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Der Green Deal der EU
Zunächst Theorie, mittlerweile Praxis: Der Green Deal der Europäischen Kommission aus dem Dezember 2019 hat die Prioritätenliste der europäischen Politik grundlegend verändert. Die Neuausrichtung der Klima- und Umweltpolitik nimmt nun eine zentrale Rolle auf der Brüsseler Bühne ein. Als eine Art übergreifender Masterplan definiert der Green Deal ambitionierte Ziele; zahlreiche – teils noch potenzielle – neue Regularien adressieren die verschiedensten Bereiche und Branchen. Dabei steht die Förderung der Nachhaltigkeit im Mittelpunkt der politischen Entwicklungen.
Nach Vorstellung der europäischen Politiker soll sich diese Maxime in allen Phasen wirtschaftlicher Aktivitäten niederschlagen – von der Produktion über den Handel bis hin zum Konsum. Einen wichtigen Faktor bildet dabei die Förderung der Kreislaufwirtschaft, wobei der Green Deal nicht weniger als eine globale Führungsrolle der EU beansprucht.
Lebenszyklus von Produkten im Fokus
Einen ersten Schritt in diese Richtung ist die am 30. März im Zuge der sogenannten Sustainable Product Initiative (SPI) der Europäischen Kommission vorgeschlagene Ökodesign-Verordnung. Diese soll die Basis zur Steigerung der Nachhaltigkeit eines größtmöglichen Produktrahmens bilden. Von der längeren Haltbarkeit, der besseren Reparierbarkeit oder Wiederverwendbarkeit bis hin zu enthaltenen Chemikalien und Umweltauswirkungen von Produkten: Die Initiative nimmt dazu eine lange Liste von Ansatzpunkten ins Visier und erfasst dabei den gesamten Lebenszyklus von einem Großteil der Produkte.
Nach und nach sollen dann einzelne Rechtsakte der Europäischen Kommission produktspezifische Regelungen definieren, wo dies für nötig erachtet wird. Ebenfalls im Rahmen der SPI ist im Sommer ein Auftakt der Entwicklung eines über das aktuelle Gewährleistungsrecht hinausgehenden ”Right to Repair“ auf EU-Ebene zu erwarten.
Null Schadstoffe als Ziel
Auch die sogenannte Nullschadstoff-Ambition aus dem Green Deal für die Bereiche Luft, Boden und Wasser zielt übergeordnet auf die Förderung der Nachhaltigkeit ab. Dazu hat die Europäische Kommission im Mai 2021 einen konkreten Aktionsplan präsentiert. Bis 2050 soll demnach eine – bis zum weitgehenden Maße – schadstofffreie Umwelt erreicht werden. Ergänzend definiert der Plan bis zum Jahr 2030 diverse Zwischenziele. So sollen die Qualität von Luft und Wasser deutlich verbessert, der Eintrag von Kunststoffabfällen in die Meere zum 50 Prozent, der Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt um 30 Prozent reduziert werden.
Insgesamt kommen auf Unternehmen zahlreiche Veränderungen zu. Die Zahl an Regularien im Umweltbereich wird deutlich zunehmen, wodurch die Anpassung vieler Gestaltungs- und Produktionsprozesse notwendig wird. Ebenso werden aus dem Green Deal auch neue wirtschaftliche Potenziale erwachsen.
55 Prozent weniger Emissionen bis 2030
Ähnlich ambitioniert verfolgt die Europäische Union ihre klimapolitischen Ziele, die durch den Green Deal noch einmal angehoben wurden. In knapp drei Jahrzehnten soll in der EU die Treibhausgasneutralität erreicht werden. In der gesamten EU sollen dann nur noch etwas mehr als die Hälfte der CO2-Emissionen anfallen, die allein Deutschland aktuell in einem Jahr emittiert. Die wenigen unvermeidbaren Emissionen sollen durch Entnahmen von CO2 aus der Atmosphäre ausgeglichen werden. Auch die Zwischenziele hin zur Treibhausgasneutralität wurden verschärft. Um die Emissionen bis 2030 um 55 Prozent zu senken, hat die Europäische Kommission seit dem Sommer 2021 mehr als ein Dutzend Gesetzgebungsvorschläge vorgelegt.
Viele der vorgesehenen Maßnahmen werden die Unternehmen unmittelbar betreffen. Hierzu zählt die Reform des Europäischen Emissionshandels, der die Energiewende im Stromsektor beschleunigen und zu höheren CO2-Kosten für viele Industriebetriebe führen wird. Denn die Menge der zur Verfügung stehenden Emissionsberechtigungen wird schneller verknappt werden als bisher vorgesehen.
Zudem stehen weniger kostenlose Zertifikate für die Zuteilung an Industriebetriebe zur Verfügung, die hohe CO2-Kosten kaum oder nicht an ihre Kunden weitergeben können und in einem harten internationalen Wettbewerb stehen. Diese Unternehmen müssen also mehr Zertifikate zu absehbar hohen Preisen kaufen.
Umstellung der Energieversorgung
Die von der Politik angestrebte Umstellung der Energieversorgung und Produktionsverfahren kann nur gelingen, wenn Alternativen wie erneuerbare Energien und neue, treibhausgasarme Technologien tatsächlich zur Verfügung stehen und wirtschaftlich eingesetzt werden können. Sind diese Rahmenbedingungen nicht gegeben, steigt das Risiko der Verlagerung von Wertschöpfung und assoziierten Emissionen in Regionen außerhalb der EU mit geringeren Klimaschutzauflagen (Carbon Leakage). Aus diesem Grund arbeitet die EU an einer Anpassung der Regeln für den Ausbau der erneuerbaren Energien und einem gesetzlichen Rahmen für die Schaffung eines Wasserstoffmarkts sowie die Dekarbonisierung des bestehenden Gasmarkts. Ziel ist unter anderem die Versorgung der Wirtschaft mit nachhaltigen und kostengünstigen erneuerbaren Energieträgern und Rohstoffen.
CO2-Abgabe für Produkte
Um die europäische Industrie vor Carbon Leakage zu schützen, soll zudem ein CO2-Grenzausgleichsmechanismus eingeführt werden. Produkte wie Stahl und Eisen, Zement, Aluminium, Düngemittel und Elektrizität sollen beim Import in den europäischen Binnenmarkt mit einer CO2-Abgabe belegt werden, deren Höhe sich an den Preisen des Europäischen Emissionshandels orientiert. Die in der Umsetzung befindliche Taxonomie der EU wird zudem perspektivisch dazu führen, dass nicht nur größere, sondern auch kleinere und mittlere Unternehmen über die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards, die die Europäische Kommission definiert, Bericht erstatten werden müssen.
Moritz Hundhausen und Julian Schorpp
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