20.02.2023
Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen (3 Jahre) - gültig ab Ausbildungsbeginn 01.08.2022
Zum 1. August 2022 tritt die neue Ausbildungsverordnung im Beruf „Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen” in Kraft. Dadurch wird auch die letztmalig im Jahr 2014 geänderte bisherige Ausbildungsverordnung ersetzt.
Folgende Änderungen ergeben sich durch die Modernisierung dieses seit vielen Jahren etablierten Berufsbildes:
- Die bisher zu wählenden Fachrichtungen (Versicherung bzw. Finanzberatung) entfallen. Die Finanzanlage ist jetzt verbindlicher Teil der Kernqualifikationen. Die Standardberufsbildpositionen wurden neu definiert.
- Anstelle der Fachrichtungen liegt der Fokus jetzt auf einer festzulegenden Wahlqualifikation (1 aus 5). Hierfür stehen Bereiche vom klassischen Fallmanagement bis zur Digitalisierung in der Versicherungswirtschaft zur Wahl.
- Anstelle der bisherigen Produkt- und Spartenorientierung treten neu definierte „Kundenbedarfsfelder“ in den Mittelpunkt der Ausbildung.
- Im Zusammenspiel mit der umfassenden Kundenorientierung gewinnen Aspekte wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und (agiles) Projektmanagement an Bedeutung.
- Die bisherige Prüfungsstruktur wurde zugunsten der neuen gestreckten Abschlussprüfung geändert. Die Prüfung wird zukünftig in Teil 1 (ca. Mitte der Ausbildung) und Teil 2 (am Ende der Ausbildung) durchgeführt. Hierbei fließt das Ergebnis von Teil 1 mit 20% in die Endnote ein.
Das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V., welches maßgeblich an dem Neuordnungsverfahren beteiligt war, hat umfangreiche und aussagekräftige Informationen auf ihrer Homepage unter: KVF-Guide bereitgestellt.
Weitere Infos zum Beruf, zur Prüfung, zum Rahmenlehrplan, zu Rechtsgrundlagen usw. erhalten Sie unter "Weitere Informationen".