von einer Vielzahl an Fördermöglichkeiten ausgeschlossen. „Das würde unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit zukünftig deutlich reduzieren, da wir die Weltmarktführung nur durch unsere Innovationsführung halten können.“ Die gute Nachricht: Die Beschränkung auf KMU gilt für die Forschungszulage nicht. „Dadurch wird dieser Forschungsfördertopf für uns sehr bedeutsam“, sagt Röttgers. Die Zulage können die Betriebe selbst über www.elster.de beziehungsweise über den Steuerberater beantragen. Wer von der Forschungszulage profitieren möchte, muss zunächst eine Bescheinigung darüber vorlegen, dass das Unternehmen ein förderfähiges Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben im Sinne des Forschungszulagengesetzes durchführt. Diese Bescheinigung und viele weitere Informationen erhalten Unternehmen über die Website der Bescheinigungsstelle Forschungszulage unter bescheinigung-forschungszulage.de.
Birte Löhr
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