17.04.2024

Drittes Maßnahmenpaket zum Genehmigungsverfahren

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird zusammen mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im März 2024 weitere Maßnahmen zur Beschleunigung und Optimierung der Verfahren in der Exportkontrolle in Kraft setzen.
Unter anderem werden die Entscheidungsbefugnisse des BAFA, die es ohne Beteiligung des BMWK für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen ausüben kann, nochmals erweitert, um die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen.
Zudem werden sämtliche Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen (AGGs) um ein Jahr bis 31. März 2025 verlängert.
Quelle: BAFA