20.06.2024

Prüfleitfaden der Bescheinigungsstelle Forschungszulage

Transparenz schafft Vertrauen – so könnte man die Intention der Bescheinigungsstelle Forschungszulage verstehen, ihre eigenen Prüfstandards zu veröffentlichen.
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage prüft die Förderfähigkeit von Forschungsvorhaben. Die hierfür angelegten Prüfstandards will die Bescheinigungsstelle veröffentlichen. Diese Maßnahme schafft Transparenz und kann vielen Unternehmen helfen, Anträge zielgerichtet zu stellen.
Im letzten Newsletter der Bescheinigungsstelle Forschungslage ist auf diesen Prüfleitfaden hingewiesen worden.

Prüfung Förderfähigkeit nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG)

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage ist als Beliehene für die Bescheinigungen über die Förderfähigkeit von Forschungsvorhaben nach dem Forschungszulagengesetz zuständig (§ 6 FZulG). Mit dieser Bescheinigung wird – für die Finanzverwaltung verbindlich – festgestellt, ob es sich bei dem jeweiligen FuE-Vorhaben um ein solches im Sinne des § 2 Abs. 1 FZulG handelt, also ob es den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen ist.

Prüfleitfaden enthält guten Überblick über Prüfkriterien

Mit dem Prüfleitfaden gibt die Bescheinigungsstelle einen guten Überblick über den Prüfprozess bei Beantragung der o. a. Bescheinigung. In dem Leitfaden befinden sich jedoch (noch) nicht die Kriterien bezüglich der Erforderlichkeit von Sachaufwendungen. Diese Prüfung nimmt seit dem 28. März 2024 die Bescheinigungsstelle ebenfalls vor, denn nach § 3 Abs. 3a Satz 1 FzulG sind nur Sachaufwendungen (Abschreibungen) für Wirtschaftsgüter förderfähig, die unter anderem für das jeweilige FuE-Vorhaben erforderlich sind.
Aus dem Steuer-Newsletter der DIHK (Ausgabe Nr. 6/2024)