01.03.2023

Mexiko - Geschenke über die Grenze

1. Geschenksendungen im Postverkehr  

Grundfall: Ein deutsches Unternehmen sendet per Post/Paketdienst bzw. Spediteur ein Geschenkpaket an einen Kunden.  Das Paket enthält (alternativ) folgende Gegenstände: Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee.  

1.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • Das mexikanische Zollgesetz erkennt Geschenksendungen nicht an. Geschenke werden als normale Fracht angesehen und müssen alle tarifären und nichttarifären Importbestimmungen erfüllen, die das mexikanische Gesetz vorsieht.
  • In der Regel muss der Import von Waren in Mexiko immer über einen Zollagenten durchgeführt werden, und der Importeur muss im nationalen Importeurregister eingetragen sein. 
  • Ausnahmen sind Sendungen von bis zu 100 US-Dollar, die über Kurierunternehmen oder über die mexikanische Post eingeführt werden, und Importe von Privatpersonen bis zu einer Höhe von 300 US-Dollar, sofern diese mittels Importantrag über einen Zollagenten eingeführt werden.
  • Wenn der Wert der Post- oder Kuriersendung unter 100 US-Dollar liegt und keine nichttarifären Importbestimmungen vorliegen, kann eine vereinfachte Zollabwicklung über einen sogenannten «Zollschein» (Boleta aduanal) durchgeführt werden, wobei ein allgemeiner Zollsatz von 16 Prozent anfällt. 
  • Liegen allerdings nichttarifäre Importbestimmungen vor, müssen diese erfüllt und die Ware normal verzollt werden.
  • Der Warenversand für Privatpersonen über Kurierdienste kann unter Aufsicht der mexikanischen Zollbehörden erfolgen, sofern die Pakete mit dem entsprechenden Air Way Bill (AWB) oder der Bill of Lading versehen sind, welche am Ursprungsort des Kurierunternehmens ausgestellt werden müssen.
  • Sind hingegen Unternehmen Empfänger der Ware, muss die Zollabwicklung von einem Zollagenten durchgeführt werden, wobei das Kurierunternehmen diesen Service anbietet und dafür auf die von ihm anerkannten und registrierten Zollagenten zurückgreift.
Welche Dokumente müssen dem Paket beigefügt werden?
  • Bei Postsendungen ist grundsätzlich eine Handelsrechnung ausreichend.
  • Erfolgt der Versand über eine Kuriergesellschaft, müssen folgende Dokumente in spanischer oder englischer Sprache beigefügt werden:
    Handelsrechnung
    UrsprungszeugnisoderEUR.1 im Falle von Waren mit Ursprung in der EU
  • BillofLading oder AirWayBill(AWB)
  • Sofern für die gesandte Ware notwendig, müssen die entsprechenden Gesundheits- oder Freiverkaufszertifikate beigefügt werden. Die notwendigen Sonderdokumente müssen produktbezogen beigefügt werden.
Werden Zollinhaltserklärungen nach dem Weltpostvertrag anerkannt?
  • Hierzu liegen uns leider keine Angaben vor. 
Wie ist das Paket als Geschenksendung zu kennzeichnen?
  • Da der Begriff der Geschenksendung im mexikanischen Zollgesetz nicht existiert, gibt es keine besonderen Kennzeichnungsvorschriften. 

1.2 Erhält der Empfänger die Sendung Zoll- und/oder Abgabenfrei?

  • Auf dem Postweg versandte Ware bis zu einem Wert von 100 US-Dollar kann zollfrei eingeführt werden, sofern die Ware keinen nichttarifären Importbestimmungen unterliegt.
  • Sofern die an eine Privatperson gerichtete Sendung einem Wert von maximal 100 US-Dollar entspricht, kann eine vereinfachte Zollabwicklung über einen Zollschein oder die sogenannte «Boleta Aduanal» durchgeführt werden, wobei ein allgemeiner Zollsatz von 16 Prozent Anwendung findet. Hierbei wird das Ampelsystem angewandt.
  • Erfolgt der Versand hingegen über einen Kurierdienst oder eine Spedition an ein Unternehmen, muss der normale Importprozess durchlaufen werden, und es fallen folgende Zollgebühren an: Importzölle (abhängig von Ware und Ursprungsland), Einfuhrumsatzsteuer: 16 Prozent, Zollabwicklungsgebühren(DTA): 8 Promille des Zollwertes, Honorar des obligatorischen Zollagenten

1.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Postverkehr?   

  • Auf dem Postweg liegt die Wertgrenze bei 100,- USD

1.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -verbote?

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
  • Grundsätzlich existieren in Mexiko, sowohl auf dem Postweg als auch mittels Kurierunternehmen, folgende Einfuhrverbote: 
    Es dürfen keine Lebensmittel, verderblichen Produkte, Fleischprodukte, Getränke, 
    Messer oder andere Waren eingeführt werden, die gegebenenfalls als Waffen verwendet werden können. 
  • Ebenfalls dürfen keine Chemikalien und Gase eingeführt werden. 
  • Auch die Einfuhr von Pflanzen, lebenden Fischen, Schildkröteneiern sowie Tierhäuten und -fellen ist verboten. 
  • Selbstverständlich dürfen ebenso wenig Drogen eingeführt werden. 
  • Darüber hinaus ist es untersagt, Druck-, Ton- oder Filmmaterial einzuführen, welches gegen die guten Sitten verstöβt, den Menschen erniedrigt oder zu Gewalt einlädt.
  • Ebenfalls dürfen auf dem Postweg oder per Kuriergesellschaften keine Schmuckstücke, Wertpapiere und Glaswaren versandt werden.
  • Aufgrund der nichttarifären Importbestimmungen, die vom Importeur (Empfänger des Geschenkes) theoretisch zu erfüllen sind, was jedoch in der Praxis nicht möglich ist, können ebenfalls keine Textilien oder Schuhwerk (z. B. T-Shirts, Mützen, Tragetaschen, aber auch Weihnachtsdeckchen oder ähnliche Produkte, Pantoffeln aus Frottee als Werbeartikel usw.) eingeführt werden.
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen? 
  • Da die Figur der Geschenksendungen in Mexiko nicht existiert, müssen grundsätzlich für alle Waren die nicht tarifären Importbestimmungen erfüllt werden, welche bei Konsumgütern unter anderem die Zertifizierung gemäss der entsprechenden mexikanischen Etikettierungsnormen vorsehen.

1.5 Gibt es Abweichungen bei Geschenksendungen von/an Privatpersonen?

  • Nein, die Importregelung ist für Privatpersonen und Firmen gleichlautend.

2. Geschenksendungen, die im Reiseverkehr mitgenommen werden

Grundfall: Ein Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens reist mit dem Flugzeug ins Ausland, um sich dort mit Geschäftspartnern zu treffen. In seinem Reisegepäck hat er verschiedene Geschenke z.B. Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Schreibutensilien, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee, die er beim Meeting überreichen möchte.

2.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung    

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • Wie bereits erwähnt, erkennt das mexikanische Zollgesetz Geschenksendungen nicht an.
  • Jeder Reisender darf auf dem Luftweg jedoch in seinem Gepäck, neben seiner Kleidung und persönlichen Artikeln, folgende Waren bei sich führen, die als Geschenke betrachtet werden können:
    5 Laserdiscs, 10 DVDs oder Blue Ray, 30 CDs, 3 Softwarepakete und 5 Speicherapparate (USB-Sticks, Memory Sticks usw.)
    Bücher, Zeitschriften oder andere Druckmaterialien
    5 Spielzeuge, inkl. Sammelware, 5 Videospiele
  • Jeder volljährige, auf dem Luftweg Reisende, darf maximal
    10 Schachteln Zigaretten
    25 Zigarren oder 200Gramm Pfeifentabak bis zu 3 Liter alkoholische Getränke, sowie  6 Liter Wein, einführen.
  • Des Weiteren hat er das Anrecht, neben diesem Reisegepäck zollfrei Waren bis zu einem Wert von 300,- US-Dollar einzuführen. 
  • Besagten Wert muss der Reisende mit den entsprechenden Handelsrechnungen in englischer oder spanischer Sprache belegen. Die eingeführte Ware unterliegt den für “Geschenksendungen im Postverkehr” angegebenen Einschränkungen.
  • Wird der Wert von 500 US-Dollar überschritten, muss die Ware entsprechend deklariert und verzollt werden, wobei ein globaler Zollsatz von 16 Prozent berechnet wird.
Welche Dokumente müssen beigefügt werden?
  • Der Wert der unter den Steuerfreibetrag fallenden Waren ist von Ihnen durch Rechnungen bzw. Kaufbelege nachzuweisen. 
  • Falls diese nicht vorliegen, ist das Zollpersonal dazu berechtigt, den Wert der Waren festzulegen, sowie das entsprechende Anmeldungsformular, welches in der Regel bereits im Flugzeug ausgehändigt wird.

2.2 Kann das Geschenk Zoll- und/oder Abgabenfrei im Reiseverkehr eingeführt werden?

  • Grundsätzlich dürfen im Reisegepäck bei Passagieren älter als 18 Jahre ohne Anmeldung: höchstens 10 Schachteln Zigaretten, 25 Zigarren oder
    200 Gramm Tabak; und bis  zu drei Liter alkoholische Getränke und sechs Liter Wein mitgebracht werden.
  • Der Import von  Lebensmittel, Süßigkeiten und Schokolade, sowie Parfüms ist grundsätzlich nicht möglich, außer diese wurden, innerhalb des genehmigten Wertes im Duty Free gekauft und entsprechend versiegelt.

2.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Reiseverkehr? 

  • Der Grenzwert liegt bei 300 USD.

2.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -Verbote?   

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
  • Lebensmittel, Süßigkeiten, Getränke,  Betäubungsmittel
  • Lebende Raubfische - jeglicher Größe
  • Abbildungen jeglicher Art, die Kinder oder Jugendliche in einer herabwürdigenden oder lächerlichen Weise zeigen oder in Handlungen, die zu Gewalt anstiften.
  • Getragene Kleidung und Schuhe, die nicht zu Ihrer persönlichen Garderobe gehören
  • Waffen und Munition.
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen?
  • Für alle hier nicht aufgeführten Waren müssen die mexikanischen tarifären und nicht tarifären Importbestimmungen erfüllt werden, wobei der Importeur der Ware seinen Wohnsitz in Mexiko haben muss, was jegliche Geschenksendung, da DDP, in Mexiko untersagt.

2.5 Gibt es bei Geschenken an bzw. von Privatpersonen Abweichungen?

  • Nein, die Importregelung ist für Privatpersonen und Firmen gleichlautend.

3. Landestypische Besonderheiten

3.1 Welche Geschenke sind zwischen Geschäftspartnern üblich?

  • Kleine Werbegeschenke mit dem Firmenlogo des Schenkenden
  • Spirituosen
  • Schokolade/Pralinen
  • Delikatesslebensmittel
  • Souvenirs oder Typisches aus der Region des Schenkenden (sowohl kleine Gegenstände als auch Delikatessen)
  • Sachbücher
  • Fotobücher, die die Region des Schenkenden illustrieren
  • Wand- und Tischkalender
  • Schreibsets
  • Dekorationsartikel für das Büro
  • Schals/Umlegetücher für Damen
  • Blumensträuße etc.
  • Bei Geschenken aus dem Ausland ist hier allerdings auf die Importverbote (Lebensmittel, Textilien etc.) zu achten. 
Ist es im Geschäftsleben üblich, zu Weihnachten Geschenke zu machen? 
  • Ja, vor allem Kunden oder wichtige Geschäftspartner werden zu Weihnachten beschenkt. Dieser Brauch geht allerdings seit mehreren Jahren kontinuierlich zurück. Inzwischen werden meist nur Grußkarten verschickt, zunehmend in elektronischer Form.

3.2 Zu welchen Anlässen bietet es sich an, Geschenke zu machen (Feiertage, Namenstage, Geburtstage, landestypische Geschenkanlässe)?

  • Auch zu anderen Anlässen, neben Weihnachten, können in Mexiko gelegentlich Geschenke gemacht werden, zum Beispiel zu besonderen Geburtstagen (wenn das Verhältnis zum Geschäftspartner bereits eng oder gar freundschaftlich ist). 
  • Ein kleines Geschenk als Dankeschön für herausragende Zusammenarbeit zwischen Geschäftspartnern, oder an Vorstandsmitglieder zum Abschluss ihrer Funktion, sowie kleine Werbegeschenke beim ersten Meeting.

3.3 Welche Geschenke sollten unbedingt vermieden werden?

  • Silberschmuck und sonstige Silbergegenstände aus dem Ausland, sowie gelbfarbene Studentenblumen (sie werden mit dem Tod bzw. Friedhöfen in Verbindung gebracht).
  • Auch Messer (inkl. Taschenmesser) sollten nicht verschenkt werden. 
  • Ebenso sollten kostbare oder sehr teure Geschenke vermieden werden, um den Eindruck einer möglichen Bestechung zu vermeiden.

3.4 Bis zu welchem Betrag sind Geschenke angemessen und mit nationalem Recht vereinbar?

  • Gemäβ der mexikanischen Gesetzgebung dürfen Beamte keinerlei Geschenke annehmen.
  • Auch wenn die Beachtung eines Grenzwerts für Privatunternehmen gesetzlich nicht geregelt ist, verbreitet sich die Tendenz - vor allem bei groβen Unternehmen - sich bei der Annahme und Vergabe von Geschenken an einen Höchstwert von 10 Tagesmindestlöhnen (derzeitig 1.728,70 Pesos, d.h. rund 83,- Euro) zu orientieren oder Geschenke auf kleine Werbegeschenke zu begrenzen. 
  • Manche Firmen untersagen ihren Angestellten sogar, überhaupt Geschenke anzunehmen.