Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Handlungsbedarf für den Mittelstand
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Unternehmen werden im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): mit zunehmenden Anforderungen und Herausforderungen zur Prüfung ihrer Lieferketten konfrontiert. Der Aufwand erscheint immens, die Aufgabe teilweise kaum erfüllbar.
Nun verschärfen sich die bisherigen Sorgfaltspflichten nochmals durch das europäische Recht: Die neue Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtline der EU (CSDDD / Corporate Sustainability Due Diligence and amending Directive (EU) 2019/1937) wurde im April vom Europaparlament verabschiedet und soll 2026 umgesetzt sein. Sie verlangt die Prüfung aller Unternehmen in der Lieferkette – also in der Beschaffung und im Absatz.
Dabei können sich Unternehmen nicht auf Zertifikate ihrer Zulieferer verlassen, sondern müssen selbst prüfen. Dazu verweist die Politik gerne darauf, dass nur große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern unter das neue Gesetz fallen - in der Praxis verlangen diese Unternehmen aber von ihren Lieferanten umfassende Compliance-Erklärungen dazu und reichen das Problem damit weiter. Was muss ein mittelständisches Unternehmen wirklich tun und was sind seine Risiken?
Das Seminar stellt sich diesen Fragen:
- Welche Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet?
- Inwieweit können große Unternehmen von Ihren Lieferanten umfassende Sorgfaltserklärungen verlangen?
- Welche Prüfungen muss ein vertraglich verpflichtetes Unternehmen durchführen?
- Welche Bedeutung haben Zertifikate der Zulieferer?
- Wie haften Unternehmen aus ihrer Erklärung gegenüber Kunden und Anderen?
- Darf ein Unternehmen die Erklärung verweigern
- Praxisbeispiele