19.07.2024

Stille Beteiligung für Wachstumsfinanzierung nutzen

Unternehmen müssen in einem dynamischen Umfeld und bei sich schnell ändernden Rahmenbedingungen handlungsfähig bleiben.
Dies erfordert eine Finanzierungsstruktur, die eine gute Basis für unternehmerische Handlungsspielräume bietet. Viele Investitionen lassen sich aber nur realisieren, wenn die Finanzierung mit ausreichend Eigenkapital unterlegt ist. Hier setzt die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg (MBG) an: Mit Hilfe einer stillen Beteiligung wird das vorhandene wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens aufgestockt. Zielgruppe sind Existenzgründer, etablierte Unternehmen sowie Unternehmensnachfolger, die in Baden-Württemberg investieren.
Die Beteiligungen der MBG eignen sich für nahezu alle unternehmerischen Herausforderungen:
  • Wachstumsprojekte und Sprunginvestitionen zu realisieren,
  • neue Märkte zu erschließen,
  • innovative Produkte zu entwickeln
  • Digitalisierungsstrategien umzusetzen
  • etc.
Für Vorhaben im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsmaßnahmen werden besonders attraktive Konditionen angeboten. Bei den typischen stillen Beteiligungen der MBG handelt es sich um langfristige Mittel, die ohne Sicherheiten gewährt werden. Aufgrund der Nachrangigkeit im Insolvenzfall werden sie von Banken üblicherweise dem wirtschaftlichen Eigenkapital zugerechnet; dies wirkt sich positiv auf das Rating Ihres Unternehmens aus. Die stille Beteiligung ist somit nicht nur eine Ergänzung oder Alternative zur Kreditfinanzierung, sondern verbessert auch die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens. Die Höhe der stillen Beteiligung richtet sich dabei nach dem vorhandenen wirtschaftlichen Eigenkapital (sogenannte Eigenkapitalparität).
Als stille Gesellschafterin hält die MBG keine Anteile am Unternehmen und nimmt keinen Einfluss auf die laufende Geschäftsführung. Die Unternehmensführung und Gesellschaftsstruktur bleiben also unverändert.
Ausführliche Informationen über die MBG und ihre Programme finden Sie unter www.mbg.de.