27.06.2024

Russland-Embargo - 14. Sanktionspaket veröffentlicht

Die Europäische Union hat ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Das 14. Sanktionspaket enthält neue Maßnahmen u. a. im Bereich Flüssigerdgas (LNG) sowie Sanktionen gegen Schiffe, die den Krieg Russlands gegen die Ukraine unterstützen.

Darüber hinaus hat die Europäische Union neue Maßnahmen gegen die Umgehung von Sanktionen ergriffen.

1. Erweiterung der Sanktionsliste

Politische Parteien, Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen dürfen keine Finanzmittel mehr aus Russland annehmen. Außerdem wurde gegen weitere 69 Personen und 47 Einrichtungen Sanktionen verhängt. Davon 33 Einrichtungen aus Drittländern. Damit sind nun über 2.200 Personen, Unternehmen und Institutionen von den EU-Sanktionen gegen Russland betroffen.

2. Maßnahmen im Bereich Dual-Use-Güter

Die Ausfuhr von weiteren Dual-Use-Gütern und fortschriftlicher Technologie wie Mikrowellenverstärker und geländegängigen Fahrzeugen wird ebenfalls eingeschränkt. Die Ausfuhrverbote für Industrieprodukte, Chemikalien und Maschinen werden ausgeweitet. 

3. Maßnahmen gegen die Umgehung von Sanktionen

Mutterunternehmen in der EU müssen sicherstellen, dass Tochterunternehmen in Drittländern nicht an Geschäften beteiligt sind, die gegen Sanktionen verstoßen.
Falls EU-Unternehmen mit Tochterunternehmen in Drittländern nach der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 verpflichtet sind, sicherzustellen, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Gütern oder Technologien nach Russland zu verhindern, sollten diese Verpflichtungen erfüllt werden, soweit diese nach den Rechtsvorschriften des Drittlandes, in dem das betreffende Tochterunternehmen ansässig ist, zulässig ist.
Ein Haftungsschutz für EU-Unternehmen, die nicht wussten und keinen begründeten Verdacht hatten, dass sie mit ihren Handlungen gegen EU-Sanktionen verstoßen, greift nicht, wenn das Unternehmen seinen Sorgfaltspflichten nicht angemessen nachgekommen ist (siehe Beschluss (GASP) 2024/1744).
Im 14. Sanktionspaket stellt die EU zudem klar, dass sich eine Person nicht nur dann strafbar macht, wenn sie vorsätzlich EU-Sanktionen umgeht, sondern auch dann, wenn sie sich an einem Geschäft beteiligt, das die Umgehung von Sanktionen bezweckt. Dies gilt auch, wenn die Person vermutet oder duldet, dass Sanktionen umgangen werden sollen.

4. Verhinderung der Wiederausfuhr bestimmter Güter

Zudem will die Europäische Union die Wiederausfuhr bestimmter in der Ukraine gefundener Güter verhindern. Dabei handelt es sich um die in Anhang XL der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführten gemeinsamen vorrangigen Güter, die in der Ukraine auf dem Schlachtfeld gefunden wurden oder die für die Entwicklung, Herstellung oder Nutzung russischer Militärsysteme von wesentlicher Bedeutung sind.
EU-Unternehmen, die gemeinsame vorrangige Güter in Drittländer verkaufen, liefern, verbringen oder ausführen, sind verpflichtet, Mechanismen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht einzurichten, um die Risiken einer Wiederausfuhr nach Russland zu ermitteln, zu bewerten und zu mindern. Hier sind Drittländer gemeint, die nicht in Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführt sind.
Island und Liechtenstein werden in die Liste der Partnerländer aufgenommen.
Des Weiteren müssen EU-Unternehmen, die industrielles Know-how zur Herstellung dieser Güter an Geschäftspartner in Drittländern weitergeben, nun vertraglich sicherstellen, dass dieses Know-how nicht für Güter verwendet wird, die für Russland bestimmt sind.

5. Verschärfung des bestehenden Beförderungsverbot für Güter auf der Straße

Dies gilt für EU-Unternehmen, die sich zu mindestens 25 % im Besitz russischer Staatsangehöriger befinden. Diese dürfen nicht mehr als Kraftverkehrsunternehmen in der EU agieren.

6. Maßnahmen Finanzsektor

Das neue Paket verbietet Transaktionen über das System der Bank Russlands zur Übermittlung von Finanzmitteilungen (SPFS). SPFS ist das russische Äquivalent zu SWIFT. EU-Wirtschaftsbeteiligte, die außerhalb Russlands agieren, dürfen sich nach der neuen Maßnahme dem System nicht direkt anschließen.

7. Handelsbezogene Maßnahmen

Mit dem 14. Sanktionspaket werden neue Verbote eingeführt, die jedoch nicht neue Produkte betreffen, sondern aktuelle Sanktionen verstärken. So werden u. a. mehrere durch die Verbote betroffenen sechsstelligen Unterpositionen in vierstellige Positionen breiter gefasst.

Quellen: