19.12.2023

Wirtschaftsplan

Die IHK ist dem öffentlichen Haushaltsrecht verpflichtet. Sie finanziert sich durch Gebühren und Entgelte für ihre Leistungen und durch die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen.
Die IHK Heilbronn-Franken hat im Rahmen zum 1. Januar 2006 auf ein kaufmännisches Rechnungswesen umgestellt. Die IHK hat dafür jährlich einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der sich in eine Plan-Gewinn-und Verlustrechnung und einen Finanzplan gliedert.
Die Plan-Gewinn- und Verlustrechnung enthält alle Aufwendungen und Erträge. Der Finanzplan ist eine Kapitalflussrechnung, die insbesondere Auskunft über die geplanten Investitionen gibt. Die Planung erfolgt nach den Grundsätzen zweckmäßiger und auf Sparsamkeit bedachter Finanzwirtschaft. Der Wirtschaftsplan wird von Präsidium beraten und von der Vollversammlung beschlossen.
Bei wesentlichen Änderungen ist ein Nachtrag-Wirtschaftsplan aufzustellen. Die Wirtschaftsführung und Rechnungslegung der IHK wird im Rahmen der jährlichen Prüfung des Jahresabschlusses durch die unabhängige Rechnungsprüfungsstelle für die IHKs geprüft. Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Heilbronn-Franken hat gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18.12.1956 (BGBI. I S. 920) folgende Wirtschaftspläne beschlossen.