01.03.2023

Venezuela - Geschenke über die Grenze

1. Geschenksendungen im Postverkehr

Grundfall: Ein deutsches Unternehmen sendet per Post/Paketdienst bzw. Spediteur ein Geschenkpaket an einen Kunden. Das Paket enthält (alternativ) folgende Gegenstände: Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee.

1.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • In der Regel ist eine schriftliche Anmeldung notwendig und eine Inhaltsliste auf dem Packet.
Welche Dokumente müssen dem Paket beigefügt werden?
  • Rechnungen
  • Inhaltsliste
Werden Zollinhaltserklärungen nach dem Weltpostvertrag anerkannt?
  • Ja
Wie ist das Paket als Geschenksendung zu kennzeichnen?
  • Mit einem Vermerk: "Regalo" oder "Presente".

1.2 Erhält der Empfänger die Sendung Zoll- und/oder Abgabenfrei?

  • Nein! Es kommt darauf an, wie teuer die Artikeln sind.

1.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Postverkehr?

  • Ja

1.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -verbote?

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
  • Waffen
  • Sprengstoffe
  • Feuerwerkskörper
  • Medikamente
  • Aerosole
  • Drogen
  • Giftige oder gefährliche Substanzen
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen?
  • Medikamente
  • Pflanzen
  • Tiere
  • Einige Lebensmittel

1.5 Gibt es Abweichungen bei Geschenksendungen von/an Privatpersonen?

  • Nein

2. Geschenksendungen, die im Reiseverkehr mitgenommen werden

Grundfall: Ein Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens reist mit dem Flugzeug ins Ausland, um sich dort mit Geschäftspartnern zu treffen. In seinem Reisegepäck hat er verschiedene Geschenke z.B. Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee, die er beim Meeting überreichen möchte.

2.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • In der Regel ist eine schriftliche Anmeldung notwendig, diese muss nach der Landung dem Zoll vorgelegt werden.
Welche Dokumente müssen beigefügt werden?
  • Rechnungen
  • Inhaltsliste

2.2 Kann das Geschenk Zoll- und/oder Abgabenfrei im Reiseverkehr eingeführt werden?

  • Nein! Es kommt darauf an, wie Teuer die Artikel sind.

2.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Reiseverkehr?

  • Ja

2.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -Verbote?

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
  • Waffen
  • Sprengstoffe
  • Feuerwerkskörper
  • Medikamente
  • Aerosole
  • Drogen
  • Giftige oder gefährliche Substanzen
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen?
  • Medikamente
  • Pflanzen
  • Tiere
  • Einige Lebensmittel

2.5 Gibt es bei Geschenken an bzw. von Privatpersonen Abweichungen?

  • Nein

3. Landestypische Besonderheiten

3.1 Welche Geschenke sind zwischen Geschäftspartnern üblich?

  • Spirituosen
  • Schokolade
  • Delikatessen
  • Süßigkeiten
  • Büchern
  • Nüsse
  • Kugelschreiber
  • Spielzeuge
  • Elektronik
  • Sportwaren
  • Kunst usw.
Ist es im Geschäftsleben üblich, zu Weihnachten Geschenke zu machen?
  • Ja

3.2 Zu welchen Anlässen bietet es sich an, Geschenke zu machen (Feiertage, Namenstage, Geburtstage, landestypische Geschenkanlässe)?

  • Weihnachten,
  • Heilige Drei Könige
  • Geburtstag
  • Valentinstag
  • Ostern
  • Muttertag
  • Vatertag
  • Kindertag
  • Promotion
  • Schulabschluss
  • Sekretärstag
  • Halloween
  • Sankt Michael
  • Haustiertag
  • Sankt Nikolaus
  • Geist der Weihnacht
  • Jesuskind
  • Silvester

3.3 Welche Geschenke sollten unbedingt vermieden werden?

  • Parfums
  • Fleisch

3.4 Bis zu welchem Betrag sind Geschenke angemessen und mit nationalem Recht vereinbar?

  • < 100 €.
Dieses Merkblatt wurde mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Dennoch kann es sicherlich nicht alle denkbaren Fragen beantworten, und in Zweifelsfällen sollten Sie deshalb die jeweilige AHK vor Ort kontaktieren. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie für zwischenzeitliche Änderungen können wir keine Gewähr übernehmen.

Unser besonderer Dank gilt wie immer den Kolleginnen und Kollegen der deutschen Auslandhandelskammern (AHKs), ohne deren tatkräftige Unterstützung wir diesen Leitfaden nicht hätten realisieren können.

Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen. Wir wünschen Ihnen eine allzeit gute Reise und ein gutes Händchen bei der Auswahl der Geschenke.