28.10.2024

Wirtschaftssatzung

Alle Gewerbetreibenden werden zu Beiträgen veranlagt, wenn sie im Bezirk der IHK Heilbronn-Franken eine gewerbliche Niederlassung oder eine Betriebsstätte unterhalten und eine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit ausführen.
Die Beiträge setzen sich zusammen aus Grundbeiträgen und Umlagen. Die Bemessungsgrundlage für die Umlage ist der Gewerbeertrag bzw. der Gewinn aus Gewerbebetrieb des laufenden Geschäftsjahres. Die Höhe der Grundbeiträge und des Umlagesatzes wird in der jährlichen Wirtschaftssatzung festgelegt.
Die Wirtschaftsatzung gibt zudem Auskunft darüber, welche Unternehmen beitragspflichtig sind und welche sich vom IHK-Beitrag befreien lassen können. Teil der Wirtschaftssatzung ist der Wirtschaftsplan. Bei wesentlichen Veränderungen der Planansätze des Wirtschaftsplans ist ein Nachtrag-Wirtschaftsplan zu erstellen und eine Nachtrag-Wirtschaftssatzung.
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken hat gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18.12.1956 (BGBI. I S. 920) folgende Wirtschaftssatzungen beschlossen.