Bemessungsgrundlage Umlage: 0,00 € Gewerbertrag abzgl. 0,00 € Freibetrag
Unverbindliche Berechnung, da nur Standardfälle darstellbar sind. Es gelten die Angaben im Beitragsbescheid. (Ausnahmen zum Beispiel bei Unternehmen über 500 Arbeitnehmern, siehe Wirtschaftssatzung der IHK Heilbronn-Franken)
× Existenzgründer müssen in den ersten beiden Jahren in der IHK gar keinen Beitrag und in den nächsten beiden Jahren keine Umlage bezahlen. Das gilt aber nur, wenn Sie Einzelunternehmer und nicht in das Handels- oder das Genossenschaftsregister eingetragen sind. Außerdem darf Ihr Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000,00 € nicht übersteigen. Diese Befreiung gilt aber dann nicht, wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor der Gründung Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder selbständiger Arbeit erzielt haben oder zu mehr als 10,00 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt waren.
× Für Kapitalgesellschaften, die ausschließlich die Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters haben, wird automatisch der halbierte Grundbeitrag berechnet, solange der Gewerbeertrag 0,00 Euro oder gar einen Verlust beträgt.