01.06.2019

Einheitlicher Ansprechpartner

Die IHK Heilbronn-Franken unterstützt Sie als "Einheitlicher Ansprechpartner" bei der Abwicklung aller Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind.
Seit dem 28. Dezember 2009 ist die IHK Heilbronn - Franken „Einheitlicher Ansprechpartner“(EA). Sie erfüllt damit den gesetzlichen Auftrag der EG - Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG), Dienstleistungserbringer verbindlich über Anforderungen und Formalitäten zu informieren, die sie bei Aufnahme und Durchführung ihrer Dienstleistungstätigkeit erfüllen müssen. Dies dient der Entlastung der Unternehmen. Anstatt sich selbst mit einer Vielzahl von Behörden beschäftigen zu müssen, können Unternehmen und Existenzgründer über den Einheitlichen Ansprechpartner als Verfahrenspartner und Vermittler Formalitäten erledigen und Behördengänge abwickeln.
In Baden-Württemberg nehmen alle 12 Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die Rechtsanwalts- und die Steuerberaterkammern, die Architektenkammer Baden-Württemberg, die Ingenieurkammer Baden-Württemberg und die Landestierärztekammer Baden-Württemberg die Aufgaben als Einheitlicher Ansprechpartner - jeweils nach ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeit - wahr. Auch alle Stadtkreise und die meisten Landkreise sind Einheitlicher Ansprechpartner.
Über das Informations- und Serviceportal können Sie auch auf einer Webseite des Landes Baden-Württemberg umfassende Informationen zu nahezu allen selbständigen Tätigkeiten nebst der Beschreibung der dafür notwendigen Voraussetzungen und sowie die notwendigen Antragsformulare finden.