01.03.2023

Peru - Geschenke über die Grenze

1. Geschenksendungen im Postverkehr

Grundfall: Ein deutsches Unternehmen sendet per Post/Paketdienst bzw. Spediteur ein Geschenkpaket an einen Kunden. Das Paket enthält (alternativ) folgende Gegenstände: Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee.

1.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • Eine schriftliche Anmeldung ist nicht notwendig für Briefe, Dokumente und Zeitungen ohne kommerziellen Zweck und Sendungen mit einem FOB-Wert von bis zu 200 US$, davon ausgenommen ist:
  • Einfuhrbeschränkte Ware (www.sunat.gob.pe/orientacionaduanera/mercanciasrestringidas/index.html).
  • Ware, die Teil mehrerer Sendungen ist, die an denselben Empfänger mit demselben Transportmittel gesendet wird und deren zusammengesetzter FOB-Wert 200 US$ übersteigt.
  • Sendungen (bis zu 2000 US$), deren FOB-Wert 200 US$ überschreitet, müssen angemeldet werden.
Welche Dokumente müssen dem Paket beigefügt werden?
  • Eine eidesstattliche Erklärung (z.B. auf dem Formular des Paketdienstes), dass die Ware nur für den persönlichen Gebrauch des Empfängers bestimmt ist (die Ware hat weder einen kommerziellen Charakter noch handelt es sich um ein Muster ohne Wert. Muster ohne Wert durchlaufen ein anderes Verfahren).Gegebenenfalls muss auch eine Proformarechnung beigelegt werden.
Werden Zollinhaltserklärungen nach dem Weltpostvertrag anerkannt?
  • Ja, die Zollinhaltserklärungen nach dem Weltpostvertrag werden anerkannt.
Wie ist das Paket als Geschenksendung zu kennzeichnen?
  • Das Paket muss nicht als Geschenk gekennzeichnet werden.
  • Nur wenn es sich um zerbrechliche Ware handelt, sollte die Verpackung Schutzmaterial (z.B. Styropor) enthalten und mit Hinweisen zum korrekten Umgang versehen sein.

1.2 Erhält der Empfänger die Sendung Zoll- und/oder Abgabenfrei?

  • Einige Produkte sind mengenmäßig eingeschränkt. Zum Beispiel Kosmetikprodukte und Parfums.
  • Kosmetikprodukte können maximal 4 Artikel pro Paket in 3 Sendungen pro Jahr umfassen; während bei Parfums, 1 pro Paket erlaubt ist.
  • Der Empfänger muss gegebenenfalls eine eidesstattliche Erklärung beim Erhalt abgeben.

1.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Postverkehr?

  • Der Betrag des Paketes oder der 3 Pakete darf 2000 US$ im selben Jahr nicht überschreiten.

1.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw.- verbote?

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
  • Zu den für die Einfuhr verbotenen Ware gehören unter anderem lebende Tiere, Produkte tierischen Ursprungs, Pflanzen, Sprengstoff, Chemikalien, Insektizide und Waffen.
  • Die vollständige Liste kann unter folgendem Link überprüft werden:
www.sunat.gob.pe/orientacionaduanera/mercanciasrestringidas/listas/listaMercanciaProhibida-Importa.pdf
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen?
  • "Medikamente, Medizinprodukte und auch Vitaminpräparate unterliegen speziellen Einfuhrauflagen.
Die vollständige Liste an Waren mit speziellen Einfuhrauflagen kann unter folgendem Link überprüft werden:
www.vuce.gob.pe/Paginas/Lista-de-mercancias-restringidas.aspx"

1.5 Gibt es Abweichungen bei Geschenksendungen von/an Privatpersonen?

  • Nein. Es darf sich nicht um Waren für kommerzielle Zwecke handeln und sie müssen für den persönlichen Gebrauch des Empfängers bestimmt sein.

2. Geschenksendungen, die im Reiseverkehr mitgenommen werden

Grundfall: Ein Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens reist mit dem Flugzeug ins Ausland, um sich dort mit Geschäftspartnern zu treffen. In seinem Reisegepäck hat er verschiedene Geschenke z.B. Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee, die er beim Meeting überreichen möchte.

2.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • Bei der Einreise müssen Reisende die Zollkontrolle durchlaufen und falls sie anmeldepflichtige Waren einführen, eine Erklärung über das Reisegepäck ausfüllen. In diesem Dokument werden das Gepäck und/oder andere mitgeführte Güter, die Abgaben unterliegen, angemeldet.
  • Der Reisende zahlt 14 % des Wertes der angemeldeten Waren, deren Gesamtwert 1000 US$ pro Reise und 3000 US$ pro Jahr nicht überschreiten darf, vorausgesetzt diese gelten als Reisegepäck.
Welche Dokumente müssen beigefügt werden?
  • Im Prinzip müssen keine spezifischen Dokumente vorgelegt werden. Es wird aber empfohlen, die Zahlungsbelege der Produkte, die mitgeführt werden, griffbereit zu haben.

2.2 Kann das Geschenk Zoll- und/oder Abgabenfrei im Reiseverkehr eingeführt werden?

Der Zoll hat eine Begrenzung für die Einfuhr von persönlichem Eigentum, das im Gepäck mitgebracht wird. Gemäß der Zollregelung für Gepäck sind dies die Produkte und Mengen, die Sie mitbringen können:
  • 3 Liter alkoholische Getränke
  • 4 USB-Sticks
  • 2 Handys
  • 1 Computer mit eigener Stromquelle
  • 1 elektronisches Tablet
  • 2 externe Festplatten für Computer
  • 2 Haushaltsgeräte für Haare
  • 1 elektronischer Taschenrechner
  • 1 Rundfunkempfänger oder Tonabspielgerät mit Aufnahmegerät oder ein Gerät, das diese als Ganzes enthält, das nicht professioneller Art ist und über eine eigene Stromquelle verfügt.
  • 1 nicht professioneller Camcorder mit eigener Stromquelle
  • 1 DVD Player
  • 1 elektronisches Heimvideospielgerät
  • 1 Elektrorasierer
  • 2 Fotoapparate
  • 20 CDs
  • 4 Speicher für Digitalkamera, Camcorder und/oder Videospiel
  • 10 digitale Video- oder Videospiel-Discs
  • 20 Zigarettenpackungen; oder 50 Einheiten gehackter Tabak oder Kräuter zum Rauchen. 250 Gramm
  • 1 Sportartikel
  • 1 lebendes Haustier als Heimtier, nach Gesundheitskontrolle
  • Elektrische und elektronische Geräte, Werkzeuge und Ausrüstungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit, dem Beruf oder dem Gewerbe des Reisenden (eine Einheit für jeden Typ).
  • Hilfsmittel und Ausrüstung, die für ihre medizinische Kontrolle und Mobilisierung (Rollstuhl, Trage, Krücken, angemessene Blutdruck-, Temperatur- oder Glukosemessgeräte usw.) für ihre Reise erforderlich sind und die behinderte oder kranke Reisende mit sich führen.
  • Was passiert, wenn Sie die Limits überschreiten?
    Sie müssen Steuern zahlen. Der Zoll stellt fest, dass Waren für den Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, die aufgrund ihrer Menge, Art oder Sorte vermutlich nicht für den Handel bestimmt sind, mit einem Gesamtwert von 500 US-Dollar von der Zahlung von Steuern befreit sind, wenn diese jedoch überschritten werden genannten Betrag ist eine einmalige Steuer von 12 % des Wertes der Gegenstände zu entrichten, sofern dieser einen Betrag von 1.000 US-Dollar nicht übersteigt.

2.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Reiseverkehr?

  • Geschenke oder Waren für den persönlichen Gebrauch des Reisenden, von denen angenommen wird, dass sie nicht für den Handel bestimmt sind, können in das Land eingeführt werden, wenn ihr Gesamtwert 500 US$ nicht übersteigt.
  • Der Reisende darf maximal 10000 US$ (oder den Gegenwert in einer anderen Währung) in bar oder in handelbaren Finanzinstrumenten mit sich führen.

2.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -Verbote?

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
Die Waren, die nicht im Reiseverkehr eingeführt werden dürfen, sind:
  • Gebrauchte Kleidung und Schuhe, die nicht Eigentum des Reisenden sind.
  • Getränke, die im Ausland unter dem Namen „Pisco“ hergestellt werden.
  • Gebrauchte Autoteile.
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen?
Eingeschränkte Ware:
  • Agrarprodukte
  • Medizinische und zahnmedizinische Geräte
  • Pflanzen und Tiere
  • Waffen und Munition
  • Güter aus dem kulturellen Erbe
Sie benötigen für die Einreise eine Genehmigung von einer oder mehreren zuständigen Stellen.

2.5 Gibt es bei Geschenken an bzw. von Privatpersonen Abweichungen?

  • Nein, es darf sich nur nicht um Waren für kommerzielle Zwecke handeln und sie müssen für den persönlichen Gebrauch des Empfängers gedacht sein.

3. Landestypische Besonderheiten

3.1 Welche Geschenke sind zwischen Geschäftspartnern üblich?

  • Es kommt darauf an, um welche Art von Geschäften es sich handelt. In Peru ist es üblich Terminkalender, Schreibwaren (Füller oder wertvolle Kugelschreiber), andere personalisierte Firmengeschenke und Warenproben, Spirituosen, Wein, Schokolade und Pralinen zu verschenken.
Ist es im Geschäftsleben üblich, zu Weihnachten Geschenke zu machen?
  • Ja, aber in letzter Zeit insbesondere im Kontext der Pandemie rückläufig.

3.2 Zu welchen Anlässen bietet es sich an, Geschenke zu machen (Feiertage, Namenstage, Geburtstage, landestypische Geschenkanlässe)?

  • Üblicherweise werden Geschenke zu Weihnachten / Neujahr, gegebenenfalls zum Geburtstag oder Firmenjubiläum gemacht.

3.3 Welche Geschenke sollten unbedingt vermieden werden?

  • Solange man nichts schenkt, was man auch in Deutschland in einer entsprechenden Situation nicht verschenken würde, sollte es keine Probleme geben.
  • Geschenke an Regierungsmitglieder und Behördenmitarbeiter sowie Geldgeschenke oder Gutscheine sollten vermieden werden.

3.4 Bis zu welchem Betrag sind Geschenke angemessen und mit nationalem Recht vereinbar?

  • Es gibt nach nationalem Recht keine einheitliche Grenze, sondern jedes Unternehmen definiert eine eigene Compliance-Politik, ob und bis zu welchem Wert Geschenke angenommen werden dürfen.
  • Erfahrungsgemäß gehen, je nach Unternehmen, die üblichen Grenzen von absoluten Verboten Geschenke anzunehmen, bis zu ca. 150 USD.
  • Diese Grenzen sind sinnvollerweise im Vorfeld zu prüfen oder es ist spätestens bei Überreichung nachzufragen, ob der Gegenüber das Geschenk annehmen darf. So kann man vermeiden, dass sich ein Geschäftspartner unter Druck gesetzt fühlt, aus Höflichkeit ein Geschenk - entgegen der Vorschriften - annehmen zu müssen.
Dieses Merkblatt wurde mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Dennoch kann es sicherlich nicht alle denkbaren Fragen beantworten, und in Zweifelsfällen sollten Sie deshalb die jeweilige AHK vor Ort kontaktieren. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie für zwischenzeitliche Änderungen können wir keine Gewähr übernehmen.

Unser besonderer Dank gilt wie immer den Kolleginnen und Kollegen der deutschen Auslandhandelskammern (AHKs), ohne deren tatkräftige Unterstützung wir diesen Leitfaden nicht hätten realisieren können.

Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen. Wir wünschen Ihnen eine allzeit gute Reise und ein gutes Händchen bei der Auswahl der Geschenke.