11.09.2020

Aufgaben, Dienstleistungen und hoheitlichen Aufgaben

Rechtsgrundlage
Der Gesetzgeber hat durch das IHK-Gesetz den IHKn den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Mitglied der IHK sind alle gewerblichen eingetragenen Betriebe der Region: Klein-, Mittel- und Großbetriebe aller Wirtschaftszweige vom Ein-Mann-Betrieb bis hin zum Großunternehmen, mit Ausnahme des Handwerks. Dadurch ist die Unabhängigkeit der IHK als neutrale und objektive Institution, die von Einzelinteressen unabhängig ist, gewährleistet.
Grundaufgabe
Die Grundaufgabe der IHK wird in §1 des IHK-Gesetzes geregelt: "Die Industrie- und Handelskammern haben die Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirkes wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen (...)"
Interessenvertretung
Die IHK ist Sprecher der Unternehmen der Region, vertritt die Interessen der gewerblichen Wirtschaft gegenüber der Regierung und den Behörden, den Kommunen und öffentlichen Institutionen. Einige konkrete Beispiele: Die IHK engagiert sich für eine bessere Infrastruktur, hilft den Betrieben bei der kommunalen Bauplanung, engagiert sich für den Standort, setzt sich für bessere Rahmenbedingungen der Wirtschaft ein, organisiert den Technologietransfer von der Wissenschaft in die Wirtschaft...
Dienstleistungen für die Wirtschaft
Die IHK ist Partner, Ratgeber und Informations-Drehscheibe der Betriebe. Der IHK-Service reicht von A wie "Abfallberatung" bis Z wie "Zollformulare".
Hoheitlichen Aufgaben
Der Staat hat Aufgaben auf die IHK als Selbstverwaltung der Wirtschaft delegiert, die ansonsten von Behörden erledigt werden müssten. Die enge Verzahnung mit der Wirtschaft sichert dabei die praxisnahe und preiswerte Umsetzung.
Zu den hoheitlichen Aufgaben der IHK zählen:
  • Organisation der Lehrlingsausbildung
  • Prüfungen und Zeugnisse in der Aus- und Weiterbildung
  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse
  • Benennung und Vereidigung von Sachverständigen
  • Ausstellung und Beglaubigung von Exportdokumenten
  • Gutachten zum Handelsregistereintrag
  • Durchführung von Erlaubnis- und Anerkennungsverfahren
  • Durchführung von Sachkundeprüfungen
  • Führung von Erlaubnisregistern
  • Gutachterliche Stellungnahmen
  • Einheitlicher Ansprechpartner i.S.d. EG-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG)
  • Stellungnahmen zur Gesetzgebung
Die IHKn sind unabhängige Gutachter und Berater für Politik und Verwaltung und werden zu allen die Wirtschaft betreffenden Gesetzen gehört.