Grundlagenseminar: Lieferantenerklärungen
Veranstaltungsdetails
Mit einer Vielzahl von Ländern hat die EU „Zollpräferenzen“ vereinbart. Dadurch sinken die Zollsätze - oder entfallen sogar komplett. Für importierende und exportierende Unternehmen sind Präferenzen von großer Bedeutung, da Exportpreise und Bezugskosten beim Warenimport maßgeblich von Zollnachlässen abhängen. Im internationalen Geschäft ergeben sich teils enorme Wettbewerbsvorteile.
Als Nachweis des Präferenzursprungs wird von Kunden innerhalb der EU oft die Ausstellung von Lieferantenerklärungen verlangt. Lieferantenerklärungen gehören zu den am häufigsten ausgestellten Dokumenten im Außenhandel und werden ohne behördliche Mitwirkung abgegeben. Dabei ist größtmögliche Sorgfalt erforderlich – denn: Die Zollämter können Lieferantenerklärungen überprüfen lassen.
In diesem Grundlagenseminar erhalten Sie einen Überblick über folgende Themen:
- Grundlegendes zu Warenursprung und Präferenzen im internationalen Warenverkehr
- Zweck der präferenziellen Lieferantenerklärung
- Formelle Anforderungen der Lieferantenerklärung (insbesondere Wortlaute, Gültigkeiten, Verantwortlichkeiten)
- Inhaltliche Anforderungen der Lieferantenerklärung (insbesondere Ursprungsangaben und Angaben zu den Präferenzländern)
- Besondere Formen
Referent:
Jens Göbel, Dipl.-Finw. (FH)
Generalzolldirektion - Bildungs- und Wissenschaftszentrum
der Bundesfinanzverwaltung - Dienstort Stuttgart