01.03.2023

Kanada - Geschenke über die Grenze

1. Geschenksendungen im Postverkehr  

Grundfall: Ein deutsches Unternehmen sendet per Post/Paketdienst bzw. Spediteur ein Geschenkpaket an einen Kunden.  Das Paket enthält (alternativ) folgende Gegenstände: Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee.  

1.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • Eine schriftliche Anmeldung ist erforderlich. Abweichungen für Geschenksendungen existieren nicht.
  • Witten registration is required. There are no exceptions for gifts.                                  
Source: https://www.cbsa-asfc.gc.ca/import/courier/menu-eng.html
Welche Dokumente müssen dem Paket beigefügt werden?
  • Alle Paketsendungen nach Kanada müssen den vollständigen Namen und die Adresse des Absenders enthalten. Ferner muss eine Zollinhaltserklärung beigefügt werden. Paketsendungen an Postfächer (P.O. Boxes) sind grundsätzlich nicht erlaubt.
  • All parcel shipments to Canada must contain the full name and address of the sending party. Furthermore, a customs declaration of contents must be enclosed. Parcel shipments to post office boxes (P.O. Boxes) are generally not allowed.
Source: https://www.cbsa-asfc.gc.ca/publications/forms-formulaires/e311-eng.pdf
Werden Zollinhaltserklärungen nach dem Weltpostvertrag anerkannt?
  • Ja
https://www.upu.int/UPU/media/upu/files/UPU/aboutUpu/acts/manualsInThreeVolumes/actInThreeVolumesManualOfConventionEn.pdf
Wie ist das Paket als Geschenksendung zu kennzeichnen?
  • Die Kennzeichnung kann beispielsweise durch die Beilegung einer eindeutigen Geschenkkarte erfolgen. Geschenksendungen sind jedoch ausschließlich zwischen Privatpersonen möglich, nicht von/an Unternehmen. Ebenso können alkoholische Getränke, Tabakwaren und Werbeprodukte nicht als Geschenk deklariert werden.
  • The identification can be done, for example, by enclosing a gift card. However, gift shipments are only possible between private individuals, not from/to companies. This is also the case for alcoholic beverages, tabacco products and advertising material which cannot be declared as gifts.                                                                         
Source: https://www.cbsa-asfc.gc.ca/travel-voyage/ifcrc-rpcrc-eng.html#card

1.2 Erhält der Empfänger die Sendung Zoll- und/oder Abgabenfrei?

  • Die Produkte müssen für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden. Dabei existiert für die meisten Waren (u.a Brot, Kuchen, Milchprodukte, Honig) eine Grenze von 20kg / l. Die Einfuhr von Genussmitteln ist limitiert. Abgabefrei sind pro Person ab 18 Jahren (in einigen Provinzen ab 19 Jahren) Höchstmengen von jeweils bis zu 200 St. Zigaretten, 50 St. Zigarren, 200 Tabakstäbchen, 200g Tabak, 1,5 l Wein, 8,5 l Bier, 1,14 l Spirituosen. Lebensmittel dürfen mitgebracht werden, sofern sie nicht verderblich, ungekühlt und in der Verpackung des Herstellers verschlossen sind.        
  • The import of stimulants is  limited. Excempt from duty per person 18 years or older (19 years or older in some provinces) are maximum quantities of each up to 200 pc. cigarettes, 50 pc. cigars, 200 sticks of tobacco, 200g of tobacco, 1.5l of wine, 8.5l of beer, 1.14l of spirits. For most goods (including bread, cakes, dairy products, honey) there is a limit of 20 kg / l. Food items are allowed in as long as they are non-perishable, ambient and sealed in manufacturers’ packaging.                                                                                                                                                                       Source: https://www.cbsa-asfc.gc.ca/travel-voyage/bgb-rmf-eng.html ; https://inspection.canada.ca/food-safety-for-consumers/bringing-food-into-canada-for-personal-use/eng/1389630031549/1389630282362

1.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Postverkehr?   

  • In Kanada existieren abhängig von der Ware und ihrem Wert in kanadischen Dollar folgende Abgaben: Zoll, Goods and Services Steuer (GST) / Harmonized Sales Steuer (HST), Provincial Sales Steuer (PST). Private Paketsendungen sind bis zu einem Wert von 20 CAD grundsätzlich zoll- und steuerfrei (GST, HST, PST). Die gesamte Ware muss hierfür Gegenstand einer einzigen Transaktion sein, d.h. es ist nicht zulässig, die Ware in mehrere Pakete aufzuteilen, so dass jede einzelne Postsendung einen Wert von weniger als 20 CAD hat.
  • Für Geschenke gilt eine grundsätzliche Freigrenze von 60 CAD. Geschenke müssen dabei deutlich als solche gekennzeichnet werden (bspw. durch die Beilegung einer Geschenkkarte). Liegt der Wert des Geschenks über 60 CAD, so fallen Steuern auf den die 60 CAD übersteigenden Betrag an. Waren, die durch ein Unternehmen versandt werden, sind von der 60 CAD Freigrenze ausgenommen. Ebenfalls sind bestimmte Produkte von dieser Freigrenze ausgenommen: alkoholische Getränke, Zigarren, Zigaretten, Tabak, Bücher, Zeitschriften und Zeitungen und vergleichbare Publikationen. Die beiden Freigrenzen (20 CAD und 60 CAD) können nicht miteinander kombiniert werden.                              
  • In Canada, depending on the goods and their value in Canadian dollars, the following taxes exist: Customs Duty, Goods and Services Tax (GST) / Harmonized Sales Tax (HST), Provincial Sales Tax (PST). Private parcel shipments are generally exempt from duty and tax (GST, HST, PST) up to a value of 20 CAD. For this purpose, the entire goods must be the subject of a single transaction, i.e. it is not permissible to split the goods into several packages so that each individual mail item has a value of less than 20 CAD.
  • For gifts, a basic exemption limit of 60 CAD applies. Gifts must be clearly marked as such (e.g. by enclosing a gift card). If the value of the gift exceeds CAD 60, tax is due on the amount exceeding CAD 60. Goods shipped by a business are exempt from the 60 CAD exemption. Also excluded from this exemption are certain products: alcoholic beverages, cigars, cigarettes, tobacco, books, magazines and newspapers and similar publications. The two exemptions (20 CAD and 60 CAD) cannot be combined.                              
https://www.cbsa-asfc.gc.ca/publications/dm-md/d8/d8-2-2-eng.html        

1.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -verbote?

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
  • Der Versand von Alkohol ist über den Postweg grundsätzlich nicht gestattet und nur für speziell lizensierte Unternehmen möglich. Gleiches gilt unter anderem für Banknoten, Münzen, Schmuckwaren und Edelsteinen. Tabakwaren sind immer zoll- und steuerpflichtig. Eine Freigrenze gibt es hierfür nicht. Zu den verbotenen Waren gehören auch Feuerwaffen sowie aus gefährdeten Pflanzen- und Tierarten gefertigte Produkte. Gleiches gilt beispielsweise für Kinderpornografie, Hasspropaganda sowie anstößiges Material. Verbotene Waren dürfen unter keinen Umständen eingeführt werden.  
  • The shipment of alcohol by mail is generally not permitted and is only possible for specially licensed companies. The same applies to banknotes, coins, jewelry and precious stones, among other things. Tobacco products are always subject to customs duties and taxes. There is no exemption limit for this. Prohibited goods also include firearms and products made from endangered plant and animal species. The same applies, for example, to child pornography, hate propaganda and offensive material. Prohibited goods may not be imported under any circumstances.    
Sources: https://www.canadapost-postescanada.ca/cpc/en/support/articles/non-mailable-matter/intoxicating-beverages.page ; https://laws-lois.justice.gc.ca/eng/acts/I-3/page-1.html
https://crossborder.fedex.com/us/assets/prohibited-restricted/canada/index.shtml 
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen? 
  • Kontrollierte Produkte mit bestimmten Einfuhrauflagen sind unter anderem Tabakprodukte, verschreibungspflichtige Medikamente, bestimmte Lebensmittel, Pflanzen, Samen, Tierprodukte, Währung und in der Import Control List aufgeführte Produkte.                          
  • Controlled products with certain import requirements include tobacco products, prescription drugs, certain foods, plants, seeds, animal products, currency, and products listed on the Import Control List.                                                              
Sources: https://www.canadapost-postescanada.ca/cpc/doc/en/support/customs-requirements.pdf 

1.5 Gibt es Abweichungen bei Geschenksendungen von/an Privatpersonen?

  • Private Paketsendungen sind bis zu einem Wert von 20 CAD grundsätzlich zoll- und steuerfrei (GST, HST, PST). Ausgenommen sind hierbei bestimmte Waren wie Tabakprodukte, Bücher, Alkohol und Magazine. Für Geschenke gilt eine grundsätzliche Freigrenze von 60 CAD. Geschenke müssen dabei deutlich als solche gekennzeichnet werden (bspw. durch die Beilegung einer Geschenkkarte). Liegt der Wert des Geschenks über 60 CAD, so fallen Steuern auf den die 60 CAD übersteigenden Betrag an. Bestimmte Produkte sind auch von dieser Freigrenze ausgenommen. Dies gilt zunächst für Waren, die durch ein Unternehmen versandt werden und daneben unabhängig von ihrem Wert für alkoholische Getränke, Zigarren, Zigaretten, Tabak, Bücher, Zeitschriften und Zeitungen und vergleichbare Publikationen.
  • Private parcel shipments are generally duty and tax free (GST, HST, PST) up to a value of 20 CAD. Certain goods such as tobacco products, books, alcohol and magazines are exempt. For gifts, a basic exemption limit of 60 CAD applies. Gifts must be clearly marked as such (e.g. by enclosing a gift card). If the value of the gift exceeds 60 CAD, taxes are due on the amount exceeding 60 CAD. Certain products are also exempt from this exemption limit. This applies firstly to goods sent by a company and secondly, irrespective of their value, to alcoholic beverages, cigars, cigarettes, tobacco, books, magazines and newspapers and similar publications.
https://www.cbsa-asfc.gc.ca/import/courier/menu-eng.html

2. Geschenksendungen, die im Reiseverkehr mitgenommen werden

Grundfall: Ein Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens reist mit dem Flugzeug ins Ausland, um sich dort mit Geschäftspartnern zu treffen. In seinem Reisegepäck hat er verschiedene Geschenke z.B. Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee, die er beim Meeting überreichen möchte.

2.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung    

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • Eine schriftliche Anmeldung bei den Grenzbehörden (Canada Border Services Agency) ist erforderlich. Dabei ist die Zollerklärung (CBSA Declaration Card), die im Flugzeug nach Kanada verteilt wird, auszufüllen. Der Zollbeamte kann darüber hinaus weitere Details über die eingeführten Produkte verlangen. Written registration with Canada Border Services Agency is required. The customs declaration, which is distributed on the plane to Canada, must be completed. The customs officer may also require further details about the imported products.                                                                                                                                                               Source: https://www.cbsa-asfc.gc.ca/publications/forms-formulaires/e311-eng.pdf
Welche Dokumente müssen beigefügt werden?
  • Zollerklärung, siehe oben. Geschenke sollten vor dem Grenzübertritt nicht verpackt werden, da diese gegebenenfalls an der Grenze ausgepackt und kontrolliert werden.          
  • Customs declaration, see above. Gifts should not be packed before crossing the border, as they may be unwrapped and checked at the border.

2.2 Kann das Geschenk Zoll- und/oder Abgabenfrei im Reiseverkehr eingeführt werden?

  • Die Produkte müssen für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden. Dabei existiert für die meisten Waren (u.a. Brot, Kuchen, Milchprodukte, Honig) eine Grenze von 20 kg / l. Die Einfuhr von Genussmitteln ist limitiert. Abgabefrei sind pro Person ab 18 Jahren (in einigen Provinzen ab 19 Jahren) Höchstmengen von jeweils bis zu 200 St. Zigaretten, 50 St. Zigarren, 200 Tabakstäbchen, 200g Tabak, 1,5 l Wein, 8,5 l Bier, 1,14 l Spirituosen.
  • The import of stimulants is  limited. Excempt from duty per person 18 years or older (19 years or older in some provinces) are maximum quantities of each up to 200 pc. cigarettes, 50 pc. cigars, 200 sticks of tobacco, 200g of tobacco, 1.5l of wine, 8.5l of beer, 1.14l of spirits. For most goods (including bread, cakes, dairy products, honey) there is a limit of 20 kg / l.                
Source: https://www.cbsa-asfc.gc.ca/travel-voyage/bgb-rmf-eng.html
https://inspection.canada.ca/food-safety-for-consumers/bringing-food-into-canada-for-personal-use/eng/1389630031549/1389630282362

2.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Reiseverkehr? 

  • Bei der Einreise nach Kanada muss deklariert werden, falls Bargeld oder Zahlungsmittel im Wert von 10.000 CAD oder mehr mitgeführt werden.
  • Anytime you cross the border, you must declare any currency or monetary instruments you have valued at Can$10,000 or more. 

2.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -Verbote?   

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
  • Die Einfuhr bestimmter Produkte ist in Kanada limitiert. Im Folgenden werden hierzu Beispiele genannt. Zur Überwachung der Auswirkungen des Imports auf kanadische Hersteller wurden Importkontrollen auf Waren wie Kleidung, Handtaschen und Textilien eingeführt. Je nach Wert, Menge und Produktart wird eine Importerlaubnis benötigt, auch wenn man unter eine Ausnahme fällt. Verbotene Verbrauchsgüter: Das Hazardous Products Act untersagt den Import von Verbrauchsgütern, die eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen können. Viele der kanadischen Sicherheitsvorschriften sind dabei strenger als die anderer Länder. Sämtliche Lebensmittel, Pflanzen, Tiere sowie ähnliche Produkte sind beim Zoll zu deklarieren. Verbotene Waren, wie obszöne Materialien, Hasspropaganda und Kinderpornographie dürfen unter keinen Umständen importiert werden. Ebenso wie in vielen anderen Ländern ist auch in Kanada die Einfuhr von Medikamenten hinsichtlich Menge und Art beschränkt. Bestimmte Antiquitäten und Kulturgüter, die eine historische Bedeutung für ihr Ursprungsland haben, können nicht ohne entsprechende Exporterlaubnis nach Kanada importiert werden.
  • The import of certain products is limited in Canada. The following are examples of these. Import controls on goods such as clothing, handbags and textiles have been introduced to monitor the impact of imports on Canadian manufacturers. Depending on the value, quantity and type of product, an import permit may be required even if one falls under an exception. Prohibited consumer products: The Hazardous Products Act prohibits the importation of consumer products that may pose a hazard to the public can. Many of Canada's safety regulations are stricter than those of other countries in this regard. All food, plants, animals, and similar products must be declared to customs. Prohibited goods such as obscene materials, hate propaganda, and child pornography may not be imported under any circumstances. As in many other countries, the importation of medicines is restricted in Canada in terms of quantity and type.  Certain antiques and cultural items that have historical significance to their country of origin cannot be imported into Canada without the appropriate export permit.                                                                                                                            
Source: https://www.cbsa-asfc.gc.ca/travel-voyage/rpg-mrp-eng.html
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen?
  • Lebensmittel, Pflanzen und Tiere unterliegen besonders strengen Vorschriften und dürfen meist gar nicht eingeführt werden, müssen in jedem Fall aber bei der Canadian Food Inspection Agency (CFIA) deklariert werden.                                          
  • Food, plants and animals are subject to particularly strict regulations and may usually not be imported at all, but must in any case be declared to the Canadian Food Inspection Agency (CFIA).                                                                                            
Source: https://inspection.canada.ca/food-safety-for-consumers/bringing-food-into-canada-for-personal-use/eng/1389630031549/1389630282362#tab2

2.5 Gibt es bei Geschenken an bzw. von Privatpersonen Abweichungen?

  • Nein, es gibt keine Unterschiede bei Geschenken für bzw. von Privatpersonen.          
  • No, there are no differences if the fits are for private persons.

3. Landestypische Besonderheiten

3.1 Welche Geschenke sind zwischen Geschäftspartnern üblich?

  • Geschenke mit heimatspezifischem Bezug werden gerne gesehen und angenommen.
  • Gifts attached to the country / area of origin are very welcome.
Ist es im Geschäftsleben üblich, zu Weihnachten Geschenke zu machen?
  • Nein, das Versenden von Geschenken zu Weihnachten ist nicht üblich. Für die Honorierung der Geschäftsbeziehung im vergangenen Jahr sind jedoch Weihnachts- oder Neujahrskarten geeignete Mittel.
  • No, sending gifts is not common, but a Christmas / New Years card can be appropriate to express gratitude regarding the business relations during the past year. 

3.2 Zu welchen Anlässen bietet es sich an, Geschenke zu machen (Feiertage, Namenstage, Geburtstage, landestypische Geschenkanlässe)?

  • Ein weiterer Geschenkanlass ist ein erfolgreicher Geschäftsabschluss.    
  • Other occasions for gifts are successful business transactions.

3.3 Welche Geschenke sollten unbedingt vermieden werden?

  • Die Vornahme von Geschenken sollte aufgrund der nur geringen Verbreitung in der kanadischen Geschäftswelt auf kleinere Aufmerksamkeiten beschränkt werden.
  • Making gifts should be limited to small tokens of appreciation due to their limited use in the Canadian business community.

3.4 Bis zu welchem Betrag sind Geschenke angemessen und mit nationalem Recht vereinbar?

  • Die Vornahme von Geschenken sollte aufgrund der nur geringen Verbreitung in der kanadischen Geschäftswelt auf kleinere Aufmerksamkeiten beschränkt werden. Der angemessene Betrag ist im Einzelfall anhand der konkreten Geschäftsbeziehung und des Grundes für die Schenkung zu erörtern.
  • Making gifts should be limited to small tokens of appreciation due to their limited use in the Canadian business community. The appropriate amount is to be considered on a case-by-case basis based on the specific business relationship and the reason for the gift.    
Dieses Merkblatt wurde mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Dennoch kann es sicherlich nicht alle denkbaren Fragen beantworten, und in Zweifelsfällen sollten Sie deshalb die jeweilige AHK vor Ort kontaktieren. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie für zwischenzeitliche Änderungen können wir keine Gewähr übernehmen.

Unser besonderer Dank gilt wie immer den Kolleginnen und Kollegen der deutschen Auslandhandelskammern (AHKs), ohne deren tatkräftige Unterstützung wir diesen Leitfaden nicht hätten realisieren können.

Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen. Wir wünschen Ihnen eine allzeit gute Reise und ein gutes Händchen bei der Auswahl der Geschenke.