01.03.2023

Chile - Geschenke über die Grenze

1. Geschenksendungen im Postverkehr  

Grundfall: Ein deutsches Unternehmen sendet per Post/Paketdienst bzw. Spediteur ein Geschenkpaket an einen Kunden.  Das Paket enthält (alternativ) folgende Gegenstände: Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee.  

1.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • Eine schriftliche Anmeldung ist nicht notwendig.
Welche Dokumente müssen dem Paket beigefügt werden?
  • Kopie des Luftfrachtbriefes, eine Rechnung mit Wertangaben, ggf. Vollmacht des Eigentümers oder Empfängers für eine bestimmte Sendung (wenn die bearbeitende Person ein Dritter ist),ggf. Zulassungen oder Zertifizierungen.
Werden Zollinhaltserklärungen nach dem Weltpostvertrag anerkannt?
  • Ja
Wie ist das Paket als Geschenksendung zu kennzeichnen?
  • Geschenke sind nicht besonders zu kennzeichnen.

1.2 Erhält der Empfänger die Sendung Zoll- und/oder Abgabenfrei?

  • Nein, es sind Einfuhrsteuern von 6 % des Sendungswerts und 19 % MwSt. zu bezahlen. 
  • Zudem muss auf bestimmte Güter wie z.B. alkoholische Getränke eine Zusatzsteuer verrichtet werden. 
  • Auf Geschenke, die von weiteren Prüfstellen kontrolliert werden müssen (SAG, S.Salud), entfallen u. U. ebenfalls Steuern.

1.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Postverkehr?   

  • Nichtkommerzielle Pakete dürfen einen Warenwert von USD 3.000 FOB nicht überschreiten, damit sie ohne Zollagenten eingeführt werden können.
  • Für kommerzielle Waren gilt eine Wertgrenze von USD 1.000 FOB.

1.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -verbote?

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
  • Alle der genannten Geschenke dürfen grundsätzlich eingeführt werden.
  • Einfuhrverbote gibt es nur für bestimmte Produkte z.B. für gebrauchte Autos, Asbest oder pornografisches Material.
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen? 
  • Für Muster und/oder Geschenke für den Verzehr von Lebensmitteln (Getränke, Brot, Schokolade, Fleisch, Wein) ist
    eine formelle Freigabe durch chilenische Institutionen (z.B. Servicio Nacional de Salud - SNS, Servicio Agrícola Ganadero - SAG) nicht zwingend notwendig, aber möglich.
  • Die Entscheidung darüber wird vom Aufsichtszoll gefällt.

1.5 Gibt es Abweichungen bei Geschenksendungen von/an Privatpersonen?

  • Nein

2. Geschenksendungen, die im Reiseverkehr mitgenommen werden

Grundfall: Ein Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens reist mit dem Flugzeug ins Ausland, um sich dort mit Geschäftspartnern zu treffen. In seinem Reisegepäck hat er verschiedene Geschenke z.B. Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee, die er beim Meeting überreichen möchte.

2.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung    

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • Bei der Einreise nach Chile ist stets die Declaración Aduana - SAG auszufüllen.
  • Alle Geschenke, die Teil des persönlichen Reisegepäcks sind, müssen nicht extra deklariert werden, außer es handelt sich um pflanzliche oder tierische Produkte (z.B. Früchte, Gemüse, Gewürze, Schinken, Wurst).
Welche Dokumente müssen beigefügt werden?
  • Bei Geschenken unter 300 USD: keine Dokumente notwendig, wobei bei Grenzfällen eine Rechnung als Nachweis der Unterschreitung der 300 USD hilfreich sein könnte                                                                                                                                
  • Bei Geschenken über 300 USD: Rechnung, die den Preis detailliert angibt.

2.2 Kann das Geschenk Zoll- und/oder Abgabenfrei im Reiseverkehr eingeführt werden?

  • Alkohol: bis zu 2,5 Liter                                                                                                          
  • Weitere Vorgaben für Zigaretten, Kameras, Handys und Sportequipment sind in diesem Merkblatt oder unter  zusammengefasst.

2.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Reiseverkehr? 

  • Für alle Waren, die zusätzlichen zum persönlichen Reisegepäck eingeführt werden, einen FOB Wert besitzen, der 1000 $ nicht überschreitet, und die keinen kommerziellen Charakter haben, gilt, dass 6% des Sendungswertes sowie 19% MwSt. zu bezahlen sind.
  • Kommerziellen Charakter haben diejenigen Waren, deren Menge ausreichend ist, um verkauft, vermietet, verteilt usw. zu werden.

2.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -Verbote?   

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
  • Alle der genannten Geschenke dürfen grundsätzlich eingeführt werden.
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen?
  • Zum Schutz der Flora und Fauna in Chile müssen alle tierischen oder pflanzlichen Produkte, die eingeführt werden, im Einreiseformular (Declaracion Aduana - SAG) angegeben werden.
  • Eine vertiefende Prüfung der chilenischen Institutionen ist möglich.

2.5 Gibt es bei Geschenken an bzw. von Privatpersonen Abweichungen?

  • Nein

3. Landestypische Besonderheiten

3.1 Welche Geschenke sind zwischen Geschäftspartnern üblich?

  • Weine
  • Liköre
  • Kalender
  • Büro- und Werbeartikel
  • Parfüms
Ist es im Geschäftsleben üblich, zu Weihnachten Geschenke zu machen?
  • Ja, allgemein verschickt man Weihnachtskarten.
  • Zu manchen Gelegenheiten verschickt man Weine, Mützen, Stifte, Kalender etc.

3.2 Zu welchen Anlässen bietet es sich an, Geschenke zu machen (Feiertage, Namenstage, Geburtstage, landestypische Geschenkanlässe)?

  • Am Tag der Sekretärin (03. Dezember) schenkt man Schokolade und eine Blume.

3.3 Welche Geschenke sollten unbedingt vermieden werden?

  • Alle der genannten Geschenke wären angebracht. 

3.4 Bis zu welchem Betrag sind Geschenke angemessen und mit nationalem Recht vereinbar?

  • Es gibt keine allgemeingültigen Vorgaben zur Höhe von Geschenken in Chile.
  • Unternehmen sind allerdings verpflichtet Anti-Korruptionsmaßnahmen schriftlich zu dokumentieren und festzulegen, sodass die Maximalbeträge für die zu beschenkenden Unternehmen gelten, eventuell einsehbar sind.
Dieses Merkblatt wurde mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Dennoch kann es sicherlich nicht alle denkbaren Fragen beantworten, und in Zweifelsfällen sollten Sie deshalb die jeweilige AHK vor Ort kontaktieren. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie für zwischenzeitliche Änderungen können wir keine Gewähr übernehmen.

Unser besonderer Dank gilt wie immer den Kolleginnen und Kollegen der deutschen Auslandhandelskammern (AHKs), ohne deren tatkräftige Unterstützung wir diesen Leitfaden nicht hätten realisieren können.

Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen. Wir wünschen Ihnen eine allzeit gute Reise und ein gutes Händchen bei der Auswahl der Geschenke.