01.03.2023

Belarus - Geschenke über die Grenze

1. Geschenksendungen im Postverkehr  

Grundfall: Ein deutsches Unternehmen sendet per Post/Paketdienst bzw. Spediteur ein Geschenkpaket an einen Kunden.  Das Paket enthält (alternativ) folgende Gegenstände: Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee.  

1.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • Eine schriftliche Anmeldung ist notwendig. 
  • Alle Sendungen vom Ausland werden als "Internationale Postsendungen" betrachtet, zollrechtlich gibt es keinen Begriff "Geschenksendungen". 
  • Alle Postsendungen an die Privatpersonen sowie gewerbliche Sendungen unterliegen einer Zollkontrolle.  
Welche Dokumente müssen dem Paket beigefügt werden?
  • Proforma-Rechnung
  • Zollinhaltserklärung (auf Russisch, Englisch oder Französisch)
  • Für die Zollanmeldung von Waren für den persönlichen Gebrauch ist die Passagierzolldeklaration erforderlich.
  • Als Passagierzolldeklaration werden die Unterlagen akzeptiert, die durch den Weltpostvertrag verabschiedet sind und als Begleitpapiere für die internationalen Postsendungen gelten (CN 22, CN 23, СР 71, СР 72, Е1).
Werden Zollinhaltserklärungen nach dem Weltpostvertrag anerkannt?
  • Ja
Wie ist das Paket als Geschenksendung zu kennzeichnen?
  • Man kann die Position "Geschenksendung" in der Proforma-Rechnung vermerken.
  • Empfehlenswert wäre es auch, in der Proforma-Rechnung einen minimalen Zollwert, z.B. 1 US$ mit einem Vermerk „Goods without commercial value,. Value for customs purposes only“ anzugeben.

1.2 Erhält der Empfänger die Sendung Zoll- und/oder Abgabenfrei?

  • Die Sendungen per Post bzw. Lieferungen von einem Spediteur mit Waren für den persönlichen Gebrauch im Laufe von einem Kalendermonat bis zur Zollwertsumme 1000 EUR (ab dem 01.10.2022 – 200 EUR) und mit einem Gewicht 31 kg (Brutto) können zollfrei eingeführt werden. 

1.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Postverkehr?   

  • Um eine zollfreie Einfuhr zu sichern, wäre es empfehlenswert, einen Warenwert einer internationalen Postsendung in Höhe von 1.000 EUR (ab dem 1. Oktober 2022 - 200 EUR) und das Gewicht 31 kg (Brutto) nicht zu überschreiten. Bei der Überschreitung sind die Zollgebühren und Abgaben fällig.

1.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -verbote?

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
  • Der Versand per Post von Waffen aller Art
  • Drogen
  • Psychotropen Substanzen
  • Fleisch, Milch und Molkereiprodukten
  • Bier, Wein und Spirituosen
  • Tabakwaren
  • Leicht verderbliche Waren
  • Edelmetallen
  • Kulturgütern und vielen anderen Waren ist nicht zulässig. 
Die Gesamtliste der zum Paketversand verbotenen Gegenstände ist auf der Webseite von Belpost (auf Russisch) unter http://mup.belpost.by/int_mail/BY  abrufbar.
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen? 
Der Versand der nachstehend genannten Gegenstände kann nur auf Grund einer schriftlichen Erlaubnis einer jeweiligen zuständigen Behörde genehmigt werden, z.B. des Ministeriums für Landwirtschaft und Nahrungsmittel der RB, des Ministeriums für Gesundheitswesen der RB u.a.: 
  • Tiere
  • Futtermittel für Tiere und Nahrungsmittel tierischen Ursprungs
  • Pflanzen und pflanzliche Produkte
  • Pharmazeutische Produkte usw. 
Die Gesamtliste der bedingt zugelassenen Gegenstände (auf Grund einer schriftlichen Erlaubnis einer zuständigen Behörde in Belarus) ist auf der Webseite von Belpost (auf Russisch) unter http://mup.belpost.by/int_mail/BY abrufbar.

1.5 Gibt es Abweichungen bei Geschenksendungen von/an Privatpersonen?

  • Nein

2. Geschenksendungen, die im Reiseverkehr mitgenommen werden

Grundfall: Ein Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens reist mit dem Flugzeug ins Ausland, um sich dort mit Geschäftspartnern zu treffen. In seinem Reisegepäck hat er verschiedene Geschenke z.B. Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee, die er beim Meeting überreichen möchte.

2.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung    

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • Die Geschenke können als Waren des persönlichen Gebrauchs eingeführt werden.
  • Wenn die Wert- und die Gewichtsgrenze nicht überschritten werden und es kein Einfuhrverbot besteht, können die Waren beim Zoll mündlich angemeldet werden.
Welche Dokumente müssen beigefügt werden?
Wird ein Geschenk als Ware für den persönlichen Gebrauch eingeführt, sind keine Dokumente notwendig.
Wenn Waren die erlaubte Menge überschreiten, müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
  • Passagierzollerklärung
  • Belege, die den Besitz oder Erwerb der Waren bestätigen (z.B. Kassenzettel)

2.2 Kann das Geschenk Zoll- und/oder Abgabenfrei im Reiseverkehr eingeführt werden?

Eine zoll- und/ oder abgabenfreie Einfuhr der Waren für den persönlichen Gebrauch auf dem Luftweg (ausgenommen Ethylalkohol, Spirituosen, Bier), einschließlich Tabak und Tabakwaren, ist möglich für:
  • Die Waren bei Gesamtwert bis 10.000 EUR und einem Gewicht bis 50 kg
  • 200 Zigaretten oder 50 Zigarren (Zigarillos) oder 250 g Tabak oder die genannten Produkte im Sortiment mit einem Gesamtgewicht bis 250 g pro Person über 18 Jahren
  • 3 Liter Bier und Spirituosen pro Person über 18 Jahren

2.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Reiseverkehr? 

  • Sollte der Wert- bzw. Gewichtsgrenze von 10.000 EUR (auf dem Luftweg) und einem Gewicht bis 50 kg überschritten werden, fallen die Zollabgaben in Höhe von 30 % des Wertes, aber nicht weniger als 4 Euro pro Kilo des Übergewichts an.
  • Bei der Einfuhr von 3 bis 5 Liter Bier und Spirituosen fallen die Zollabgaben in Höhe von 10 Euro pro Liter an.

2.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -Verbote?   

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
Es bestehen Einfuhrverbote für folgende Waren:
  • Waffen aller Art
  • Drogen, psychotropen Substanzen
  • Agitationsmaterialien zur Verletzung der Gesetzgebung der Länder der Zollunion
  • Propaganda von Naziregalien oder -symbolik
  • Pornographie
  • Video, Audio, gedruckte Materialien, die Terrorismus und extremistische Aktivitäten rechtfertigen.
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen?
  • Für die Einfuhr von Tieren
  • Tierprodukten und
  • Pflanzen sind die entsprechenden tierärztlichen und ärztlichen Bescheinigungen erforderlich.

2.5 Gibt es bei Geschenken an bzw. von Privatpersonen Abweichungen?

  • Nein

3. Landestypische Besonderheiten

3.1 Welche Geschenke sind zwischen Geschäftspartnern üblich?

  • Grußkarten
  • Wein
  • Sekt
  • Firmensouvenirs (Kalender, Kugelschreiber, Notizbuch usw.)
  • Schokolade (für Frauen)
  • Blumen
Ist es im Geschäftsleben üblich, zu Weihnachten Geschenke zu machen?
  • Ja

3.2 Zu welchen Anlässen bietet es sich an, Geschenke zu machen (Feiertage, Namenstage, Geburtstage, landestypische Geschenkanlässe)?

  • Neujahrsfest
  • Geburtstag
  • Internationaler Frauentag am 8. März 

3.3 Welche Geschenke sollten unbedingt vermieden werden?

  • Geschenke, die das Privatleben der Person betreffen.

3.4 Bis zu welchem Betrag sind Geschenke angemessen und mit nationalem Recht vereinbar?

  • Es bestehen die Rechtsvorschriften nur in Bezug auf die Geschenke für die Staatsbeamten: erlaubt sind die Geschenke im Rahmen der Protokoll- oder anderen offiziellen Veranstaltungen, der Gesamtwert darf die Höhe von fünf Basiseinheiten (160 BYN oder ca. 62 EUR) nicht überschreiten.
Dieses Merkblatt wurde mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Dennoch kann es sicherlich nicht alle denkbaren Fragen beantworten, und in Zweifelsfällen sollten Sie deshalb die jeweilige AHK vor Ort kontaktieren. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie für zwischenzeitliche Änderungen können wir keine Gewähr übernehmen.

Unser besonderer Dank gilt wie immer den Kolleginnen und Kollegen der deutschen Auslandhandelskammern (AHKs), ohne deren tatkräftige Unterstützung wir diesen Leitfaden nicht hätten realisieren können.

Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen. Wir wünschen Ihnen eine allzeit gute Reise und ein gutes Händchen bei der Auswahl der Geschenke.