16.08.2024

Nach der Ablehnung eines Sachverständigen

Kann das Gutachten noch verwertet werden?
Die erfolgreiche Ablehnung des Sachverständigen steht der Verwertbarkeit seines Gutachtens jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Partei, die sich auf die Befangenheit des Sachverständigen beruft, den Ablehnungsgrund in rechtsmissbräuchlicher Weise provoziert hat und gleichzeitig kein Anlass zu der Besorgnis besteht, dass die Unvoreingenommenheit des Sachverständigen schon bei Erstellung seiner bisherigen Gutachten beeinträchtigt gewesen ist (BGH, 05.12. 2023, Az.: VI ZR 34/22).
Quelle: IfS-Monatsspiegel vom 28.05.2024