Ehrenämter bei der IHK

1. Berufsbildungsausschuss

Jede IHK muss von Rechts wegen einen Berufsbildungsausschuss einrichten. Er ist in allen wichtigen Angelegenheiten der Berufsbildung zu unterrichten und zu hören, beschließt die von der IHK als zuständige Stelle zu erlassenden Rechtsvorschriften und gestaltet die Berufsbildungspolitik der IHK mit. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg beruft diesen Ausschuss aus insgesamt jeweils 6 Vertretern und 6 Stellvertretern der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Lehrer der berufsbildenden Schulen. Die IHK Heilbronn-Franken schlägt dem Ministerium die Vertreter der Arbeitgeber vor.

2. IHK-Vollversammlung

Die Vollversammlung ist das demokratisch legitimierte höchste Entscheidungsorgan der IHK und wird alle fünf Jahre von den Mitgliedsunternehmen der IHK Heilbronn-Franken neu gewählt. Zur Kandidatur kann sich jeder Unternehmer oder Geschäftsführer, dessen Unternehmen Mitglied der IHK Heilbronn-Franken ist, aufstellen lassen.

3. Prüfer in der Aus- und Weiterbildung

Jedes Jahr führen wir mehr als 8.000 Zwischen- und Abschlussprüfungen in rund 140 Berufen durch. Zusätzlich kommen nochmals rund 2500 Prüfungen in den Weiterbildungsprofilen hinzu. Ohne die rund 2.400 ehrenamtlich tätigen Prüfer wäre diese große Aufgabe nicht zu bewältigen. Die ehrenamtliche Tätigkeit als Prüfer setzt fachliche und pädagogische Kompetenzen voraus.

4. Wirtschaftsjunioren Heilbronn-Franken e. V.

Die Wirtschaftsjunioren Heilbronn-Franken sind selbständige und angestellte Jungunternehmer zwischen 21 und 40 Jahren aus der Region Heilbronn-Franken. Sie haben es sich zum Ziel gesetzt, durch ehrenamtliches Engagement die Schlagkraft, die Attraktivität und das Miteinander in der Region zu verbessern. Die IHK Heilbronn-Franken ist die Geschäftsstelle der Wirtschaftsjunioren und vermittelt gerne den Kontakt zum Verein.