29.11.2023
Abgabefrist für Prüfberichte und Negativerklärungen
Prüfungsberichte oder Negativerklärungen von Gewerbetreibenden mit Erlaubnissen nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) als Bauträger/Baubetreuer und/oder als Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO müssen spätestens bis zum 31.12. des dem jeweiligen Geschäftsjahr folgenden Kalenderjahres unaufgefordert bei der zuständigen IHK vorgelegt werden.
Für das Geschäftsjahr 2023 müssen diese Berichte oder Erklärungen bis 31.12.2024 bei uns eingereicht werden. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist, eine Fristverlängerung ist nicht möglich.