25.04.2023

Australien - Geschenke über die Grenze

1. Geschenksendungen im Postverkehr  

Grundfall: Ein deutsches Unternehmen sendet per Post/Paketdienst bzw. Spediteur ein Geschenkpaket an einen Kunden. Das Paket enthält (alternativ) folgende Gegenstände: Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee.

1.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • Eine Anmeldung ist bei Sendungen unter 1.000 AUD nicht notwendig (mit Ausnahme Tabak-/Alkoholsendungen).
  • Auf dem Paket muss der Inhalt deklariert sein. Bei Überschreiten der Freigrenze von 1.000 AUD ist eine formelle Meldung notwendig. Dies kann auf elektronischem Wege erfolgen bzw. alternativ von einem Customs Broker durchgeführt werden. 
  • Weitere Informationen: http://www.customs.gov.au
Welche Dokumente müssen dem Paket beigefügt werden?
  • Privatsendungen: Import Declaration (N10) - Post (B374 Form)
  • Self-Assessed Clearance (SAC) Declaration
  • Zollinhaltserklärung CN23 
  • Handelsrechnung 
  • Detaillierte Beschreibung der Inhalte, einschließlich aller verwendeten Verpackungsmaterialien
  • Weitere Informationen: http://www.customs.gov.au
Werden Zollinhaltserklärungen nach dem Weltpostvertrag anerkannt?
  • Als Mitglied der UPC werden Standarderklärungen wie CN22 und CN23 auch anerkannt. 
Wie ist das Paket als Geschenksendung zu kennzeichnen?
  • Das Paket sollte deutlich mit dem Wort „GIFT“ gekennzeichnet sein.
  • Eine detailliertere Beschreibung des Inhalt muss dem Paket beigelegt werden.  

1.2 Erhält der Empfänger die Sendung Zoll- und/oder Abgabenfrei?

  • Für Waren, die auf dem Postweg eintreffen und einen deklarierten oder geschätzten Wert von 1000 AUD oder weniger haben, werden an der Grenze im allgemeinen keine Zölle, Steuern oder Gebühren erhoben, mit Ausnahme von alkoholischen Getränken.

1.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Postverkehr?   

  • Für Waren, die auf dem Postweg eintreffen und einen deklarierten oder geschätzten Wert von 1000 AUD oder weniger haben, werden an der Grenze im Allgemeinen keine Zölle, Steuern oder Gebühren erhoben, mit Ausnahme von alkoholischen Getränken.

1.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -verbote?

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
  • Beim Versand von Waren nach Australien müssen die australischen Gesetze zur Biosicherheit eingehalten werden.
  • Einige Waren stellen ein erhebliches Biosicherheitsrisiko dar und dürfen nicht nach Australien eingeführt werden.
  • Andere Waren sind nur zugelassen, wenn sie die Einfuhrbedingungen erfüllen. 
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen? 

1.5 Gibt es Abweichungen bei Geschenksendungen von/an Privatpersonen?

  • Nein

2. Geschenksendungen, die im Reiseverkehr mitgenommen werden

Grundfall: Ein Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens reist mit dem Flugzeug ins Ausland, um sich dort mit Geschäftspartnern zu treffen. In seinem Reisegepäck hat er verschiedene Geschenke z.B. Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee, die er beim Meeting überreichen möchte.

2.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung    

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • Eine schriftliche Anmeldung ist vorab nicht nötig, jedoch müssen die strengen Einfuhrvorschriften beachtet werden.
  • Um mitgebrachte Dinge deklarieren zu können, erhält man an Bord des Flugzeugs vor der Landung einen Vordruck. Der Vordruck bietet die Möglichkeit, entsprechende Produkte zu deklarieren.  
Welche Dokumente müssen beigefügt werden?
  • Eine Einreiseerklärung wird während des Fluges ausgehändigt, diese sollte so detailliert wie möglich ausgefüllt werden. 

2.2 Kann das Geschenk Zoll- und/oder Abgabenfrei im Reiseverkehr eingeführt werden?

  • Als Reisender können Sie Tabakwaren nach Australien einführen, wenn Sie 18 Jahre oder älter sind. 
  • Um als Reisender Tabakwaren nach Australien einzuführen, benötigen sie keine Genehmigung.
  • Zollfrei eingeführt werden dürfen: eine ungeöffnete Packung mit bis zu 25 Zigaretten oder 25 Gramm anderer Tabakerzeugnisse; und eine offene Zigarettenschachtel.
  • Wenn Sie 18 Jahre oder älter sind, können Sie bis zu 2,25 Liter alkoholische Getränke zollfrei einführen.
  • Die Regelungen hierzu sind unter folgendem Link zu finden: http://www.customs.gov.au

2.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Reiseverkehr? 

  • Hierzu liegen uns leider keine Angabe vor. 

2.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -Verbote?   

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen?
  • Tabakerzeugnisse

2.5 Gibt es bei Geschenken an bzw. von Privatpersonen Abweichungen?

  • Es gibt keine Abweichungen. 

3. Landestypische Besonderheiten

3.1 Welche Geschenke sind zwischen Geschäftspartnern üblich?

  • Die Geschenkkultur ist bescheiden, die Kosten sollten in einem kleinerem Rahmen gehalten werden.
  • Üblich sind Grußkarten, es können aber auch Weine, Schokolade, heimische Andenken, Kugelschreiber, Kalender verschenkt werden. 

3.2 Zu welchen Anlässen bietet es sich an, Geschenke zu machen (Feiertage, Namenstage, Geburtstage, landestypische Geschenkanlässe)?

  • Geschäftliche Jubiläen
  • Festive Season (zwischen Weinachten und Neujahr)

3.3 Welche Geschenke sollten unbedingt vermieden werden?

  • Geschenke von einem auffällig hohem Wert und ohne besonderen Anlass. 

3.4 Bis zu welchem Betrag sind Geschenke angemessen und mit nationalem Recht vereinbar?

  • Geschenke die einen Wert von mehr als 50 A$ vor Steuern (für Arbeitnehmer in Australien) oder mehr als 100 A$ vor Steuern (für Arbeitnehmer außerhalb Australiens) haben.
  • Besonderheiten sind nicht bekannt.
  • Die genannten Importregeln (s. o.) sind zu beachten.
  • Siehe http://www.customs.gov.au
Dieses Merkblatt wurde mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Dennoch kann es sicherlich nicht alle denkbaren Fragen beantworten, und in Zweifelsfällen sollten Sie deshalb die jeweilige AHK vor Ort kontaktieren. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie für zwischenzeitliche Änderungen können wir keine Gewähr übernehmen.

Unser besonderer Dank gilt wie immer den Kolleginnen und Kollegen der deutschen Auslandhandelskammern (AHKs), ohne deren tatkräftige Unterstützung wir diesen Leitfaden nicht hätten realisieren können.

Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen. Wir wünschen Ihnen eine allzeit gute Reise und ein gutes Händchen bei der Auswahl der Geschenke.