13.06.2024

A.TR aus der Türkei wieder ohne Unterschrift gültig

Laut einer Fachmeldung vom Zoll vom 12. Juni 2024 werden nunmehr alle im Normalverfahren in der Türkei elektronisch ohne Unterschrift ausgestellten Warenverkehrsbescheinigungen A.TR, unabhängig von ihrem Ausstellungsdatum, wieder anerkannt.
Hierfür muss die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. anstelle einer Nasssignatur aber einen QR-Code und - wie bisher üblich - einen Link auf die Website zur Überprüfung der Echtheit der Warenverkehrsbescheinigung A.TR. enthalten.
Weitere Informationen finden Sie über den beigefügten Link.