01.12.2020
Mediation & Schlichtung
Das Mediations- und Schlichtungszentrum der IHK Heilbronn-Franken bietet umfassende Möglichkeiten zur außergerichtlichen Beilegung von Wirtschaftskonflikten.
1. Was ist die Mediation?
Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien Mithilfe eines neutralen Mediators, freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konfliktes anstreben. Der Mediator hat dabei keine Entscheidungsgewalt.
Ihre Vorteile:
- Ergebnisse sind wirtschaftlich sinnvoll.
- Beide Verfahrensarten sind effektive, schnelle und kostengünstige Alternativen oder Ergänzungen zum Gerichtsverfahren.
- Die umfassende Vertraulichkeit der Verhandlungen ist sichergestellt.
- Die Verfahren berücksichtigen und schonen bestehende Geschäftsbeziehungen.
- Bei Mediations- oder Schlichtungsverfahren können die Konfliktparteien den Streitgegenstand jederzeit erweitern, reduzieren, Sachverständige beiziehen, anwaltlichen Rat einholen oder einen Dritten um Teilnahme an den Verhandlungen bitten.
- Mediations- und Schlichtungsverfahren können auch in bereits laufende Gerichtsprozesse eingebunden werden. Ein Gerichtsverfahren wird dabei während der Dauer der Mediation/Schlichtung in der Regel zum Ruhen gebracht.
Wie vereinbart man eine Mediation/Schlichtung?
Im Konfliktfall können Sie mit Ihrem Kontrahenten jederzeit eine Mediations- oder Schlichtungsvereinbarung schließen.
Die Mustervereinbarungen finden Sie unter: www.heilbronn.ihk.de/mediation.
2. Verfahrensgrundsätze einer Mediation/Schlichtung
Vertraulichkeit
Grundlage jeder Mediation/Schlichtung ist die absolute Vertraulichkeit der im jeweiligen Verfahren bekannt gewordenen Informationen.
Grundlage jeder Mediation/Schlichtung ist die absolute Vertraulichkeit der im jeweiligen Verfahren bekannt gewordenen Informationen.
Freiwilligkeit
Ein Mediations- oder Schlichtungsverfahren ist zu jedem Zeitpunkt für jede der Parteien freiwillig und kann somit von allen Beteiligten ohne weitere Begründung zu dem Zeitpunkt beendet werden.
Ein Mediations- oder Schlichtungsverfahren ist zu jedem Zeitpunkt für jede der Parteien freiwillig und kann somit von allen Beteiligten ohne weitere Begründung zu dem Zeitpunkt beendet werden.
Eigenverantwortlichkeit
Insbesondere in der Mediation sollen die Streitbeteiligten eigenverantwortlich eine tragfähige Lösung finden und diese sodann schriftlich niederlegen.
Insbesondere in der Mediation sollen die Streitbeteiligten eigenverantwortlich eine tragfähige Lösung finden und diese sodann schriftlich niederlegen.
Der Mediator wird keine inhaltlichen Lösungsvorschläge anbieten, sondern ist für den Verfahrensablauf verantwortlich.
Der Schlichter kann auf Wunsch der Parteien auch inhaltliche Lösungsvorschläge unterbreiten.
Neutralität bzw. Allparteilichkeit des Mediators/Schlichters
Ein berufener Mediator/Schlichter muss neutral sein und darf in dem aktuellen Konflikt im Vorfeld nicht für eine Partei tätig geworden sein.
Die Voraussetzungen für diese Neutralität werden vom IHK-Mediations- und Schlichtungszentrum überprüft.
3. Fünf Phasen einer Mediation
1. Eröffnungsphase
- Erläuterung der Verfahrensgrundsätze
- Erläuterung, worum es bei Mediation geht
- Gemeinsame Festlegung von Gesprächsregeln
2. Klärung Sachverhalt und Positionen
- Sachverhalt aus der jeweiligen Parteiperspektive, Positionen benennen
- Strukturierung der Gesprächsthemen
- Visualisierung der Streitthemen (Flipchart/Pinnwand)
3. Interessenklärung
- Erfassen der unterschiedlichen Interessen, Wünsche/Bedürfnisse hinter den Positionen der Parteien
- Visualisieren der Parteiinteressen
- Eventuell Perspektivenwechsel zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses
4. Lösungsvorschläge
- Sammlung von Lösungsansätzen
- Bewertung von Lösungen unter Berücksichtigung von Nichteinigungsalternativen (BATNA)
5. Abschlussvereinbarung
- Schriftliche Niederlegung der gefundenen (Teil-)Lösungen unter Beachtung von SMART (spezifisch, messbar, annehmbar, realistisch, Termin möglich)
- Unterzeichnung durch alle Beteiligten
4. Wann kann ich mich mit Konflikten an das IHK-Mediations- und Schlichtungszentrum wenden?
- Bei Streitigkeiten zwischen mindestens einem IHK-Mitgliedsunternehmen und einem anderen Unternehmen
- Im Falle innerbetrieblicher Konflikte wie z. B. Abteilungsstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen unter Mitarbeitern bei der IHK-Mitgliedsunternehmen
- Bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten innerhalb eines IHK-Mitgliedsunternehmens, z. B. zwischen den Gesellschaftern einer Kapital- oder Personengesellschaft
- Im Zuge nachfolgerelevanter Streitigkeiten in Bezug auf ein IHK-Mitgliedsunternehmen, z. B. Nachfolgeregelungen oder unternehmensbezogene Erbstreitigkeiten
5. Wir kennen die Wirtschaft – unser Angebot als kompetenter Partner
- umfassende Beratung für Unternehmen über die verschiedenen Alternativen einer außergerichtlichen Streitbeilegung
- eine Auswahl besonders für Wirtschaftsstreitigkeiten qualifizierter und neutraler Mediatoren und Schlichter
- professionelle Unterstützung bei der Durchführung von Mediations- und Schlichtungsverfahren
- Musterklauseln bzw. –vereinbarungen für die außergerichtliche Streitbeilegung
ACHTUNG: Entgegen der Regelung in § 9 Abs. 3 der Verfahrensordnung des Mediations- und Schlichtungszentrum der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken ist die IHK Heilbronn-Franken seit dem 01.12.2020 keine anerkannte Gütestelle mehr.