10.12.2024

Neuordnung der Berufe in der Bauwirtschaft

Ausbau, Hochbau, Tiefbau – Modernisierung auf allen Ebenen

In einem umfassenden Verfahren wurden 19 Bauwirtschaftsberufe modernisiert. Die neuen Ausbildungsordnungen wurden im Juni 2024 veröffentlicht. Da nun ein intensiver Implementierungsprozess folgt, treten diese zum 1. August 2026 in Kraft.
Das Neuordnungsverfahren wurde unter Beteiligung von Sachverständigen des Bauhandwerks, der Bauindustrie und der Gewerkschaften durchgeführt. Die Ausbildungsinhalte wurden einer umfassenden Revision unterzogen, insbesondere vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes und der Digitalisierung.

Struktur der Ausbildung

Die Berufsausbildung soll wie bisher nach dem sogenannten Anrechnungsmodell erfolgen. Die zweijährigen Ausbildungsberufe werden nach Schwerpunkten differenziert, die die jeweiligen Vertiefungen der zugehörigen dreijährigen Berufe abbilden. In etwa 52 Wochen sollen in den drei zweijährigen Ausbildungen bereichsübergreifende Kompetenzen vermittelt werden. In weiteren 26 Wochen sollen nach Hochbau, Ausbau und Tiefbau bereichsspezifische Kompetenzen vermittelt werden. In den verbleibenden 26 Wochen werden die schwerpunktspezifischen Kompetenzen der jeweiligen Schwerpunkte vermittelt. Im dritten Ausbildungsjahr werden in 52 Wochen einzelberufsbezogene Kompetenzen vermittelt. Es sind keine Differenzierungen vorgesehen.

Prüfungsform

Für die 16 dreijährigen Ausbildungsberufe wurde die gestreckte Gesellen- bzw. Abschlussprüfung eingeführt. Die dreijährigen Berufe erhalten die gestreckte Abschlussprüfung. Die sog. Teil 1 der jeweiligen Prüfungen soll den Abschlussprüfungen der zweijährigen Berufe entsprechen. Auszubildende werden durch die neue Prüfungsform motiviert, auch schon im Prozess der Ausbildung Leistungen zu zeigen, die in die Endnote mit einfließen. Für die Prüferinnen und Prüfer verringert sich der Prüfungsaufwand, weil keine Zwischenprüfung mehr durchgeführt wird.
Bei den zweijährigen Ausbildungsberufen ist eine konventionelle Prüfung mit Zwischen- und Abschlussprüfung vorgesehen. Sie wurden mit dem sogenannten Anrechnungsmodell ausgestattet. Das erhöht die Durchlässigkeit der zweijährigen Berufe und sichert die Anschlussfähigkeit an die dreijährigen Berufe.