29.02.2024
Industriekaufmann/-frau (3 Jahre) - gültig ab Ausbildungsbeginn 01.08.2024
Einer der bekanntesten und beliebtesten kaufmännischen Ausbildungsberufe erfährt nach über 20 Jahren eine grundlegende Überarbeitung und Modernisierung.
Die inhaltliche Überarbeitung der aktuell gültigen Ausbildungsverordnung aus dem Jahr 2002 ist inzwischen abgeschlossen, so dass zum 1. August 2024 der novellierte Industriekaufmann/-frau in Kraft tritt.
Durch dieses Update wurden wichtige Inhalte und Strukturen aktueller wirtschaftlicher Trends umgesetzt, so dass der Beruf auch künftig die Kompetenzanforderungen der Wirtschaft erfüllt.
Die Berufsbezeichnung Industriekaufmann/-frau wurde dabei als bewährtes Element beibehalten, da dies bei den Bewerbern und Ausbildungsbetrieben unverzichtbar mit der Qualität und Attraktivität dieses vertragsstarken Berufes verbunden ist.
Die Veröffentlichung der Ausbildungsverordnung ist im Bundesgesetzblatt am 15. März 2024 erfolgt.
Nachfolgend finden Sie die neue Ausbildungsverordnung und Basisinformationen, aus denen die Inhalte und Ausrichtung der Neuordnung deutlich werden.
1. Informationen zur Neuordnung
Die bewährte Grundausrichtung der Ausbildung wird mit der Neuordnung fortgeführt. Generalistisch formulierte Lernziele entlang der industriellen Wertschöpfungskette prägen daher auch künftig den Beruf. Die breit aufgestellten Kernkompetenzen werden unter anderem in folgenden Berufsbildpositionen erworben:
- Leistungserstellung planen und koordinieren,
- Logistik und Lagerprozesse planen und steuern,
- Beschaffung planen und steuern,
- Marketingmaßnahmen planen und umsetzen,
- Vertriebsprozesse umsetzen,
- Personalprozesse umsetzen,
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Um unter dem breiten Dach des Berufes die verschiedensten Branchen- und Unternehmensrealitäten abstrahieren und abbilden zu können, wurden die Lernziele technikoffen und generalistisch formuliert. Zu kleinschrittige Lernzielformulierungen und langatmige Schachtelsätze konnten weitestgehend vermieden werden, was auch die Verständlichkeit des Ausbildungsrahmenplans in der betrieblichen Praxis erhöht.
2. Einsatzgebiete: Spezialisierung in der abschließenden Ausbildungsphase
Die ersten Ausbildungsjahre dienen der Orientierung und dem fundierten Kompetenzerwerb in den verschiedenen betrieblichen Teilbereichen und Abteilungen. Auf diese Kernkompetenzen (siehe oben) aufsetzend erfolgt die bewährte Spezialisierung in einem Einsatzgebiet. Die Dauer des Einsatzgebietes ist idealtypisch mit einem zeitlichen Umfang von ca. sechs Monaten vorgesehen. Nicht selten trägt die Wahl des Einsatzgebietes den während der „Grundausbildung“ festgestellten individuellen Begabungen und Vorlieben der Auszubildenden Rechnung und kann perspektivisch auf eine Verantwortungsübernahme nach Ende der Ausbildung vorbereiten. Zugleich kann das Einsatzgebiet auch ein erster Fingerzeig in Richtung der beruflichen Weiterbildung nach Ende der Erstausbildung sein.
Die Neuordnung strafft die zur Auswahl stehenden Einsatzgebiete wie folgt:
- Vertrieb
- Marketing
- Beschaffung
- Logistik
- Personalwirtschaft
- Leistungserstellung
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- (…)
Von der Auflistung abweichende Einsatzgebiete (siehe (…)) können nach wie vor festgelegt werden, wenn in ihnen die notwenigen Kompetenzen gleichwertig vermittelt werden können. Mit Blick auf die derzeit übliche betriebliche Praxis decken die in der Verordnung genannten Einsatzgebiete den benötigten Bedarf bereits gut ab.
3. Neue Standardberufsbildpositionen
Wie alle modernisierten Ausbildungsordnungen werden auch die Industriekaufleute um neue, verbindliche Mindestanforderungen ergänzt. Diese sind wie nachfolgend aufgeführt während der gesamten Ausbildungszeit integrativ zu vermitteln:
- Organisation des Ausbildungsbetriebes Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit
- Digitalisierte Arbeitswelt
Über die bereits gesetzten Standardberufsbildpositionen hinaus formuliert der Beruf spezifische Inhalte zu den Themen
- digitale Geschäftsprozesse
- Kommunikation und Zusammenarbeit
- projektorientiertes Arbeiten sowie
- internationale Handlungskompetenz.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung weiterhin drei Jahre.
4. Informationen zur Prüfung
Neu eingeführt wird die „gestreckte Abschlussprüfung“. Das bedeutet, dass die Abschlussprüfung aus zwei zeitlich voneinander getrennten Teilen besteht:
- Der erste Teil der Prüfung findet etwa nach der Hälfte der Ausbildungszeit statt. Das Ergebnis zählt für die Abschlussnote; die bisherige Zwischenprüfung entfällt ersatzlos.
- Der zweite Teil der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildung durchgeführt. Das Endergebnis wird nach absolvieren der letzten Prüfungsleistung aus Teil 1 und Teil 2 gebildet.
Da das in Teil 1 erzielte Ergebnis bereits für die Abschlussnote zählt, müssen die Auszubildenden bereits frühzeitig in der ersten Ausbildungshälfte (betrieblich und schulisch) fit gemacht werden. Teil 1 ist zudem nicht separat wiederholbar: die erzielte Note bleibt stehen. Auf das Bestehen der Prüfung ist erst zu schauen, nachdem die letzte Prüfungsleistung aus Teil 2 abgelegt wurde.
5. Fortbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung. Dazu gehören beispielsweise folgende Fortbildungsprüfungen:
Ausbildung der Ausbilder, Gepr. Betriebswirt/-in, Gepr. Bilanzbuchhalter/-in, Gepr. Fachwirt/-in für Büro- und Projektorganisation, Gepr. Fachwirt/-in für Einkauf, Gepr. Fachwirt/-in für Marketing, Gepr. Fachwirt/-in im E-Commerce, Gepr. Industriefachwirt/-in, Gepr. Personalfachkaufmann/-frau, Gepr. Wirtschaftsfachwirt/-in