01.03.2023

Israel - Geschenke über die Grenze

1. Geschenksendungen im Postverkehr  

Grundfall: Ein deutsches Unternehmen sendet per Post/Paketdienst bzw. Spediteur ein Geschenkpaket an einen Kunden.  Das Paket enthält (alternativ) folgende Gegenstände: Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee.  

1.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • Es ist keine schriftliche Anmeldung notwendig, solange der Warenwert unter USD 75,- liegt. Zwei Pakete, die innerhalb von 72 Stunden an dieselbe Adresse versandt werden, gelten als eine Sendung.
Welche Dokumente müssen dem Paket beigefügt werden?
  • Zollinhaltserklärung CN22 bei einem Warenwert bis zu USD75,-, darüber Zollinhaltserklärung CN23. Auch bei Geschenksendungen ist ein Warenwert von mind. EUR1,- anzugeben. Die im Paket enthaltenen Waren sind vollständig und in englischer Sprache aufzulisten.
Werden Zollinhaltserklärungen nach dem Weltpostvertrag anerkannt?
  • Ja
Wie ist das Paket als Geschenksendung zu kennzeichnen?
  • Gift Parcel

1.2 Erhält der Empfänger die Sendung Zoll- und/oder Abgabenfrei?

  • Ja, bis zu einem Warenwert von USD 75,-. Bei Tabakprodukten und alkoholischen Getränken gelten als Freimengen höchstens 200 Zigaretten oder 250 g Tabak, 2 l Wein oder 1 l Spirituose.                         

1.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Postverkehr?   

  • Die Wertgrenze ist produktbezogen. Bei einem Warenwert über USD 75,- werden Umsatzsteuer von 17% und ggf. Import- bzw. Kaufsteuer erhoben.

1.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -verbote?

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
  • Wein und alkoholische Getränke mit unrichtigen geographischen Angaben
  • Tabakartikel, deren Verpackung nicht den Werbebeschränkungen entsprechen
  • Transparentes Spray zur Unkenntlichmachung des Kfz-Kennzeichens bei Aufnahmen
  • Streichhölzer mit weißem oder gelbem Phosphor
  • Drogen und Geräte zur Herstellung verbotener Drogen
  • Fälschungen
  • Sprengstoff, entzündliche Stoffe und bestimmte Messer
  • Waren, die zu Gewalt, Terror und Rassismus aufrufen
  • Pornographisches Material, das Gewalt, Pädophilie, Sodomie oder Minderjährige darstellt
  • Waffen und Tränengas in Revolverform
  • Waren, deren Handel im internationalen CITES Abkommen verboten ist
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen? 
  • Telekommunikationsgeräte wie Drohnen, Babymonitoren, Smartphones (über 4 Stück)
  • Fernbedienungen und dergleichen
  • Pflanzen, Samen und ähnliches
  • Autoersatzteile
  • Nahrungsmittel und Nahrungsergänzungsmittel
  • Helme und gasbetriebene Grillgeräte

1.5 Gibt es Abweichungen bei Geschenksendungen von/an Privatpersonen?

  • Nein

2. Geschenksendungen, die im Reiseverkehr mitgenommen werden

Grundfall: Ein Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens reist mit dem Flugzeug ins Ausland, um sich dort mit Geschäftspartnern zu treffen. In seinem Reisegepäck hat er verschiedene Geschenke z.B. Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee, die er beim Meeting überreichen möchte.

2.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung    

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • Geschenke mit einem Warenwert bis zu USD 200 können zollfrei und ohne Anmeldung eingeführt werden. Selbiges gilt für bis zu 2 l Wein oder 1 l Spirituosen, bis zu 250 ml alkoholische Kosmetika (Parfum, Eau de Toilette), bis zu 200 Zigaretten oder 250 g Tabak.
    Liegen der Warenwert bzw. die Quantität darüber, sind die Waren anmeldungspflichtig und werden mit 17% Umsatzsteuer und ggf. mit Import- und Kaufsteuer belegt.
Welche Dokumente müssen beigefügt werden?
  • Liegt der Warenwert über USD 200,- ist die entsprechende Rechnung vorzulegen.

2.2 Kann das Geschenk Zoll- und/oder Abgabenfrei im Reiseverkehr eingeführt werden?

  • Ja, bis zu einem Warenwert von USD 200,-. Bei Tabakprodukten und alkoholischen Getränken gelten als Freimengen höchstens 200 Zigaretten oder 250 g Tabak, 2 l Wein oder 1 l Spirituose.

2.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Reiseverkehr? 

  • Die Wertgrenze ist produktbezogen. Bei einem Warenwert über USD 200,- werden Umsatzsteuer von 17% und ggf. Import- bzw. Kaufsteuer erhoben.

2.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -Verbote?   

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
  • Wein und alkoholische Getränke mit unrichtigen geographischen Angaben
  • Tabakartikel, deren Verpackung nicht den Werbebeschränkungen entsprechen
  • Transparentes Spray zur Unkenntlichmachung des Kfz-Kennzeichens bei Aufnahmen
  • Streichhölzer mit weißem oder gelbem Phosphor
  • Drogen und Geräte zur Herstellung verbotener Drogen
  • Fälschungen
  • Sprengstoff, entzündliche Stoffe und bestimmte Messer
  • Waren, die zu Gewalt, Terror und Rassismus aufrufen
  • Pornographisches Material, das Gewalt, Pädophilie, Sodomie oder Minderjährige darstellt
  • Waffen und Tränengas in Revolverform
  • Waren, deren Handel im internationalen CITES Abkommen verboten ist
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen?
  • Telekommunikationsgeräte wie Drohnen, Babymonitoren, Smartphones (über 4 Stück) 
  • Fernbedienungen und dergleichen
  • Pflanzen, Samen und ähnliches
  • Autoersatzteile
  • Nahrungsmittel und Nahrungsergänzungsmittel
  • Helme und gasbetriebene Grillgeräte

2.5 Gibt es bei Geschenken an bzw. von Privatpersonen Abweichungen?

  • Nein

3. Landestypische Besonderheiten

3.1 Welche Geschenke sind zwischen Geschäftspartnern üblich?

  • Das Schenken von Süßigkeiten, kulinarischen Spezialitäten und alkoholischen Getränken setzt die Kenntnis der Religionszugehörigkeit und des Grades der Religiosität der zu beschenkenden Person aus. Religiösen Juden kann man mit nicht koscheren Lebensmitteln keine Freude bereiten, während säkulare Juden, die den Großteil der israelischen Bevölkerung ausmachen, sich sehr wohl über landestypische Delikatessen freuen. Selbiges gilt für Moslems. Ansonsten weichen die Gepflogenheiten nicht von den allgemein üblichen ab, wenn es um Aufmerksamkeiten und Geschenke geht, wobei Geschenke mit christlicher Symbolik für nicht christliche Geschäftspartner wenig angebracht sind. Manchmal werden Geschenke aus vermeintlicher Höflichkeit nicht in Anwesenheit der schenkenden Person geöffnet.
Ist es im Geschäftsleben üblich, zu Weihnachten Geschenke zu machen?
  • Nein, lediglich knapp 2% der israelischen Bevölkerung ist christlich, knapp 20 % muslimisch und 80% jüdisch. 

3.2 Zu welchen Anlässen bietet es sich an, Geschenke zu machen (Feiertage, Namenstage, Geburtstage, landestypische Geschenkanlässe)?

  • Es ist aufmerksam, sich jeweils über die Daten des jüdischen Neujahrs Rosch Haschanah und des islamischen Opferfestes Eid ul-Adha zu informieren und einen Glückwunsch zu versenden. Man kann auch eine Aufmerksamkeit schenken, doch es ist kein Muss.
    Gleiches gilt für Geburtstage und andere persönliche feierliche Anlässe (Hochzeit, Geburt) oder Geschäftserfolge.

3.3 Welche Geschenke sollten unbedingt vermieden werden?

  • Auch in Israel ist der Aberglaube verbreitet, das Schenken von Messern und Scheren verursache Schaden. Beim Schenken sollten Religionszugehörigkeit und Grad der Religiosität der zu beschenkenden Person berücksichtigt werden und entsprechend bei nicht christlichen Geschäftspartnern Geschenke mit christlichen Symbolen und ggf. nicht koschere Lebensmittel und Alkohol gemieden werden.

3.4 Bis zu welchem Betrag sind Geschenke angemessen und mit nationalem Recht vereinbar?

  • Es gibt hierzu keine verbindlichen Angaben, doch man kann sich an europäisch üblichem Maß orientieren.
Dieses Merkblatt wurde mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Dennoch kann es sicherlich nicht alle denkbaren Fragen beantworten, und in Zweifelsfällen sollten Sie deshalb die jeweilige AHK vor Ort kontaktieren. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie für zwischenzeitliche Änderungen können wir keine Gewähr übernehmen.

Unser besonderer Dank gilt wie immer den Kolleginnen und Kollegen der deutschen Auslandhandelskammern (AHKs), ohne deren tatkräftige Unterstützung wir diesen Leitfaden nicht hätten realisieren können.

Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen. Wir wünschen Ihnen eine allzeit gute Reise und ein gutes Händchen bei der Auswahl der Geschenke.