22.05.2024

Bundesfinanzministerium legt Entwurf für Jahressteuergesetz 2024 vor

Allerdings sind auch Änderungen bei der Umsatzsteuer vorgesehen, die viele Unternehmen betreffen werden (sog. Ist-Versteuerer)
Der Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen:
  1. Umsetzung von BVerfG-Entscheidungen zum Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren (§§ 34 und 36 KStG)
  2. Umsetzung der BVerfG-Entscheidung zur Übertragung von Wirtschaftsgütern bei beteiligungsidentischen Personengesellschaften (§ 6 Abs. 5 Nr. 4 EStG-E)
  3. Gesetzliche Verstetigung der 150-Euro-Vereinfachungsregelung für Bonusleistungen für gesundheitsbewusstes Verhalten (§ 10 EStG)
  4. Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets (§ 40 EStG)
  5. Verlängerung der Abwicklungsfrist für Investmentfonds von fünf auf zehn Jahre
  6. Konzernklausel bei der aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligungen (§ 19a EStG)
  7. Änderungen im Umwandlungssteuergesetz
  8. Zulassung der unmittelbaren Weitergabe steuerlicher Daten von den Bewilligungsbehörden an Ermittlungsbehörden (§ 31a AO)
  9. Unionsrechtskonforme Anpassung des § 10 Absatz 6 und der §§ 13d und 28 Absatz 3 ErbStG
  10. Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen (§ 4 Nummer 21 UStG)
  11. Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Anpassung an Unionsrecht und Erhöhung der Grenze auf 25.000/100.000 Euro
  12. Verschiebung des Vorsteuerabzugs bei Rechnungen von Ist-Versteuerern auf den Zahlungszeitpunkt (Art. 22 Nrn. 7 und 9 des Gesetzentwurfes).
Wir werden versuchen - trotz der sehr kurzen Frist - die Belange der Unternehmen angemessen an das Bundesfinanzministerium zu adressieren.
Aus dem Steuer-Newsletter der DIHK (Ausgabe Nr. 5/2024)