03.04.2024
Bosnien und Herzegowina - Geschenke über die Grenze
1. Geschenksendungen im Postverkehr
Grundfall: Ein deutsches Unternehmen sendet per Post/Paketdienst bzw. Spediteur ein Geschenkpaket an einen Kunden. Das Paket enthält (alternativ) folgende Gegenstände: Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee.
1.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung
Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
- Gemäß Artikel 24 der Entscheidung über die Bedingungen und Verfahren zur Befreiung von Einfuhrabgaben werden Waren mit vernachlässigbarem Wert - bis 300,00 KM von der Zahlung befreit, sofern sie direkt aus einem anderen Land an den Empfänger in Bosnien und Herzegowina gesendet werden. Die Befreiung gilt nicht für alkoholische Getränke, Parfüms, Toilettenwasser und Tabakwaren. Die Genehmigung der Befreiung erfolgt mündlich durch das Zollamt, dem die Ware vorgelegt wurde. Wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, ist eine Zollanmeldung gemäß den gesetzlichen Vorschriften erforderlich. / According to Article 24 of the Decision on the Conditions and Procedures for the Exemption of Import Duties, goods with negligible value - up to 300.00 KM are exempt from payment, provided they are sent directly from another country to the recipient in Bosnia and Herzegovina. The exemption does not apply to alcoholic beverages, perfumes, toilet waters, and tobacco products. The approval of the exemption is granted orally by the customs office to which the goods were presented. If the conditions are not met, a customs declaration is required in accordance with legal regulations.
Welche Dokumente müssen dem Paket beigefügt werden?
- AWB (Airway Bill) und Proforma-Rechnung mit ausgewiesenen Handelswerten. / AWB (Airway Bill) and Proforma Invoice with declared commercial values.
Werden Zollinhaltserklärungen nach dem Weltpostvertrag anerkannt?
- Nein / No
Wie ist das Paket als Geschenksendung zu kennzeichnen?
- Keine Angaben
1.2 Erhält der Empfänger die Sendung Zoll- und/oder Abgabenfrei?
- Es wird befreit von nichtkommerziellen Waren, die in der Sendung enthalten sind. /
It is exempted from non-commercial goods contained in the shipment.
1.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Postverkehr?
- Für reguläre Einfuhren (unter Zahlung der Zoll- und Mehrwertsteuerabgaben) gibt es keine Beschränkungen. Zur Befreiung von der Zahlung der Einfuhrabgaben für "Waren von vernachlässigbarem Wert", bis zu 300,00 konvertiblen Mark gemäß Artikel 24 und bis zu 90,00 konvertiblen Mark gemäß Artikel 26 der Entscheidung über die Bedingungen und Verfahren zur Inanspruchnahme des Rechts auf Befreiung von der Zahlung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, unter Berücksichtigung der in diesen Artikeln genannten Beschränkungen. / For regular imports (subject to payment of customs and value-added tax duties), there are no restrictions. For the exemption from payment of import duties for "goods of negligible value," up to 300.00 convertible marks according to Article 24 and up to 90.00 convertible marks according to Article 26 of the Decision on the Conditions and Procedures for the Exercise of the Right to Exemption from Payment of Import and Export Duties, taking into account the limitations mentioned in these articles.
1.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -verbote?
Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
- Alkohol, Tabak und Tabakprodukte, Medikamente und medizinische Geräte, Samen, Honig / Alcohol, tobacco and tobacco products, medicines and medical devices, seeds, honey.
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen?
- Alkohol (Akzisenmarken) Tabak und Tabakprodukte (Akzisenmarken) Medikamente und medizinische Geräte (Arzneimittelagentur) Samen (Phytosanitärinspektorat) Honig (Veterinärzertifikat) / Alcohol (excise stamps), Tobacco and tobacco products (excise stamps), Medicines and medical devices (pharmaceutical agency), Seeds (phytosanitary inspectorate), Honey (veterinary certificate).
1.5 Gibt es Abweichungen bei Geschenksendungen von/an Privatpersonen?
- Gemäß Artikel 26 der oben genannten Entscheidung sind von der Zahlung der Einfuhrabgaben Waren befreit, die sich in einer Sendung befinden, die von einer natürlichen Person aus einem anderen Land kostenlos an eine natürliche Person in Bosnien und Herzegowina gesendet wird (Artikel 207, Punkt a) Unterabsatz 12) des Gesetzes). Die Befreiung von der Zahlung der Einfuhrabgaben gilt für Waren im Wert von bis zu 90,00 konvertiblen Mark pro Sendung. Die Befreiung von der Zahlung der Einfuhrabgaben ist mengenmäßig begrenzt pro Sendung für bestimmte Waren wie folgt: a) Tabak und Tabakprodukte: Bis zu 50 Zigaretten oder 25 Zigarillos (Zigarillos sind Zigaretten mit einem Gewicht von bis zu 3 Gramm pro Stück) oder 10 Zigarren oder 50 Gramm Tabak zum Rauchen oder eine entsprechende proportionale Kombination der genannten Mengen von Tabakprodukten, b) Alkohol und alkoholische Getränke: Destillierte und hochprozentige alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % Volumen, unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % Volumen und mehr: 1 Liter oder Destillierte und hochprozentige alkoholische Getränke, Weinaperitive oder alkoholische und ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % Volumen und weniger, Schaum- und Likörweine: 1 Liter oder eine entsprechende proportionale Kombination der genannten Getränke, und Anderer Wein: 2 Liter, c) Parfüms bis zu 50 ml oder Toilettenwasser bis zu 250 ml. / According to Article 26 of the aforementioned decision, goods are exempt from payment of import duties if they are contained in a shipment sent free of charge from a natural person in another country to a natural person in Bosnia and Herzegovina (Article 207, Point a) Subparagraph 12) of the Law). The exemption from payment of import duties applies to goods worth up to 90.00 convertible marks per shipment. The exemption from payment of import duties is quantitatively limited per shipment for certain goods as follows: a) Tobacco and tobacco products: Up to 50 cigarettes or 25 cigarillos (cigarillos are cigarettes weighing up to 3 grams each) or 10 cigars or 50 grams of smoking tobacco or a corresponding proportional combination of the mentioned quantities of tobacco products, b) Alcohol and alcoholic beverages: Distilled and high-alcohol alcoholic beverages with an alcohol content of more than 22% volume, undenatured ethyl alcohol with an alcohol content of 80% volume and more: 1 liter or Distilled and high-alcohol alcoholic beverages, wine aperitifs or alcoholic and similar beverages with an alcohol content of 22% volume and less, sparkling and liqueur wines: 1 liter or a corresponding proportional combination of the mentioned beverages, and Other wine: 2 liters, c) Perfumes up to 50 ml or toilet water up to 250 ml.
2. Geschenksendungen, die im Reiseverkehr mitgenommen werden
Grundfall: Ein Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens reist mit dem Flugzeug ins Ausland, um sich dort mit Geschäftspartnern zu treffen. In seinem Reisegepäck hat er verschiedene Geschenke z.B. Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee, die er beim Meeting überreichen möchte.
2.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung
Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
- Die Befreiung von der Zahlung der Einfuhrabgaben für Waren gemäß Artikel 34 der Entscheidung wird von der Eingangszollstelle mündlich erteilt, wenn klar ist, dass es sich um Geschenke handelt und die Bedingungen für die Mengenbeschränkung erfüllt sind. / The exemption from payment of import duties for goods according to Article 34 of the Decision is granted orally by the entry customs office when it is clear that the items are gifts and the conditions for quantity limitation are met.
Welche Dokumente müssen beigefügt werden?
- Proforma-Rechnung oder Erklärung mit ausgewiesenen Handelswerten der Waren. / Proforma invoice or declaration with declared commercial values of the goods.
2.2 Kann das Geschenk Zoll- und/oder Abgabenfrei im Reiseverkehr eingeführt werden?
- Wenn die Bedingungen hinsichtlich Mengen- und Wertbeschränkungen sowie der Art der Ware erfüllt sind, wird das Geschenk mündlich von der Zahlung von Zöllen und Einfuhrabgaben befreit. Die Befreiung von der Zahlung der Einfuhrabgaben erfolgt unter folgenden Mengenbeschränkungen pro Reisenden und Tag: a) Tabak und Tabakprodukte: bis zu 200 Zigaretten oder bis zu 100 Zigarillos (Zigarillos sind Zigaretten mit einem Gewicht von bis zu 3 Gramm pro Stück) oder bis zu 50 Zigarren oder bis zu 250 Gramm Tabak zum Rauchen oder eine entsprechende proportionale Kombination der genannten Mengen von Tabakprodukten, b) Alkohol und alkoholische Getränke: mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% Volumen oder unvergälltem Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80% Volumen und mehr: 1 Liter oder mit einem Alkoholgehalt von 22% Volumen und weniger: 2 Liter oder eine entsprechende proportionale Kombination der genannten Mengen von Alkohol und Getränken, c) Stillwein: 4 Liter, d) Bier: 16 Liter. / If the conditions regarding quantity and value restrictions as well as the nature of the goods are met, the gift will be orally exempted from payment of duties and import taxes. The exemption from payment of import duties is subject to the following quantity restrictions per traveler and per day: a) Tobacco and tobacco products: up to 200 cigarettes or up to 100 cigarillos (cigarillos are cigarettes weighing up to 3 grams each) or up to 50 cigars or up to 250 grams of smoking tobacco or a corresponding proportional combination of the mentioned quantities of tobacco products, b) Alcohol and alcoholic beverages: with an alcohol content of more than 22% volume or undenatured ethyl alcohol with an alcohol content of 80% volume and more: 1 liter or with an alcohol content of 22% volume and less: 2 liters or a corresponding proportional combination of the mentioned quantities of alcohol and beverages, c) Still wine: 4 liters, d) Beer: 16 liters.
2.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Reiseverkehr?
- Die Befreiung von der Zahlung der Einfuhrabgaben für Waren nichtkommerzieller Art ist auf Gegenstände im Wert von bis zu 600,00 konvertiblen Mark pro Reisenden und Tag beschränkt, unabhängig von der Art des Transportmittels, mit dem der Reisende reist. / The exemption from payment of import duties for non-commercial goods is limited to items worth up to 600.00 convertible marks per traveler per day, regardless of the mode of transportation used by the traveler.
2.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -Verbote?
Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
- Alle Waren, die Genehmigungen erfordern, wenn sie als Geschenk bestimmt sind. / All goods that require permits when designated as gifts.
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen?
- Alle Waren, die Genehmigungen und Beschränkungen unterliegen. / All goods subject to permits and restrictions.
2.5 Gibt es bei Geschenken an bzw. von Privatpersonen Abweichungen?
- Die Unterschiede bestehen in den Werten und Einschränkungen. Wenn ein Unternehmen an ein Unternehmen oder eine Einzelperson sendet, gelten folgende Regeln (B2B und B2C): Gemäß Artikel 24 der Entscheidung über die Bedingungen und Verfahren zur Inanspruchnahme des Rechts auf Befreiung von der Zahlung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben wird die Zahlung von Einfuhrabgaben von Waren von vernachlässigbarem Wert befreit, die direkt aus einem anderen Land an den Empfänger in Bosnien und Herzegowina gesendet werden (Artikel 207, Punkt a) Unterabsatz 11) des Gesetzes). "Waren von vernachlässigbarem Wert" gelten als Waren, deren Gesamtwert bis zu 300,00 konvertiblen Mark pro Sendung beträgt. Die Befreiung von Einfuhrabgaben gilt nicht für alkoholische Getränke, Parfüms und Toilettenwasser sowie Tabak und Tabakwaren. Wenn eine natürliche Person an eine natürliche Person sendet, gelten folgende Regeln: Gemäß Artikel 26 der oben genannten Entscheidung werden Waren von der Zahlung der Einfuhrabgaben befreit, die sich in einer Sendung befinden, die kostenlos von einer natürlichen Person aus einem anderen Land an eine natürliche Person in Bosnien und Herzegowina gesendet werden (Artikel 207, Punkt a) Unterabsatz 12) des Gesetzes). Die Befreiung von der Zahlung der Einfuhrabgaben gilt für Waren im Wert von bis zu 90,00 konvertiblen Mark pro Sendung. Die Befreiung von der Zahlung der Einfuhrabgaben ist mengenmäßig begrenzt pro Sendung für bestimmte Waren wie folgt: d) Tabak und Tabakprodukte: 4) Bis zu 50 Zigaretten oder 25 Zigarillos (Zigarillos sind Zigaretten mit einem Gewicht von bis zu 3 Gramm pro Stück) oder 10 Zigarren oder 50 Gramm Tabak zum Rauchen oder eine entsprechende proportionale Kombination der genannten Mengen von Tabakprodukten, e) Alkohol und alkoholische Getränke: 4) Destillierte und hochprozentige alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% Volumen oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80% Volumen und mehr: 1 Liter oder Destillierte und hochprozentige alkoholische Getränke, Weinaperitive oder alkoholische und ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22% Volumen und weniger, Schaum- und Likörweine: 1 Liter oder eine entsprechende proportionale Kombination der genannten Getränke, und Anderer Wein: 2 Liter, f) Parfüms bis zu 50 ml oder Toilettenwasser bis zu 250 ml. / The differences lie in the values and restrictions. When a company sends to another company or individual, the following rules apply (B2B and B2C): According to Article 24 of the Decision on the Conditions and Procedures for the Exercise of the Right to Exemption from Payment of Import and Export Duties, import duties on goods of negligible value are exempted if they are directly sent from another country to the recipient in Bosnia and Herzegovina (Article 207, Point a) Subparagraph 11) of the Law). "Goods of negligible value" are considered goods with a total value of up to 300.00 convertible marks per shipment. The exemption from import duties does not apply to alcoholic beverages, perfumes, toilet waters, and tobacco and tobacco products. When a natural person sends to another natural person, the following rules apply: According to Article 26 of the aforementioned Decision, import duties on goods contained in a shipment sent free of charge from a natural person in another country to a natural person in Bosnia and Herzegovina are exempted (Article 207, Point a) Subparagraph 12) of the Law). The exemption from import duties applies to goods worth up to 90.00 convertible marks per shipment. The exemption from import duties is quantitatively limited per shipment for certain goods as follows: d) Tobacco and tobacco products: 4) Up to 50 cigarettes or 25 cigarillos (cigarillos are cigarettes weighing up to 3 grams each) or 10 cigars or 50 grams of smoking tobacco or a corresponding proportional combination of the mentioned quantities of tobacco products, e) Alcohol and alcoholic beverages: 4) Distilled and high-alcohol alcoholic beverages with an alcohol content of more than 22% volume or undenatured ethyl alcohol with an alcohol content of 80% volume and more: 1 liter or Distilled and high-alcohol alcoholic beverages, wine aperitifs or alcoholic and similar beverages with an alcohol content of 22% volume and less, sparkling and liqueur wines: 1 liter or a corresponding proportional combination of the mentioned beverages, and Other wine: 2 liters, f) Perfumes up to 50 ml or toilet water up to 250 ml.
3. Landestypische Besonderheiten
3.1 Welche Geschenke sind zwischen Geschäftspartnern üblich?
- Typische Geschäftsgeschenke in Bosnien und Herzegowina sind Souvenirs mit lokalen Besonderheiten, hochwertige Weine, hochwertige Schokolade oder andere Köstlichkeiten. Es ist wichtig, Geschenke auszuwählen, die symbolisch und hochwertig sind und die Aufmerksamkeit der Geschäftspartner widerspiegeln. / Typical business gifts in Bosnia and Herzegovina include souvenirs with local specialties, high-quality wines, premium chocolates, or other delicacies. It is important to select gifts that are symbolic and of high quality, reflecting the attention to detail of the business partners.
Ist es im Geschäftsleben üblich, zu Weihnachten Geschenke zu machen?
- Ja, Weihnachtsgeschenke sind bei Geschäftspartnern in Bosnien und Herzegowina häufig üblich. / Yes, Christmas gifts are often common among business partners in Bosnia and Herzegovina.
3.2 Zu welchen Anlässen bietet es sich an, Geschenke zu machen (Feiertage, Namenstage, Geburtstage, landestypische Geschenkanlässe)?
- Geschenke finden häufig an Feiertagen, Weihnachten, Neujahr, anlässlich von Geschäftserfolgen, Verträgen oder anderen wichtigen geschäftlichen Ereignissen statt. Auch Namenstage und Geburtstage können Anlässe zum Schenken sein, dies hängt jedoch von den persönlichen Vorlieben der Geschäftspartner ab. / Gifts are often exchanged during holidays, Christmas, New Year's, on the occasion of business successes, contracts, or other important business events. Name days and birthdays can also be occasions for giving, but this depends on the personal preferences of the business partners.
3.3 Welche Geschenke sollten unbedingt vermieden werden?
- Geschenke, die als übertrieben oder unangemessen empfunden werden könnten oder den Eindruck von Bestechung oder Korruption erwecken könnten, sollten vermieden werden. / Gifts that could be perceived as excessive or inappropriate, or could give the impression of bribery or corruption, should be avoided.
3.4 Bis zu welchem Betrag sind Geschenke angemessen und mit nationalem Recht vereinbar?
- Es wird empfohlen, die nationalen Gesetze einzuhalten, die möglicherweise Richtlinien zum Wert von Geschäftsgeschenken enthalten, um ethische oder rechtliche Probleme zu vermeiden. / It is recommended to comply with national laws, which may contain guidelines on the value of business gifts, in order to avoid ethical or legal issues.
Dieses Merkblatt wurde mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Dennoch kann es sicherlich nicht alle denkbaren Fragen beantworten, und in Zweifelsfällen sollten Sie deshalb die jeweilige AHK vor Ort kontaktieren. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie für zwischenzeitliche Änderungen können wir keine Gewähr übernehmen.
Unser besonderer Dank gilt wie immer den Kolleginnen und Kollegen der deutschen Auslandhandelskammern (AHKs), ohne deren tatkräftige Unterstützung wir diesen Leitfaden nicht hätten realisieren können.
Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen. Wir wünschen Ihnen eine allzeit gute Reise und ein gutes Händchen bei der Auswahl der Geschenke.
Unser besonderer Dank gilt wie immer den Kolleginnen und Kollegen der deutschen Auslandhandelskammern (AHKs), ohne deren tatkräftige Unterstützung wir diesen Leitfaden nicht hätten realisieren können.
Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen. Wir wünschen Ihnen eine allzeit gute Reise und ein gutes Händchen bei der Auswahl der Geschenke.