Reparaturabwicklung mit dem Drittland
Veranstaltungsdetails
Ob Waren für Reparaturen von Drittländern in die EU zurück geschickt werden oder vorübergehend in ein Drittland überführt werden – beide Fälle sind Thema dieses Seminars.
Werden Reparaturen außerhalb der EU durchgeführt und als passive Veredelung gemeldet, fallen Abgaben nur auf die Reparaturkosten an. Reparaturen, die im Rahmen einer Garantie in einem Drittland ausgeführt werden, sind bei der Wiedereinfuhr sogar gänzlich abgabenfrei.
Auch wenn Waren zur Reparatur in die EU zurückgeschickt werden, kann ein Veredelungsverfahren genutzt werden. Wie Sie vereinfacht das passende dieser besonderen Verfahren nutzen können, erläu-tert Johannes Lieb in der IHK Hannover. Er schlägt den Bogen zur Praxis und gibt Tipps für die Umset-zung. Fragen sind ausdrücklich erwünscht.
Seminarinhalte:
Schwerpunkte bilden die folgenden Fragestellungen
- Besondere Verfahren
- Passive Veredelung
- Vereinfachungen bei Garantiefällen und Ausbesserungen
- Aktive Veredelungen