29.10.2024
Neues Förderangebot für Gründungen und Unternehmensnachfolgen
Ab dem 1. November 2024 steht Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolgern ein neues attraktives Förderangebot zur Verfügung.
Die KfW, die deutschen Bürgschaftsbanken, das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium führen in einer neuartigen Kooperation den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ein.
Das neue Förderangebot setzt wichtige Impulse für die Gründungs- und Nachfolgefinanzierung. Das Angebot erleichtert Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmensnachfolgern den Zugang zu Finanzierungsmitteln und bietet den beteiligten Hausbanken ein Höchstmaß an Sicherheit.
Das Besondere: Die Hausbank wird durch eine 100-prozentige Garantie der jeweiligen Bürgschaftsbank vollständig vom Kreditausfallrisiko entlastet.
Mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge werden Investitionen, Betriebsübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen gefördert. Finanziert werden bis zu 35 Prozent eines Vorhabens mit einem maximalen Kreditbetrag von 500.000 Euro. Sicherheiten müssen nicht gestellt werden. Aufgrund der Mittel aus dem ERP-Sondervermögen und der Übernahme des Kreditausfallrisikos durch die Bürgschaftsbanken und den Bund profitieren sie von besonders günstigen Zinssätzen. Darüber hinaus ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen und Absicherungsinstrumenten der Bürgschaftsbanken möglich. Für die Förderung stehen zwei Laufzeitvarianten zur Verfügung.Mehr