Online-Gründung einer GmbH

Wer eine GmbH gründen will, kann dafür seit dem 1. August ein Online-Verfahren nutzen. Die Notarkammer Celle informiert über die einzelnen Schritte.
Seit dem 1. August können Bargründungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Unternehmergesellschaften sowie Anmeldungen zum Handelsregister vollständig digital durchgeführt werden. Ermöglicht wird dies durch das im Bundestag beschlossene Gesetz zur Umsetzung der europäischen Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG).

Ein Notar bleibt erforderlich

Schneller, bequemer, unkomplizierter: Bei der Online-Gründung einer GmbH können Unternehmensgründer, die verstreut in Deutschland oder im Ausland leben, auf Reisen zu einem Notar verzichten, auch wenn weiterhin ein Notar die Gründung begleiten und beim Handelsregister anmelden muss. Das von der Bundesnotarkammer entwickelte Online-Verfahren besteht aus einer sicheren digitalen Identifizierung der Beteiligten, einer Videokonferenz mit einem Notar und elektronischen Unterschriften der Gründer unter einer elektronischen notariellen Urkunde.

Ablauf des Online-Verfahrens

Sobald die Gründer einen Termin mit dem Notar vereinbart haben – über die Online-Plattform der Bundesnotarkammer oder über eine Notar-App – bereitet der Notar die notwendigen Urkunden vor. Die Beurkundung erfolgt dann in einer Videokonferenz in dem Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer. Dabei identifizieren sich der oder die Gründer zunächst mit einer kostenfreien App, um ein elektronisches Ausweisdokument der Beteiligten auszulesen. Danach bespricht der Notar die Gründung mit den Beteiligten in einer Videokonferenz, verliest den Vertrag und klärt über die Risiken und Pflichten auf. Wenn alle Fragen beantwortet sind, stimmen die Beteiligten dem Vertrag zu und unterzeichnen ihn ebenso wie der Notar in der Videokonferenz mit einer digitalen Unterschrift.

Voraussetzungen zur Online-Gründung

Die digitale Unterschrift wird auch mit Unterstützung der App der Bundesnotarkammer geleistet. Das gesamte Verfahren ist eingebettet in die hochsichere Gründungsplattform der Bundesnotarkammer. Erforderlich für die Teilnahme an einem Online-Verfahren zur Gründung einer GmbH ist der Besitz eines deutschen Personalausweises mit eID-Funktion, eines elektronischen Aufenthalts­titels mit freigeschalteter Online-Funktion oder einer anderen europäischen eID mit Sicherheitsniveau „hoch“.
Ebenso erforderlich sind ein amtlicher Ausweis, dessen Lichtbild durch sogenannte Near Field Communication (NFC) – ein Funkstandard zur drahtlosen Datenübertragung – ausgelesen werden kann. Benötigt werden außerdem ein Smartphone zum Auslesen des Lichtbildes sowie ein Computer mit Mikrofon, Kamera und stabiler Internetverbindung. Wer sich im Vorfeld von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen möchte, findet unter notar.de den richtigen Ansprechpartner. 
Gründungsplattform Bundesnotarkammer
Neben der Online-Gründung sind zahlreiche weitere notarielle Verfahren im Gesellschaftsrecht seit dem 1. August 2022 vollständig online möglich. Alles auf einen Blick gibt es unter online-verfahren.notar.de.
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