21.11.2024
Webinar "Einwegkunststofffondsgesetz" - am 4. Dezember
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten - wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten - die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen.
Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.
Die Verwaltung und Abwicklung des Einwegkunststofffonds erfolgt über die digitale Plattform DIVID des Umweltbundesamtes. Bereits am Markt tätige Hersteller haben bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, sich zu registrieren.
In unserer Infoveranstaltung möchten wir zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Wir laden Sie zu unserer Informationsveranstaltung am 4. Dezember 2024 von 13:00 - 14:00 Uhr ein. Zum Meeting via WebEx kommen Sie über diesen Link.