Carnet ATA/CPD elektronisch beantragen

1. Carnet ATA/CPD - so geht´s

Das internationale Zollpassierscheinheft Carnet ATA können Sie ganz einfach elektronisch beantragen. Ihr einfacher Weg zum Carnet:
  • Im e-ata-System Ihrer IHK registrieren.
  • Nach Freigabe durch die IHK: Carnet elektronisch beantragen.
  • Bei Fragen: Dialog mit der IHK über das e-ata-System.
  • Sobald Antrag vollständig und korrekt vorliegt: Ausdruck durch die IHK.
  • Sie erhalten das fertige Dokument (Abholung oder Postversand).
  • Sie müssen nur noch unterschreiben.
© IHK für München und Oberbayern

2. Technische Voraussetzungen

Welche Technik benötigen Sie, um ein Carnet ATA/CPD online zu beantragen?
  • Internet-Anschluss
  • PC oder Laptop mit einem Internet-Browser
    (Wichtig ist, einen aktuellen Browser von bspw. Microsoft Edge, Google Chrome oder Safari zu nutzen. Mozilla Firefox ‎oder Internet Explorer sind ungeeignet.‎)
  • Zugang zum e-ata-System (www.e-ata.de/heilbronn)

3. Registrierung bei e-ata.de/heilbronn

Als Mitglied der IHK Heilbronn-Franken registrieren Sie sich ganz einfach wie folgt:
  • www.e-ata.de/heilbronn aufrufen
  • Unternehmen registrieren
  • eCarnet-Admin benennen (das ist die Person im Unternehmen, die u.a. gegenüber der IHK als erste Ansprechperson agiert und weitere Nutzer im System anlegt/verwaltet)
Nach manueller Prüfung der eingegebenen Daten, aktiviert die IHK das Nutzerkonto und es können online Carnets beantragt, neue Nutzer über den Admin angelegt werden, etc.
Informationen zur Registrierung und zum Berechtigungssystem finden Sie im Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung".
Mitglieder anderer IHKs wählen das e-ata-System ihrer zuständigen IHK aus.

4. Carnet ATA/CPD online beantragen - Schritt für Schritt

Sobald Ihr Benutzerkonto aktiviert wurde, können Sie ein Carnet beantragen. Loggen Sie sich hierfür unter www.e-ata.de/heilbronn ein und drücken Sie den Button “neues Carnet ATA“ in der Werkzeugliste.
Nun füllen Sie die benötigten Informationen aus. Ein Antrag kann jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden.
Die Bewilligung und der Druck erfolgt durch die IHK (dies kann ggf. 1-2 Werktage dauern). Anschließend können Sie sich das Carnet bequem zuschicken lassen oder aber Sie holen es bei der IHK ab.
Detaillierte Informationen sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Formularfeldern finden Sie im Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung".
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass es zwingend erforderlich ist, dass Sie (Carnet-Inhaber) das ausgestellte Carnet vor der Nämlichkeitssicherung unterschreiben! Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dürfen ohne Mitwirkung der ausgebenden IHK nicht vorgenommen werden.

5. Sie haben das Carnet von Ihrer IHK erhalten – wie geht es weiter?

  • Bitte unterschreiben Sie das Carnet in Feld J.
  • Legen Sie Ware und Carnet Ihrem zuständigen Binnenzollamt vor.
  • Erst wenn das Zollamt mit seinem Siegel bestätigt hat, dass Ware und Carnet übereinstimmen, können Sie das Dokument an der Grenze vorlegen.
  • Unterwegs denken Sie bitte daran, das Carnet sowohl dem EU-Grenzzoll als auch dem Zoll im Drittland vorzulegen und sich jeden Grenzübertritt bestätigen zu lassen.
  • Informationen zum Ablauf bei der Reise mit dem Carnet ATA finden Sie im Artikel Carnet ATA-CPD – IHK-Reisepass für Waren (Punkt 17)

6. Sie verwenden noch Papierformulare? Was ist zu beachten?

Bitte beachten Sie, dass Carnets ATA ab dem 1. Januar 2025 das neue Logo der ICC (International Chamber of Commerce) tragen müssen. In der elektronischen Variante ist der Wechsel vom alten auf das neue Logo bereits vollzogen. Wer aber noch Papierformulare verwendet, muss auf das neue Logo achten. Grundsätzlich empfiehlt die IHK die elektronische Antragstellung.