29.07.2024

CSRD-Reihe 2024 als Wegweiser für die Nachhaltigkeitserklärung

Die Ende 2022 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) markiert einen Wendepunkt im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Durch diese Richtlinie wird der Kreis der zur Berichterstattung verpflichteten Unternehmen erheblich ausgeweitet.

Ihr Unternehmen wird berichtspflichtig gemäß CSRD oder durch vermehrte Anfragen in der Lieferkette ist Ihr Unternehmen indirekt von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen? Die IHK- Reihe zur Nachhaltigkeitserklärung begleitet Sie 2024 und vermittelt Fachwissen, um die Herausforderung erfolgreich zu bewältigen.
Obwohl weder die CSRD noch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) spezifische Vorgaben zum Erreichen von Nachhaltigkeitszielen stellen, zwingen die Anforderungen an die Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht die Unternehmen dazu, sich intensiv mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen. Die verpflichtende Analyse der Wertschöpfungskette bewirkt, dass auch Unternehmen, die nicht direkt unter die Berichtspflicht fallen, vermehrt mit Kundenanfragen konfrontiert werden. Für diese Unternehmen wird die EU-Kommission einen freiwilligen Standard (VSME) für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) einführen.
Die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg führen zu dieser Thematik im Jahr 2024 eine zehnteilige Online-Veranstaltungsreihe durch. Für Unternehmen, die indirekt über ihre Wertschöpfungskette betroffen sind, empfiehlt sich eine Teilnahme am Seminar zum VSME-Standard.
In jedem Seminar wird Zeit für Fragen der Teilnehmenden eingeräumt. Zusätzlich werden zwei Online-Sprechstunden angeboten, in denen Teilnehmende Unterstützung bei der praktischen Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsstrategien erhalten können. Interessierte werden gebeten, sich anzumelden, um von diesem umfassenden Angebot profitieren zu können. Die Seminare werden nicht aufgezeichnet; die Teilnahme ist jeweils kostenfrei.

1. Wesentlichkeitsanalyse und Allgemeine Informationen für die Nachhaltigkeitserklärung | 17. April 2024 | 10:00 Uhr | 120 Minuten

  • Kurze Einführung in die neuen Rahmenbedingungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD/ESRS)
  • Stellenwert und Funktionsweise der Wesentlichkeitsanalyse
  • Allgemeine Anforderungen an die Erstellung einer Nachhaltigkeitserklärung
Vortragsfolien: Erster Termin am 17.04.24

2. Umweltinformationen für die Nachhaltigkeitserklärung | 15. Mai 2024 | 10:00 Uhr| 120 Minuten

  • Aufbau und Schlüsselkonzepte der Umweltstandards
  • Funktionsweise der Berichterstattung zu Policies, Actions und Targets
  • Umweltthemen und ihre Metriken
Vortragsfolien: Zweiter Termin am 15.05.24

3. Sozial- und Governanceinformationen für die Nachhaltigkeitserklärung | 12. Juni 2024 | 10:00 Uhr | 120 Minuten

  • Aufbau und Schlüsselkonzepte der Sozial- und Governancestandards
  • Funktionsweise der Berichterstattung über Stakeholdereinbindung und -abhilfemaßnahmen
  • Abgrenzung und Unterscheidung der wesentlichen (sozialen) Stakeholder
Vortragsfolien: Dritter Termin am 12.06.24

4. Sprechstunde I Nachhaltigkeitsberichterstattung | 10. Juli 2024 | 10:00 Uhr| 60 Minuten

Vortragsfolien: Vierter Termin am 10.07.24

5. Einführung in die EU-Taxonomie | 25. September 2024 | 10:00 Uhr | 90 Minuten

  • Einführung in die EU-Taxonomie
  • Quantitative und qualitative Offenlegungspflichten
  • Praktische Umsetzung der EU-Taxonomie-Prüfung

6. Bedeutung der Wertschöpfungskette in der CSRD | 9. Oktober 2024 | 10:00 Uhr | 90 Minuten

  • Rolle der Wertschöpfungskette in der Wesentlichkeitsanalyse
  • Bedeutung der Wertschöpfungskette für die Erfüllung von Datenanforderungen

7. CSRD für KMU: Vergleich zwischen den ESRS und den speziellen KMU-Standards (LSME und VSME) | 30. Oktober 2024 | 10:00 Uhr | 60 Minuten

  • Wesentliche Unterschiede in der Berichterstattung für börsennotierte kleine und mittelständische Unternehmen
  • Schlüsselkonzepte des Rahmenwerks

8. Datenmanagement und -anforderungen im Kontext der CSRD | 20. November 2024 | 10:00 Uhr | 90 Minuten

  • Unterscheidung qualitativer und quantitativer Datenanforderungen
  • Unterschiede einzelner Rahmenwerke (v.a. GRI und ESRS)
  • Möglichkeiten zur strukturierten Datenerhebung

9. Sprechstunde II Nachhaltigkeitsberichterstattung | 4. Dezember 2024 | 10:00 Uhr| 60 Minuten

10. CSRD-Umsetzung: Erfahrungen aus der Praxis | 18. Dezember 2024 | 10:00 Uhr| 90 Minuten

  • Erste Erkenntnisse aus der ersten CSRD-Berichtssaison
  • Praktische Erfahrungen mit der Erstellung erster Nachhaltigkeitserklärungen nach CSRD