01.03.2023

USA - Geschenke über die Grenze

1. Geschenksendungen im Postverkehr

Grundfall: Ein deutsches Unternehmen sendet per Post/Paketdienst bzw. Spediteur ein Geschenkpaket an einen Kunden. Das Paket enthält (alternativ) folgende Gegenstände: Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee.

1.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
Welche Dokumente müssen dem Paket beigefügt werden?
  • Es muss eine internationale Zollerklärung mit vollständigen und korrekten Angaben über den Inhalt des Pakets ausgefüllt werden. Diese muss von außen auf das Paket geklebt werden.
    Wird beabsichtigt, ein Paket mit mehreren Geschenken an mehrere Personen zu verschicken, sollten die einzelnen Geschenke individuell verpackt und mit Namen des Empfängers gekennzeichnet werden. Der Wert des jeweiligen Geschenks darf dabei 100 USD nicht übersteigen. Diese Wertgrenze gilt jedoch nicht bei Geschenken an Geschäftskunden.
    http://www.cbp.gov/travel/international-visitors/kbyg/gifts
Werden Zollinhaltserklärungen nach dem Weltpostvertrag anerkannt?
Wie ist das Paket als Geschenksendung zu kennzeichnen?
1.2 Erhält der Empfänger die Sendung Zoll- und/oder Abgabenfrei?

1.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Postverkehr?

  • Siehe vorherige Ausführungen.

1.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -verbote?

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
  • Das Verschicken alkoholischer Getränke per U.S. Postal Service ist durch die Postgesetze der Vereinigten Staaten verboten. Für bestimmte Produkte gelten Einfuhrverbote. Darunter fällt insbesondere die Versendung von bestimmten geschützten Naturprodukten (wie z. B. Elfenbein, Schildkrötenpanzer, seltene Perlen etc.) und von Produkten, die gegen das US-amerikanische Urheber- bzw. Markenrecht verstoßen. Auch die Versendung von kubanischen Produkten (z. B. Zigarren) ist nicht gestattet, auch wenn diese ordnungsmäßig nach Deutschland eingeführt worden sind.
    https://www.cbp.gov/travel/us-citizens/know-before-you-go/prohibited-and-restricted-items
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen?
  • Insbesondere Lebensmittel (s.o.) unterliegen speziellen Einfuhrauflagen.
    Weitere Informationen zu Einfuhrbeschränkungen finden Sie unter folgendem Link: https://www.cbp.gov/travel/us-citizens/know-before-you-go/prohibited-and-restricted-items

1.5 Gibt es Abweichungen bei Geschenksendungen von/an Privatpersonen?

  • Wenn der Wert des Geschenks 100 USD nicht übersteigt und der Empfänger (Freund oder Verwandte) Geschenke im Wert von nicht mehr als 100 USD pro Tag erhält, dann sind die Waren zollbefreit. Bis zu 200 USD, wenn das Geschenk von einem US-Territorium kommt. Davon sind Alkohol und Tabakwaren ausgenommen.
    Wenn ein Paket verzollt werden muss, wird das US-Postamt den Zoll vom Empfänger verlangen. Der Versender kann den Zoll nicht vorauszahlen.
    „If a package is subject to duty, the United States Postal Service will collect it from the addressee along with any postage and handling charges. The sender cannot prepay duty. The recipient must pay duty when a package is received in the United States.” http://www.cbp.gov/travel/international-visitors/kbyg/gifts

2. Geschenksendungen, die im Reiseverkehr mitgenommen werden

Grundfall: Ein Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens reist mit dem Flugzeug ins Ausland, um sich dort mit Geschäftspartnern zu treffen. In seinem Reisegepäck hat er verschiedene Geschenke z.B. Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee, die er beim Meeting überreichen möchte.

2.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • Einreisende müssen das Formblatt 6059B ausfüllen und auf diesem insbesondere Angaben bzgl. landwirtschaftlicher Erzeugnisse machen.
    https://www.cbp.gov/travel/international-visitors/agricultural-items
Welche Dokumente müssen beigefügt werden?

2.2 Kann das Geschenk Zoll- und/oder Abgabenfrei im Reiseverkehr eingeführt werden?

  • Nichtansässigen ist es gestattet, die folgenden Artikel für den persönlichen Gebrauch zollfrei einzuführen:
    - 50 Zigarren oder 200 Zigaretten oder 2 kg Tabak (bei Personen älter als 21 Jahre). Auch eine anteilige Mischung der drei Artikel ist möglich.
    - 1 Liter an alkoholischen Getränken (bei Personen älter als 21 Jahre)
    - Zusätzlich darf jeder Nichtansässige (auch begleitete oder unbegleitete Minderjährige) Geschenke zollfrei im Wert bis zu 100 USD einführen.
    Vorausgesetzt,
    - der Aufenthalt in den USA beträgt mindestens 72 Stunden und
    - die 100 USD-Geschenke-Regel nicht schon einmal innerhalb der letzten 6 Monate in Anspruch genommen wurde.
    https://www.ecfr.gov/current/title-19/chapter-I/part-148
    Das Einführen von Tabak kann länder- oder kommunalsteuerpflichtig sein. Z. B. dürfen max. 400 Zigaretten pro Person von rückreisenden Ansässigen zollfrei in den Bundesstaat oder in die Stadt New York eingeführt werden. Wird mehr eingeführt, muss die gesamte Menge verzollt werden (4,35 USD/Schachtel im Bundesstaat New York zusätzlich 1,50 USD/Schachtel in New York City). https://www.nyc.gov/site/finance/taxes/business-cigarette-tax.page
    https://www.tax.ny.gov/bus/cig/cigidx.htm
    Die Einfuhr von kubanischen Zigarren ist nicht erlaubt.
    Staatliche Beschränkungen: Bei einer höheren Einfuhrmenge an alkoholischen Getränken (mehr als 1 Liter), werden in bestimmten Bundesstaaten lokale Steuern erhoben. Beispielsweise beträgt im Bundesstaat New York die Steuer für hochprozentigen Alkohol 6,44 USD/Gallone, für Sekt und Wein 0,30 USD/Gallone. Passagiere, die direkt von den Jungferninseln kommen, können 1 Gallone zollfrei einführen. Bei höheren Mengen (mehr als 1 Gallone) fallen Zölle und New York - Steuern an. Weitere mögliche Beschränkungen kann man unter der folgenden Adresse in Erfahrung bringen: „Distilled Spirits Council of the U.S.A., 1300 Pennsylvania Building, Washington, D.C. 20004“.
    Zigaretten oder alkoholische Getränke fallen nicht unter die 100 USD-Wertgrenze bei Geschenksendungen. 100 Zigarren dürfen jedoch darin enthalten sein. Geschenke, bei denen die 100 USD-Wertgrenze nicht angewendet werden kann, die aber unter 50 USD-Warenwert liegen, können bis zu 50 Zigarren oder 3 Pfund Tabak enthalten. Bei Familien kann nicht jedes Familienmitglied diese Regelung in Anspruch nehmen.
    Geschenke, die an Geschäftskunden übergeben werden, unterliegen keiner Zollbefreiung.
    http://www.cbp.gov/travel/international-visitors/kbyg/gifts

2.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Reiseverkehr?

  • Siehe vorherige Ausführungen.

2.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -Verbote?

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
  • Die Einfuhrverbote gelten für Ansässige und Nichtansässige (bei Nichteinhaltung wird ein Bußgeld zwischen 25 und 50 USD erhoben).
    Zu den Einfuhrverboten zählen insbesondere die unter Punkt I.4.1 genannten Produkte.
    In Ergänzung zu den bereits genannten Einfuhrverboten gelten für die folgenden Produkte Einfuhrverbote:
    - frisches, getrocknetes Fleisch, Büchsenfleisch oder andere Fleischprodukte, Geflügel, Betäubungsmittel, Marihuana, gefährliche Drogen, Absinth (und andere Alkoholika, die Wermut enthalten), Pflanzen, Saatgut, Gemüse, Obst, Erde, lebende Insekten, Schnecken und andere Tier- und Pflanzenschädlinge.
    - Fisch darf nur aus Nordamerika eingeführt werden (es sei denn, es kann ein Gesundheitszeugnis vorgelegt werden; dies gilt auch für Lachs und Forelle sowie deren Eier, wenn sie nicht konserviert, eingelegt oder geräuchert sind).
    - Einfuhren von oder Ausfuhren in den Iran sowie Lederandenken aus Haiti (z. B. Trommeln).
    - Wildlebende Tiere, Fische und vom Aussterben bedrohte Tierarten unterliegen bestimmten Verboten und Beschränkungen.
    - Alle Arten von Feuerzeugen, Streichhölzer sowie Streichholzschachteln sind im Gepäck nicht erlaubt, es sei denn, sie sind in einem geschlossenen Behälter eng verpackt.
    - Produkte aus Kuba.
    https://www.cbp.gov/travel/us-citizens/know-before-you-go/prohibited-and-restricted-items
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen?
  • Zusätzlich zu den bereits oben genannten Einfuhrverboten gelten für diverse Produkte Einfuhrauflagen. Dazu zählen insbesondere landwirtschaftliche Erzeugnisse. Diese werden bei Ankunft von der U.S. Customs and Border Protection (CBP) überprüft. Diese entscheidet dann, ob die Einfuhr gestattet ist.
    Weitere Informationen zu den Produkten, die mit Einfuhrauflagen belegt sind, finden Sie unter folgendem Link:

2.5 Gibt es bei Geschenken an bzw. von Privatpersonen Abweichungen?

  • Wenn der Wert des Geschenks 100 USD nicht übersteigt und der Empfänger (Freunde oder Verwandte) Geschenke im Wert von nicht mehr als 100 USD pro Tag erhält, dann sind die Waren zollbefreit. Bis zu 200 USD, wenn das Geschenk von einem US-Territorium kommt. Davon sind Alkohol und Tabakwaren ausgenommen.
    http://www.cbp.gov/travel/international-visitors/kbyg/gifts

3. Landestypische Besonderheiten

3.1 Welche Geschenke sind zwischen Geschäftspartnern üblich?

  • Viele Unternehmen haben mittlerweile „gift and entertainment policies“. Solche Policies können die Annahme an eine bestimmte Wertgrenze oder auch Arten von Geschenken knüpfen (bspw. kein Alkohol o.ä.). Wenn mit den Geschenken ein Dank für gute Geschäftsbeziehungen ausgedrückt werden soll, bietet sich an, Geschäftspartner zu einem gemeinsamen Essen einzuladen. Auch kulinarische Spezialitäten können verschenkt werden. Jedoch sollte bei Getränken und Speisen auf etwaige kulturelle und religiöse Besonderheiten geachtet werden.
    Unverfänglich sind in der Regel auch Geschenke von geringerem Wert wie Kugelschreiber, Kalender etc.
Ist es im Geschäftsleben üblich, zu Weihnachten Geschenke zu machen?
  • Aufgrund der religiösen und kulturellen Diversität in den USA ist es unüblich, ein Geschenk mit direktem Bezug auf das christliche Weihnachtsfest zu machen. Insbesondere sollte ein solches Geschenk nicht mit einem weihnachtlichen Gruß (bspw. „Merry Christmas“ o.ä.) versehen werden. Soweit sich Geschäftspartner zum Ende des Jahres wegen der guten Beziehungen aus dem vergangenen Geschäftsjahr erkenntlich zeigen wollen, ist der Gruß „Happy Holliday“ üblich.

3.2 Zu welchen Anlässen bietet es sich an, Geschenke zu machen (Feiertage, Namenstage, Geburtstage, landestypische Geschenkanlässe)?

  • Am gängigsten ist das Unterbreiten von Geschenken in der Weihnachtszeit mit Verweis auf das vergangene Geschäftsjahr. Auch der Abschluss eines gemeinsamen Projekts bietet sich als Anlass an. Wenn der Bezug zu anderen Anlässen erfolgt, sollte eine Erklärung beigefügt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
    Es ist üblich zum Jahresabschluss/zur Festtagssaison Geschenke zu machen.

3.3 Welche Geschenke sollten unbedingt vermieden werden?

  • Soweit der betreffende Geschäftspartner eine Policy bezüglich der Annahme von Geschenken hat, sollten unter keinen Umständen Geschenke außerhalb dieses Rahmens gemacht werden. In der Regel sind Geschenke von überhöhtem Wert zu vermeiden. Von alkoholischen Geschenken sollte zurückhaltend Gebrauch gemacht werden.

3.4 Bis zu welchem Betrag sind Geschenke angemessen und mit nationalem Recht vereinbar?

  • Geschenke zu verteilen, wird im Hinblick auf die Gefahr der Unangemessenheit eher zurückhaltend praktiziert. 50 bis 100 USD gelten als angemessen. Es sollte sich im Zweifel an der Policy des Empfängers orientiert werden.
Dieses Merkblatt wurde mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Dennoch kann es sicherlich nicht alle denkbaren Fragen beantworten, und in Zweifelsfällen sollten Sie deshalb die jeweilige AHK vor Ort kontaktieren. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie für zwischenzeitliche Änderungen können wir keine Gewähr übernehmen.

Unser besonderer Dank gilt wie immer den Kolleginnen und Kollegen der deutschen Auslandhandelskammern (AHKs), ohne deren tatkräftige Unterstützung wir diesen Leitfaden nicht hätten realisieren können.

Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen. Wir wünschen Ihnen eine allzeit gute Reise und ein gutes Händchen bei der Auswahl der Geschenke.