30.05.2022

Algerien - Geschenke über die Grenze

1. Geschenksendungen im Postverkehr  

Grundfall: Ein deutsches Unternehmen sendet per Post/Paketdienst bzw. Spediteur ein Geschenkpaket an einen Kunden.  Das Paket enthält (alternativ) folgende Gegenstände: Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee.  

1.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • Eine schriftliche Anmeldung ist notwendig.
Welche Dokumente müssen dem Paket beigefügt werden?
  • Ab einem bestimmten Warenwert oder einer bestimmten Warengruppe müssen alle notwendigen Dokumente für den Export nach Algerien beigefügt werden.
Werden Zollinhaltserklärungen nach dem Weltpostvertrag anerkannt?
  • Ja
Wie ist das Paket als Geschenksendung zu kennzeichnen?
  • Kennzeichnung als Geschenksendung in französischer Sprache.

1.2 Erhält der Empfänger die Sendung Zoll- und/oder Abgabenfrei?

  •      Abhängig vom Warenwert der Sendung.                                 

1.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Postverkehr?   

  • Hierzu liegen leider keine Angaben vor.

1.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -verbote?

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
  • Ja, es existieren besondere Bestimmungen aus gesundheitlichen, technischen, wirtschaftlichen oder religiösen Gründen beim Warenimport, z.B. von Fleisch, Lebendtieren, Pflanzenschutz- und Insektenvertilgungsmitteln, Pharmazeutika, gefährlichen Gütern (nach dem Art. 116 des algerischen Zollgesetzes). Münzen, Banknoten, Wertpapiere, Schecks und andere Zahlungsmittel dürfen nur von der algerischen Zentralbank oder zugelassenen zwischengeschalteten Banken eingeführt werden.
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen? 
  • Für viele Warenarten sind Einfuhrgenehmigungen oder -lizenzen erforderlich; daher sollte sich der Absender vor dem Versand beim Empfänger erkundigen, ob die erforderlichen Dokumente vorhanden sind.

1.5 Gibt es Abweichungen bei Geschenksendungen von/an Privatpersonen?

  • Nein

2. Geschenksendungen, die im Reiseverkehr mitgenommen werden

Grundfall: Ein Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens reist mit dem Flugzeug ins Ausland, um sich dort mit Geschäftspartnern zu treffen. In seinem Reisegepäck hat er verschiedene Geschenke z.B. Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee, die er beim Meeting überreichen möchte.

2.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung    

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • Eine schriftliche Anmeldung ist notwendig.
Welche Dokumente müssen beigefügt werden?
  • Ab einem bestimmten Warenwert oder einer bestimmten Warengruppe müssen alle notwendigen Dokumente für den Export nach Algerien beigefügt werden.

2.2 Kann das Geschenk Zoll- und/oder Abgabenfrei im Reiseverkehr eingeführt werden?

  • Abhängig vom Warenwert der Sendung.

2.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Reiseverkehr? 

  •  Hierzu liegen leider keine Angaben vor.

2.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -Verbote?   

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
  • Alkohol und Zigaretten dürfen nur bis zu einer bestimmten Menge eingeführt werden; Medikamente und Lebensmittel dürfen nicht eingeführt werden.
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen?
  • Für viele Warenarten sind Einfuhrgenehmigungen oder -lizenzen erforderlich; daher sollte sich der Absender vor dem Versand beim Empfänger erkundigen, ob die erforderlichen Dokumente vorhanden sind.

2.5 Gibt es bei Geschenken an bzw. von Privatpersonen Abweichungen?

  • Nein

3. Landestypische Besonderheiten

3.1 Welche Geschenke sind zwischen Geschäftspartnern üblich?

  • Nichts Bestimmtes wird bevorzugt. Aber allgemein: Firmen-Goodies, Kalender, Stifte, Notizblöcke, Schokolade bzw. Kekse ( am besten ein Halal-Produkt)  oder auch ein Blumenstrauß.
Ist es im Geschäftsleben üblich, zu Weihnachten Geschenke zu machen?
  • Nein, eher nicht! Ausnahme bei deutschen Niederlassungen oder Geschäftsführern.
    Andere Geschenkanlässe sind:
    Aid el Fitr – Ramadan Ende
    AI del Adha – Opferfest

3.2 Zu welchen Anlässen bietet es sich an, Geschenke zu machen (Feiertage, Namenstage, Geburtstage, landestypische Geschenkanlässe)?

  • Siehe oben

3.3 Welche Geschenke sollten unbedingt vermieden werden?

  • Alkohol und Schweinefleisch, sowie Erzeugnisse aus ungeschächtetem Fleisch und Erzeugnisse, die Alkohol enthalten. Geldgeschenke werden auch nicht gerne gesehen.

3.4 Bis zu welchem Betrag sind Geschenke angemessen und mit nationalem Recht vereinbar?

  • Hierzu liegen uns leider keine Angaben vor.
Dieses Merkblatt wurde mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Dennoch kann es sicherlich nicht alle denkbaren Fragen beantworten, und in Zweifelsfällen sollten Sie deshalb die jeweilige AHK vor Ort kontaktieren. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie für zwischenzeitliche Änderungen können wir keine Gewähr übernehmen.

Unser besonderer Dank gilt wie immer den Kolleginnen und Kollegen der deutschen Auslandhandelskammern (AHKs), ohne deren tatkräftige Unterstützung wir diesen Leitfaden nicht hätten realisieren können.

Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen. Wir wünschen Ihnen eine allzeit gute Reise und ein gutes Händchen bei der Auswahl der Geschenke.