01.03.2023

Kuba - Geschenke über die Grenze

1. Geschenksendungen im Postverkehr

Grundfall: Ein deutsches Unternehmen sendet per Post/Paketdienst bzw. Spediteur ein Geschenkpaket an einen Kunden. Das Paket enthält (alternativ) folgende Gegenstände: Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee.

1.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • Es muss lediglich ein Standardformular ausgefüllt und eine Rechnung ohne Handelswert vorgezeigt werden.
Welche Dokumente müssen dem Paket beigefügt werden?
  • Rechnung ohne Handelswert
Werden Zollinhaltserklärungen nach dem Weltpostvertrag anerkannt?
  • Ja
Wie ist das Paket als Geschenksendung zu kennzeichnen?
  • Keine besondere Kennzeichnung notwendig

1.2 Erhält der Empfänger die Sendung Zoll- und/oder Abgabenfrei?

Freimengen:
  • 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder etwa 250 g Tabak
  • 3 Liter Wein oder andere alkoholische Getränke
  • Sowie eine angemessene Menge Parfüm.

1.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Postverkehr?

  • Nein

1.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -verbote?

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
  • Ein Einfuhrverbot besteht für Früchte, Milch, Gemüseprodukte, Fleisch- und Wurstwaren.
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen?
Die Einfuhr von Pflanzen, frischem Obst, Gemüse, Milchprodukten und Fleisch nach Kuba ist strengstens verboten. Sowie Drogen, Sprengstoff und bestimmte Messer, Haushaltsgeräte.
Quelle: https://www.aduana.gob.cu/pagina-basica/que-puedo-y-no-puedo-importar

1.5 Gibt es Abweichungen bei Geschenksendungen von/an Privatpersonen?

  • Hierzu liegen uns leider keine Angaben vor.

2. Geschenksendungen, die im Reiseverkehr mitgenommen werden

Grundfall: Ein Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens reist mit dem Flugzeug ins Ausland, um sich dort mit Geschäftspartnern zu treffen. In seinem Reisegepäck hat er verschiedene Geschenke z.B. Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee, die er beim Meeting überreichen möchte.

2.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • Geschenke sind bei der Einfuhr nach Kuba nur zollfrei bis zu einem Wert von 50 US$. Es muss lediglich ein Standardformular ausgefüllt und eine Rechnung ohne Handelswert vorgezeigt werden.
Welche Dokumente müssen beigefügt werden?
  • Rechnung ohne Handelswert

2.2 Kann das Geschenk Zoll- und/oder Abgabenfrei im Reiseverkehr eingeführt werden?

  • Abgabenfrei sind für Besucher über 18 Jahre: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder etwa 250 g Tabak, 3 Liter Wein oder andere alkoholische Getränke sowie eine angemessene Menge Parfüm.

2.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Reiseverkehr?

  • Zusätzlich zu ihren persönlichen Gegenständen, für die keine Zölle zu entrichten sind, können die Fluggäste als Teil ihres Gepäcks neue und gebrauchte Gegenstände bis zu einem zulässigen Wert von eintausend (1.000) Pesos ohne kommerziellen Charakter und unter Entrichtung der entsprechenden Zölle einführen. Der Wert der Gegenstände, die als unbegleitetes Gepäck im Land ankommen, ist Teil des für diesen Fluggast zulässigen Höchstwertes.

2.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -Verbote?

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
  • Die Einfuhr von Pflanzen, frischem Obst, Gemüse, Milchprodukten und Fleisch nach Kuba ist strengstens verboten. Sowie Drogen, Sprengstoff und bestimmte Messer, Haushaltsgeräte . Quelle: https://www.aduana.gob.cu/pagina-basica/que-puedo-y-no-puedo-importar
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen?
  • Hierzu liegen uns leider keine Angaben vor.

2.5 Gibt es bei Geschenken an bzw. von Privatpersonen Abweichungen?

  • Hierzu liegen uns leider keine Angaben vor.

3. Landestypische Besonderheiten

3.1 Welche Geschenke sind zwischen Geschäftspartnern üblich?

  • Kalender, Stifte, Notizblöcke, Schokolade (für Frauen). Parfüms, Seife
Ist es im Geschäftsleben üblich, zu Weihnachten Geschenke zu machen?
  • Ja

3.2 Zu welchen Anlässen bietet es sich an, Geschenke zu machen (Feiertage, Namenstage, Geburtstage, landestypische Geschenkanlässe)?

  • Geburtstage/landestypische Geschenkanlässe, z.B. Messebesuch

3.3 Welche Geschenke sollten unbedingt vermieden werden?

  • Tierische Lebensmittel (von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und allen Arten von Huftieren, die Träger von Krankheiten sein können) sowie Alkohol

3.4 Bis zu welchem Betrag sind Geschenke angemessen und mit nationalem Recht vereinbar?

  • Bis 50 USD
Dieses Merkblatt wurde mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Dennoch kann es sicherlich nicht alle denkbaren Fragen beantworten, und in Zweifelsfällen sollten Sie deshalb die jeweilige AHK vor Ort kontaktieren. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie für zwischenzeitliche Änderungen können wir keine Gewähr übernehmen.

Unser besonderer Dank gilt wie immer den Kolleginnen und Kollegen der deutschen Auslandhandelskammern (AHKs), ohne deren tatkräftige Unterstützung wir diesen Leitfaden nicht hätten realisieren können.

Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen. Wir wünschen Ihnen eine allzeit gute Reise und ein gutes Händchen bei der Auswahl der Geschenke.