11.12.2019

Änderung der EU-Schwellenwerte im öffentlichen Auftragswesen

Die EU-Kommission hat neue Schwellenwerte für öffentliche Aufträge festgelegt.
Die EU-Kommission hat neue Schwellenwerte für öffentliche Aufträge festgelegt. Sie gelten ab 01.01.2020. Betroffen sind neben der klassischen Vergaberichtlinie die Sektorenrichtlinie und die zu Aufträgen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich. Aufgrund der dynamischen Verweisung in § 106 GWB gelten die neuen Schwellenwerte damit auch direkt in Deutschland.
Aus dem Newsletter „INFORECHT“ 11, 2019 des DIHK