01.03.2023

Uruguay - Geschenke über die Grenze

1. Geschenksendungen im Postverkehr  

Grundfall: Ein deutsches Unternehmen sendet per Post/Paketdienst bzw. Spediteur ein Geschenkpaket an einen Kunden.  Das Paket enthält (alternativ) folgende Gegenstände: Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee.  

1.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • Da Geschenksendungen nach Uruguay einen hohen bürokratischen Aufwand darstellen und die Mithilfe des Empfängers erfordern, sollte im Vornherein abgesprochen werden, ob die Geschenksendung erwünscht ist. Je nach Wert und Art des Geschenkes existieren unterschiedliche Möglichkeiten der Einfuhr.
  • Für bestimmte Merchandise-Artikel, wie Broschüren, Bücher Schlüsselanhänger etc. gibt es eine Ausnahmeregelung für Werbegeschenke (Ley de Exoneración de Promociones), mithilfe derer die Waren Steuerfrei eingeführt werden können. Dafür sollte dem Empfänger zuvor Bescheid gegeben werden, damit dieser einen Zollbeamten beauftragt. Der Zollbeamte entscheidet dann anhand einer Packliste, ob die Ausnahmeregelung Anwendung finden kann. Es muss jedoch mit einer vergleichsweise geringen Abgabe für den Zollbeamten gerechnet werden.
  • Für alle weiteren Waren bis 200 Euro Gesamtwert hat jeder uruguayische Staatsbürger die Möglichkeit pro Jahr 3 Paketsendungen (Geschenke oder Internetkäufe) abgabenfrei zu erhalten.
Um die Paketsendung von den Steuerabgaben befreien zu lassen, existieren mehrere Voraussetzungen:
  • Die Paketsendung darf keinem kommerziellen Zweck dienen und bei dem Empfänger muss es sich um einen uruguayischen Staatsbürger im Alter von über 18 Jahren handeln.
  • Sendungen, welche einen Wert von 50 US-Dollar nicht überschreiten, können mit jeder Art Paketdienst verschickt werden.
  • Liegt der Wert zwischen 50 und 200 US-Dollar, ist die Steuerbefreiung nur bei Versendung per Express-Service möglich.
  • Sendungen über 200 Euro und mit einem Gewicht von mehr als 20 kg können nicht von den Zollabgaben befreit werden. 
  • Sind diese 3 Freisendungen (Franquicias) aufgebraucht und liegt der Wert der Sendung unter 200 Euro, kann ein vereinfachtes Abgabenregime in Anspruch genommen werden, wobei Zollzahlungen in Höhe von 60% (innerhalb des Mercosur 40%) des Wertes und mindestens 10 US-Dollar fällig werden. 
  • Übersteigt der Wert des Paketes 200 Euro oder das Gewicht 20 Kilogramm, muss eine gewöhnliche Einfuhr (importación) vorgenommen werden, wofür ein Zollbeamter beauftragt werden muss. 
Welche Dokumente müssen dem Paket beigefügt werden?
  • Für Geschenke, welche mithilfe der Ausnahmeregelung für Werbegeschenke eingeführt werden, sollte eine Packliste direkt beigefügt werden, wenn das Geschenk aus dem Landweg (z. B. aus Argentinien) oder Luftweg eingeführt wird.
  • Kommt die Sendung auf dem Seeweg nach Uruguay, sollte die Packliste dem Empfänger zugesendet werden, der diese dem Zollbeamten vorlegt. Da es sich um ein Geschenk handelt, wird der Wert als 0 angegeben.
  • Für alle weiteren Einfuhrmethoden muss in jedem Falle eine Erklärung über den Wert der darin enthaltenen Waren beigefügt werden. Als Wert der Waren wird der Wert in diesem Fall der Wert verstanden, welchen der Empfänger hätte zahlen müssen, um diese von einem ausländischen Händler zu erwerben. Es empfiehlt es sich hierfür den Kaufbeleg der Waren beizufügen, um deren Wert nachzuweisen, da der Zoll diese ohnehin verlangen kann. Die Erklärung über den Wert muss vom Zoll validiert werden, weshalb es sinnvoll ist, bereits im vornherein mit dem Zoll in Kontakt zu treten.
Werden Zollinhaltserklärungen nach dem Weltpostvertrag anerkannt?
  • Hierzu liegen uns leider keine Angaben vor. 
Wie ist das Paket als Geschenksendung zu kennzeichnen?
  • Eine Kennzeichnung als Geschenk ist nur im ersten Fall notwendig und erfolgt durch Mitteilung gegenüber dem Zollbeauftragten, sowie die Erklärung des Wertes 0.

1.2 Erhält der Empfänger die Sendung Zoll- und/oder Abgabenfrei?

  • Bestimmte Produkte sind gemäß Gesetzen zum Schutz von Kulturgütern von sämtlichen Einfuhrabgaben befreit. Dazu gehören Lehrmaterialien im weitesten Sinne, wie Bücher, CDs, Schallplatten, Filme auf DVD oder Blueray. Für diese Produkte gibt es keine Mengen- oder Wertgrenzen. Briefsendungen sind von Einfuhrzöllen befreit.

1.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Postverkehr?   

  • Die Wertgrenze von 200 US-Dollar und 20 Kg Maximalgewicht für die Paketsendung aus dem Ausland darf allgemein nicht überschritten werden, andernfalls muss ein Zollbeamter beauftragt werden.

1.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -verbote?

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
Es dürfen weder verbotene Waren, noch Waren eingeführt werden, auf welche die sogenannte spezifische Interne Steuer (IMESI) erhoben wird. 

Verbotene Objektkategorien im Reiseverkehr sind beispielsweise:
  • Feuerwaffen
  • Explosive Stoffe
  • Komprimierte Gase und Aerosole
  • entflammbare Flüssigkeiten
  • Pornografisches Material
  • Reizstoffe und Magnete
  • verderbliche Lebensmittel, Flüssigkeiten (z.B. Parfüm)
  • Bargeld und Schecks. 
Bestimmte Produkte tierischen oder pflanzlichen Ursprungs dürfen ebenso nicht eingeführt werden:
  • Lebende Tiere, Fleisch, Würste und Schinken in jeglicher Verpackungs- und Verarbeitungsform,
  • Milchprodukte (z.B. Yoghurt, Milch, Käse)
  • Eier (ganz, teilweise oder in Pulverform)
  • Bestandteile von Tieren jeglicher Art (Blut, Pelz, Tierhaare, Federn, etc.)
  • Bienenerzeugnisse (Honig, Wachs)
Produkte Pflanzlichen Ursprungs z.B.:
  • Blumen und Pflanzen, Pollen, Wurzeln, Blätter
  • Nüsse, Samen 
  • frisches Gemüse 
  • Café, Gewürze und Tee in Verpackungen über 500g
  • Tierfutter pflanzlichen Ursprungs
  • Schmuck etc. pflanzlichen Ursprungs
  • Holzprodukte
  • unverarbeitete Pflanzenfasern, Erde
Ebenso verboten sind:
  • Impfungen
  • Bakterien
  • Pilze, Hefe
  • Die Einfuhr von Lebensmitteln (wie Käse, Wein, Schokolade) gestaltet sich daher insgesamt schwierig, da diese verboten ist und/oder besonderer Zertifikate bedarf. Zu den Waren, auf welche die Spezifische Interne Steuer (IMESI) erhoben wird gehören beispielsweise alkoholische Getränke, Kosmetikprodukte, Nahrungsergänzungsmittel, Schmiermittel und Schmieröle und Zigaretten.
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen? 
  • Um Medikamente einzuführen, muss zuvor eine Erlaubnis des uruguayischen Gesundheitsministeriums eingeholt werden.
  • Elektronische Telekommunikationsgeräte, beziehungsweise Geräte, welche über Bluetooth, einen Internetzugang oder andere Radiofrequenz-Technologien verfügen, wie Mobiltelefone, Walkie-Talkies, Tablets oder Drohnen müssen vorab bei der Dienststelle für die Regulierung der Kommunikationsdienste (URSEC) registriert werden.
Eine Liste der betroffenen Geräte kann unter folgendem Link eingesehen werden: http://vuce.gub.uy/consulta-de-productos-homologados-ursec/. Informationen zur Beantragung der Einfuhr dieser Geräte (Trámite de Importación de Equipos Radioeléctricos (URSE) Persona Física) finden sie unter diesem Link: https://www.gub.uy/tramites/certificado-homologacion-equipamiento-radioelectrico

1.5 Gibt es Abweichungen bei Geschenksendungen von/an Privatpersonen?

  • Die Möglichkeit der 3 Freisendungen gelten nur für uruguayische Staatsbürger über 18 Jahre.
  • Touristen haben keine Möglichkeit Paketsendungen vom Zoll befreien zu lassen.
  • Wird dafür entschieden, die Sendung zu versteuern, dürfen kommerzielle Zwecke verfolgt werden und bei dem Empfänger darf es sich um eine natürliche oder juristische Person handeln.

2. Geschenksendungen, die im Reiseverkehr mitgenommen werden

Grundfall: Ein Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens reist mit dem Flugzeug ins Ausland, um sich dort mit Geschäftspartnern zu treffen. In seinem Reisegepäck hat er verschiedene Geschenke z.B. Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee, die er beim Meeting überreichen möchte.

2.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung    

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • Geschenke unterliegen den gleichen Einfuhrbedingungen wie die persönlichen Gegenstände des Reisenden und müssen daher nicht angemeldet werden.
Welche Dokumente müssen beigefügt werden?
  • Es müssen keine Dokumente beigefügt werden.

2.2 Kann das Geschenk Zoll- und/oder Abgabenfrei im Reiseverkehr eingeführt werden?

  • Bei Einreise per Luftweg aus den Staaten Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile und Paraguay sind Gegenstände im Wert bis 300 US-Dollar vom Zoll ausgenommen.
  • Bei allen anderen Herkunftsländern beläuft sich die Wertgrenze auf 500 US-Dollar.
  • Die Zollbefreiung darf nicht häufiger als einmal im Jahr eingelöst werden.
  • Zusätzlich dürfen Objekte in einem Wert von bis zu 500 Euro aus dem Kauf in Duty-Free-Shops kostenfrei eingeführt werden.

2.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Reiseverkehr? 

  • Zigaretten und Whisky unterliegen Einfuhrauflagen. Falls diese in einem Duty-Free-Shop erworben werden dürfen pro Person maximal 4 Liter Whisky bzw. 4 Stangen Zigaretten eingeführt werden.

2.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -Verbote?   

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
  • Es bestehen die gleichen Einfuhrverbote für Produkte tierischen und pflanzlichen Ursprungs, sowie gefährliche Gegenstände, wie im vorigen Kapitel beschrieben.
  • In geringen Mengen kann es durchaus vorkommen, dass Schokolade oder ähnliches nicht an der Flughafenkontrolle aufgehalten werden, es besteht jedoch keinerlei Garantie.
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen?
  • Es bestehen die gleichen Einfuhrverbote für Produkte tierischen und pflanzlichen Ursprungs, sowie gefährliche Gegenstände, wie im vorigen Kapitel beschrieben.

2.5 Gibt es bei Geschenken an bzw. von Privatpersonen Abweichungen?

  • Es existieren keine Abweichungen. 

3. Landestypische Besonderheiten

3.1 Welche Geschenke sind zwischen Geschäftspartnern üblich?

  • Für Business-Geschenke aus Deutschland bietet es sich an, etwas typisch Deutsches mitzubringen, was zugleich einen Anknüpfungspunkt zur uruguayischen Kultur hat.
  • Lebensmittel sind in Uruguay sehr teuer und immer ein willkommenes Geschenk.
  • Es kann daher davon ausgegangen werden, dass alkoholische Getränke wie Bier und Wein und typische Süßigkeiten, insbesondere Schokolade gut angenommen werden.
  • Auch andere typisch deutsche Gegenstände wie ein Bierkrug, Holzarbeiten aus dem Erzgebirge, Nussknacker, sind gerne willkommen, solange sie nützlich und/oder besonders originell sind. 
Ist es im Geschäftsleben üblich, zu Weihnachten Geschenke zu machen?
  • Geschenke zu Weihnachten sind durchaus üblich und werden häufig mit Geschenken zum Neujahr zusammengelegt. Den Geschenken wird dann der Glückwunsch „¡Felizes Fiestas!“ beigefügt.
  • Religiöse Referenzen, wie „¡Feliz santa navidad!“ oder ähnliches sollten vermieden werden, da Uruguay ein laizistisches Land ist.

3.2 Zu welchen Anlässen bietet es sich an, Geschenke zu machen (Feiertage, Namenstage, Geburtstage, landestypische Geschenkanlässe)?

  • Zu den zwei genannten Anlässen Weihnachten und Neujahr ist es sehr üblich zu schenken, auch zu Geburtstagen werden im Business-Kontext gerne Geschenke gemacht.
  • Aufgrund der Laizität sind Geschenke zum Namenstag nicht üblich.

3.3 Welche Geschenke sollten unbedingt vermieden werden?

  • Es muss beachtet werden, dass in Uruguay, ebenso wie in anderen Ländern der Region, deutlich indirekter kommuniziert wird als in Deutschland.
  • Es sollte dabei stets bedacht werden, ob Geschenke auf persönlicher Ebene fehlinterpretiert werden könnten.
  • In Deutschland übliche Schenkungen bestimmter Pflegeprodukte wie Seife oder Peelings oder Parfüm könnten als versteckte Botschaft interpretiert werden, der Geschäftspartner sei ungepflegt.
  • Bildbände der Region oder ähnliches könnten auf eher geringes Interesse stoßen. 

3.4 Bis zu welchem Betrag sind Geschenke angemessen und mit nationalem Recht vereinbar?

  • Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst ist es gesetzlich verboten Geschenke anzunehmen, um eine ihrer Handlungen vorzunehmen, zu beschleunigen, zu verzögern oder zu unterlassen.
  • Geschenke mit einem Wert von um die 100 Euro können im Business-Kontext als angemessen betrachtet werden.
  • Das Geschenk sollte nicht von zu geringem Wert und keinesfalls von schlechter Qualität sein.
  • Sollte z.B. Bier verschenkt werden, kann dieses durchaus einen geringeren Monetären Wert haben, in diesem Fall sollte darauf geachtet werden, dass dieses einen hohen ideellen Wert hat, beispielsweise weil es sich um eine besondere Sorte ist, die in Uruguay nicht erworben werden kann.
Dieses Merkblatt wurde mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Dennoch kann es sicherlich nicht alle denkbaren Fragen beantworten, und in Zweifelsfällen sollten Sie deshalb die jeweilige AHK vor Ort kontaktieren. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie für zwischenzeitliche Änderungen können wir keine Gewähr übernehmen.

Unser besonderer Dank gilt wie immer den Kolleginnen und Kollegen der deutschen Auslandhandelskammern (AHKs), ohne deren tatkräftige Unterstützung wir diesen Leitfaden nicht hätten realisieren können.

Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen. Wir wünschen Ihnen eine allzeit gute Reise und ein gutes Händchen bei der Auswahl der Geschenke.