29.08.2024

Geflüchtete: Unterstützung und Arbeitsmarktzugang

1. Anerkennung von Berufsabschlüssen

Fachkräfte mit einem Berufsabschluss aus dem Ausland haben oft Probleme, einen Job zu finden, der ihrer Ausbildung entspricht. Ein Grund dafür ist, dass es Unternehmen schwerfällt, die Qualifikation aus dem Ausland zu beurteilen. Hier hilft die Anerkennung des ausländischen Diploms.
Achtung: Für ukrainisch Geflüchtete gilt, dass für eine Arbeitsaufnahme in einem nicht-reglementieren Beruf keine Anerkennung notwendig ist.

2. Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete mit vorübergehendem Schutz

Menschen, die aufgrund des russischen Krieges aus der Ukraine geflüchtet sind, wird in Deutschland vorübergehender Schutz gewährt. Bereits mit dem vorläufigen Dokument über das Aufenthaltsrecht nach § 24 Aufenthaltsgesetz, einer sogenannten Fiktionsbescheinigung, können Betriebe Geflüchtete aus der Ukraine beschäftigen. Die Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde und später die Aufenthaltserlaubnis müssen dabei mit dem Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt/gestattet“ versehen sein. Sollten Personen noch vom visumsfreien Aufenthalt profitieren, gilt ein Arbeitsverbot.
Das NETZWERK Unternehmen hat eine Checkliste für Bertriebe erstellt mit praktischen Tipps, wie die Anstellung von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgreich gelingen kann.

3. Jobportal für Geflüchtete

Die Plattform „Ukrainians Abroad! soll ukrainischen Geflüchteten eine erste Anlaufstelle bieten, um den richtigen Job zu finden.
Bundesverband der Freien Berufe e. V.

4. Hilfe-Portal „Germany4Ukraine“

Hilfe-Portal der Bundesregierung für in Deutschland ankommende Geflüchtete aus der Ukraine.

5. IHK-DigitalKompetenz-Check jetzt auch auf Ukrainisch

"Як би ви оцінили власну компетентність у цій сфері?"– "Wie würden Sie selbst Ihre Kompetenz in diesem Bereich einschätzen?" - Diese Frage können ukrainische Fachkräfte jetzt beim DigitalKompetenz-Check der DIHK-Bildungs-gGmbH in ihrer Landessprache beantworten und so ein Bild von ihren digitalen Fähigkeiten und eventuell zu schließenden Lücken erhalten.
Mit Hilfe des Checks erkennen Sie Ihre Stärken und Schwächen im Umgang mit digitalen Ressourcen und bekommen eine Einschätzung wie fit Sie für ein digitales Zeitalter sind.

6. Infopaket Berufssprachkurse

Mit dem System der Berufssprachkurse (BSK), das in den vergangenen Jahren zu einem breit gefächerten Angebot für verschiedenste Bedarfe ausgebaut wurde, können Mitarbeiter noch besser in Ihrem Arbeitsfeld fachsprachlich geschult werden.
In diesem Jahr hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bereits zwei neue Kursarten eingeführt. Insbesondere mit den Job-Berufssprachkursen setzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Paradigmenwechsel hin zu einem stärker berufsbegleitenden Ansatz um.
Anlässlich dieser Neuerungen stellen wir Ihnen das beigefügte Informationsmaterial im Downloadbereich zur Verfügung:
  1. Job-BSK: Handzettel in einfachem Deutsch für potenzielle Teilnehmende
  2. Job-BSK: Plakat für Arbeitgeber
  3. BSK gesamt: Grafischer Überblick zum Kursangebot
  4. Flyer Azubi-BSK
Kleine Kurse ab 3 Teilnehmenden sind bereits möglich und können im Betrieb stattfinden. Interessierte Betriebe können Ihren Bedarf an die Regionalstelle des BAMF melden. Diese können Bedarfe auch bündeln, so dass die Mindestzahl für einen Berufssprachkurs erreicht wird. Die Umsetzung kann online stattfinden. In sieben Berufsfeldern können Bedarfe gemeldet werden, auch über den Arbeitgeberservice der Arbeitsagenturen.
Kontakt:
Regionalstelle des BAMF
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Referat 52A
Wolframstr. 62, 70191 Stuttgart
Telefon 0911 943-73991
Für Auszubildende mit Migrationshintergrund gibt es seit letztem Jahr die auf die Zielgruppe zugeschnittenen Azubi-BSK: