01.03.2023

Paraguay - Geschenke über die Grenze

1. Geschenksendungen im Postverkehr  

Grundfall: Ein deutsches Unternehmen sendet per Post/Paketdienst bzw. Spediteur ein Geschenkpaket an einen Kunden.  Das Paket enthält (alternativ) folgende Gegenstände: Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee.  

1.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • Die schriftliche Anmeldung ist nicht erforderlich, kann aber verlangt werden, je nachdem, ob die als Geschenk importierte Ware zu den beschränkten Waren gehört.
  • Im Allgemeinen werden Sendungen von Geschenken, Korrespondenz deklariert und die Zollabfertigung wird in der vereinfachten Einfuhrabfertigung EPI 1, aktiviert bis zu dem Betrag von (200) zweihundert Dollar FOB, vom Zoll befreit.
  • Warensendungen, deren Wert 200 Dollar bis 1.000 Dollar FOB übersteigt, werden über die vereinfachte Importabfertigung EPI 2 abgewickelt und verzollt, wobei die entsprechenden Zollgebühren zu entrichten sind.
  • Warensendungen bis zu einem FOB-Wert von 1.000 Dollar werden nach Einschaltung des Zollmaklers über die vereinfachte Einfuhrzollabfertigung EPI 3 abgewickelt und abgefertigt, wobei die entsprechenden Zollgebühren zu entrichten sind.
Welche Dokumente müssen dem Paket beigefügt werden?
  • Sendungen, für die Angaben in den Zollanmeldungen CN 22 und CN 23 gemacht werden, müssen von Handelsrechnungen begleitet sein.
Werden Zollinhaltserklärungen nach dem Weltpostvertrag anerkannt?
  • Ja, Informationen über Briefsendungen und Paketpost für Waren mit und ohne Handelswert müssen im Voraus übermittelt werden. Diese sind in den Zollanmeldungen CN 22 und CN 23 gemäß den im gemeinsamen WCO-UPU-Leitfaden für die Postzollabfertigung festgelegten Standards enthalten.
  • Die Zollanmeldung CN 22 dient zur Angabe von Geschenken, Dokumenten, Mustern und Proben ohne Handelswert und M-Taschen, während die Zollanmeldung CN 23 zur Angabe von Sendungen mit Handelswert dient https://www.aduana.gov.py 
Wie ist das Paket als Geschenksendung zu kennzeichnen?
  • Hierzu liegen uns leider keine Angaben vor. 

1.2 Erhält der Empfänger die Sendung Zoll- und/oder Abgabenfrei?

Dies hängt davon ab, wie das Paket versandt wird, und lässt sich wie folgt zusammenfassen:
  • Option 1: Die Pakete werden vom Versender als " Eine Ladung " in Containern verschickt, wodurch sie ihre Individualität verlieren.  Bei der Überprüfung wird festgestellt, dass zahlreiche Pakete auf den Namen verschiedener Personen lauten, auf den Papieren jedoch alle auf den Namen einer einzigen Person eingetragen sind. Folglich müssen sie alle Steuern zahlen. Mit anderen Worten: Bei dieser Form der Verbringung sind keine Steuerbefreiungen möglich.
  • Option 2: Die internationale Postregelung gilt für den Versand von internationalen Briefen und Paketen, bei denen die nationalen Postgesellschaften des Absender- und des Empfängerlandes gemäß den Bestimmungen der von Paraguay ratifizierten, internationalen Übereinkommen tätig werden. Die Waren, die unter das Postversandverfahren fallen, sind bis zu einem Wert von 200 US-Dollar von der Zahlung von Zöllen befreit.
  • Option 3: Die Regelung für den ausdrücklichen Versand (Kurierdienst) gilt für den Versand von Briefen, Dokumenten und Waren, die in das oder aus dem Zollgebiet verbracht werden und die von zu diesem Zweck zugelassenen Unternehmen befördert werden und die vorrangig oder schnell versandt werden müssen. Waren, die unter die Eilüberweisungsregelung fallen, sind bis zu einem Wert von 100 US-Dollar von den Zöllen befreit. Diese Regelung gilt für den Versand eingehender Waren, die von zu diesem Zweck zugelassenen Unternehmen befördert werden.
Weitere Informationen unter: https://aduana.gov.py

1.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Postverkehr?   

  • Hierzu liegen uns leider keine Angaben vor.

1.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -verbote?

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
  • Für Gegenstände, die im Allgemeinen als Geschenke gelten, gelten keine Einfuhrbedingungen oder -verbote.
  • Was die Einfuhrverbote betrifft, so ist der Versand von Waren wie Sprengstoffen, Feuerwerkskörpern, Aerosolen, Parfüms und Raubkopien in allen Kategorien verboten.
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen? 
  • Waren, für die besondere Einfuhrbestimmungen gelten, sind Lebensmittel und pflanzliche Erzeugnisse, für die bromatologische und pflanzengesundheitliche Zeugnisse sowie Ursprungszeugnisse erforderlich sein können.

1.5 Gibt es Abweichungen bei Geschenksendungen von/an Privatpersonen?

  • Ja, die Empfänger von nicht gewerblichen Postsendungen, von Geschenken, von Sendungen mit gelegentlichem Charakter und von Sendungen, bei denen aufgrund ihrer Menge, ihrer Art oder ihres Wertes davon auszugehen ist, dass sie für ihren eigenen Gebrauch oder Verbrauch oder für den ihrer Familie bestimmt sind, können die Abholung dieser Sendungen direkt verwalten.
  • Sendungen, die der direkten Verwaltung unterliegen, können vom Empfänger bearbeitet werden, wenn die Waren den nicht steuerbaren Betrag des FOB-Wertes von 200 U$S pro Person und pro Kalendermonat nicht überschreiten.
  • Die Sendung, die der direkten Verwaltung durch den Empfänger unterliegt, wird in der vereinfachten Posteinfuhrabfertigung EPI 1 bearbeitet.
https://www.aduana.gov.py 

2. Geschenksendungen, die im Reiseverkehr mitgenommen werden

Grundfall: Ein Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens reist mit dem Flugzeug ins Ausland, um sich dort mit Geschäftspartnern zu treffen. In seinem Reisegepäck hat er verschiedene Geschenke z.B. Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee, die er beim Meeting überreichen möchte.

2.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung    

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • Ja, die Nationale Zolldirektion kann verlangen, dass die Erklärung in schriftlicher Form abgegeben wird. 
  • Reisende, die im Zollgebiet ankommen, müssen den Inhalt ihres Gepäcks anmelden und dürfen weder ihr eigenes Gepäck anmelden noch andere als die an Bord befindlichen Personen veranlassen, fremde Sachen zu befördern und einzubringen.
Welche Dokumente müssen beigefügt werden?
  • Für die Bestimmung des Wertes der zum Reisegepäck gehörenden Güter wird der durch eine Rechnung nachgewiesene Wert ihres Erwerbs berücksichtigt.
  • Liegt keine Rechnung vor oder wird vermutet, dass die Rechnung ungenau ist, wird der Wert zugrunde gelegt, der allgemein anhand der von der nationalen Zolldirektion Paraguays festgelegten Standardwertkarten ermittelt wurde. 

2.2 Kann das Geschenk Zoll- und/oder Abgabenfrei im Reiseverkehr eingeführt werden?

Ja, die Gepäckregelung gilt für neue oder gebrauchte Gegenstände, die für den persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden bei der Einreise in das Zollgebiet oder bei der Ausreise aus dem Zollgebiet entsprechend den Umständen seiner Reise bestimmt sind oder als Geschenk überreicht werden sollen, sofern aufgrund ihrer Menge, Art oder Vielfalt nicht davon ausgegangen werden kann, dass sie zu gewerblichen Zwecken ein- oder ausgeführt werden, gemäß den Bestimmungen der geltenden internationalen Abkommen und Übereinkommen. Das vom Reisenden begleitete Gepäck ist von der Entrichtung von Zöllen befreit, die sich unter anderem auf Folgendes beziehen:
  • Kleidungsstücke und Gegenstände für den persönlichen Gebrauch.
  •  Bücher, Broschüren und Zeitungen.
  • Persönlicher Schmuck.
  • Foto- und Filmkameras mit einer angemessenen Menge an Filmen und Filmzubehör.
  • Tragbare Dia- oder Filmprojektionsgeräte und Zubehör sowie eine angemessene Menge an Dias oder Filmen.
  • Sichtbrillen.
  • Tragbare Musikinstrumente.
  • Tragbare Tonwiedergabegeräte, einschließlich Tonbandgeräte, tragbare Compact-Disc-Abspielgeräte und Diktiergeräte für Tonband und Platte.
  • Tragbare Funkempfangsgeräte, Zellulare oder mobile Telefone.
  • Tragbare Fernsehgeräte, tragbare Schreibmaschinen
  • Personalcomputer und Zubehör, tragbare Rechenmaschinen
  • Kinderwagen, Rollstühle für Invaliden.
  • Sportgeräte für den persönlichen Gebrauch.
  • Zusätzlich zu den vorgenannten Waren wird dem Reisenden, der auf dem Luft- oder Flussweg in das Zollgebiet einreist, eine Befreiung für andere Waren bis zu einem Höchstbetrag von 500 USD oder dem Gegenwert in Landeswährung gewährt.

2.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Reiseverkehr? 

  • Hierzu liegen uns leider keine Angaben vor. 

2.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -Verbote?   

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
  • Bei Zollkontrollen werden für Lebensmittel bestimmte Voraussetzungen verlangt, wie Pflanzengesundheitszeugnisse und Ursprungszeugnisse.
  • Auch die Einfuhr von Pflanzen, Tieren, Produkten oder Nebenprodukten pflanzlichen oder tierischen Ursprungs ist geregelt.
  • Die Einreise von Waren mit Beschränkungen, die von Reisenden nicht zugelassen und/oder transportiert werden können, ist nicht erlaubt, ebenso wenig wie gefälschte Waren im Allgemeinen oder solche, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und in Übereinstimmung mit den geltenden internationalen Übereinkommen und Sondergesetzen ein hohes Risiko für die Sicherheit, die Gesundheit, die Umwelt usw. darstellen.
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen?
  • Zu den Produkten, die von einer oder mehreren zuständigen Behörden genehmigt werden müssen, gehören landwirtschaftliche Erzeugnisse, wild lebende Tiere und Pflanzen, medizinische Geräte sowie Waffen und Munition.

2.5 Gibt es bei Geschenken an bzw. von Privatpersonen Abweichungen?

  • Nein

3. Landestypische Besonderheiten

3.1 Welche Geschenke sind zwischen Geschäftspartnern üblich?

  • Die häufigsten Anlässe für Firmengeschenke sind Geburtstage, andere Feiertage wie der Tag der Arbeit und besondere Anlässe wie Beförderungen, Projektabschlüsse und das Jahresende eines Unternehmens.    
Ist es im Geschäftsleben üblich, zu Weihnachten Geschenke zu machen?
  • Ja, Geschenke werden im Allgemeinen zu den Feierlichkeiten am Jahresende überreicht.
  • Zu den häufigsten Weihnachtsgeschenken gehören Präsentkörbe und Grill-Sets.

3.2 Zu welchen Anlässen bietet es sich an, Geschenke zu machen (Feiertage, Namenstage, Geburtstage, landestypische Geschenkanlässe)?

  • Die häufigsten Anlässe für Firmengeschenke sind Geburtstage, andere Feiertage wie der Tag der Arbeit und besondere Anlässe wie Beförderungen, Projektabschlüsse und das Jahresende eines Unternehmens.  

3.3 Welche Geschenke sollten unbedingt vermieden werden?

  • In der paraguayischen Kultur gibt es in dieser Hinsicht kein großes Problem.
  • Es ist jedoch zu erwähnen, dass jedes Geschenk, das die Integrität der Person beeinträchtigt, vermieden werden sollte.

3.4 Bis zu welchem Betrag sind Geschenke angemessen und mit nationalem Recht vereinbar?

  • Es gibt keine nationalen Gesetze, die diese Frage regeln. Der Wert von Firmengeschenken liegt in Paraguay bei etwa 50 Euro; der Wert der Geschenke hängt jedoch von der Entscheidung des Unternehmens, seiner Größe und seiner internen Politik ab.
Dieses Merkblatt wurde mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Dennoch kann es sicherlich nicht alle denkbaren Fragen beantworten, und in Zweifelsfällen sollten Sie deshalb die jeweilige AHK vor Ort kontaktieren. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie für zwischenzeitliche Änderungen können wir keine Gewähr übernehmen.

Unser besonderer Dank gilt wie immer den Kolleginnen und Kollegen der deutschen Auslandhandelskammern (AHKs), ohne deren tatkräftige Unterstützung wir diesen Leitfaden nicht hätten realisieren können.

Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen. Wir wünschen Ihnen eine allzeit gute Reise und ein gutes Händchen bei der Auswahl der Geschenke.