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Nr. 5740510
10.03.2023
Die Mitglieder des Präsidiums in der Wahlperiode 2023 / 2027
Die IHK-Vollversammlung wählt aus Ihrer Mitte die Präsidentin und die Vizepräsidenten, die gemeinsam das Präsidium bilden. Das Präsidium besteht aus der Präsidentin und bis zu acht Vizepräsidenten.
Die Präsidentin und die Vizepräsidenten werden von der Vollversammlung für die Dauer der Wahlperiode aus ihrer Mitte gewählt.
Das Präsidium beschließt über die Geschäftsordnung sowie die Haushalts- und Kassenordnung der Kammer. Es bereitet die Vollversammlungen und die dort zu behandelnden Verhandlungsgegenstände vor.
Die Präsidentin leitet die Kammer im Rahmen der von der Vollversammlung festgesetzten Richtlinien und gefassten Entschließungen.
Bei der Amtsführung wird sie durch die Vizepäsidenten unterstützt und vertreten.
Die Präsidentin und die Hauptgeschäftsführerin vertreten die Kammer gemeinsam rechtsgeschäftlich und gerichtlich.