15.11.2024

Verlängerung der Fahrerlaubnis-Klassen C, CE

Für Berufskraftfahrer ist eine gültige Fahrerlaubnis der Klassen C/CE von entscheidender Bedeutung für ihre berufliche Tätigkeit.
Die Führerscheinstellen in der Region unterstützen die Fahrer dabei, ihre Anträge auf Verlängerung schnell und effizient zu bearbeiten. Hierbei ist es wichtig, dass die Anträge rechtzeitig eingereicht werden, um Verzögerungen zu vermeiden.

Antragstellung und Fristen

Berufskraftfahrer können ihren Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis bis zu sechs Monate vor Ablauf der aktuellen Fahrerlaubnis stellen, ohne dass dies die Geltungsdauer beeinflusst. Um eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten, wird empfohlen, den Antrag spätestens drei Monate vor Ablauf einzureichen. Dies gibt den Fahrern ausreichend Zeit, die erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen und ärztlichen Untersuchungen zu absolvieren.

Einreichung des Antrags

Der Antrag kann entweder beim Rathaus des Wohnsitzes gestellt oder das Antragsformular von der Homepage des zuständigen Landratsamtes heruntergeladen und mit den erforderlichen Unterlagen per Post eingereicht werden. Eine persönliche Antragstellung bei der Führerscheinstelle ist nicht mehr erforderlich.

Bearbeitungsprozess

Nach Eingang des Antrags werden ein neuer Führerschein und ein neuer Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) bei der Bundesdruckerei bestellt. Die Zustellung des FQN erfolgt in der Regel innerhalb von 10 bis 14 Tagen per Direktversand. Der neue Führerschein hat oft eine längere Lieferzeit und wird aus rechtlichen Gründen zunächst an das Landratsamt gesendet. Die Fahrer werden informiert, sobald der Führerschein zur Abholung bereitliegt. Alternativ kann der alte Führerschein postalisch eingesendet werden, um den neuen Führerschein ebenfalls per Post zu erhalten.

Unterstützung durch die Führerscheinstelle

Die Führerscheinstellen sind sich der Bedeutung einer gültigen Fahrerlaubnis für Berufskraftfahrer bewusst und bemüht sich, den Prozess so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Fahrer werden gebeten, die genannten Fristen zu beachten und eigenverantwortlich das Ablaufdatum ihrer Fahrerlaubnis zu überwachen.

Kontaktinformationen der Führerscheinstellen

Für weitere Informationen und Unterstützung können sich Berufskraftfahrer an die Führerscheinstellen der folgenden Landratsämter wenden:
  • Landratsamt Hohenlohekreis
    • Adresse: Allee 17, 74653 Künzelsau
    • Telefon: 07940 18-0
  • Landratsamt Main-Tauber-Kreis
    • Adresse: Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim
    • Telefon: 09341 82-0
  • Landratsamt Schwäbisch Hall
    • Adresse: Münzstraße 1, 74523 Schwäbisch Hall
    • Telefon: 0791 755-0
  • Landratsamt Heilbronn
    • Adresse: Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn
    • Telefon: 07131 994-0
  • Stadt Heilbronn
    • Adresse: Marktplatz 7, 74072 Heilbronn
    • Telefon: 07131 56-0
Diese Stellen stehen den Fahrern für Fragen und Hilfestellungen zur Verfügung und unterstützen sie bei der rechtzeitigen Verlängerung ihrer Fahrerlaubnis.