Neugründungen und Betriebsaufgaben

In den beiden Corona-Jahren 2020 und insbesondere 2021 sind die Neugründungen (1*) in Niedersachsen deutlich gestiegen; maßgeblich getrieben durch Gründungen im Nebenerwerb sowie Gründungen, die im ersten Coronajahr zunächst einmal ausgesetzt worden waren. 2022 hat sich die Situation auf einem verhältnismäßig hohen Niveau stabilisiert. Dabei sind die Gründungsideen deutlich digitaler und internetbasierter als zu Vor-Corona-Zeiten.
Gleichzeitig sind 2020 und 2021 die Betriebsaufgaben auf neue Tiefstände gesunken, was auch auf die umfangreichen Coronahilfen inklusive des Kurzarbeitergeldes zurückzuführen ist. Folgerichtig sind die Betriebsaufgaben 2022 nach weitgehendem Auslaufen der Hilfen wieder gestiegen. Dieser Nachzieheffekt ist bei weitem niedriger ausgefallen als befürchtet. Und trotz der dramatischen Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine sind die Betriebsaufgaben – zumindest bislang – deutlich niedriger als im langfristigen Vergleich.

Neugründungen und Betriebsaufgaben in Niedersachsen

Neugründungen_Betriebsaufgaben

Gewerbebilanz (Saldo Neugründungen und Betriebsaufgaben)

Gewerbebilanz
Die Gewerbebilanz, also der Saldo von Neugründungen und Betriebsaufgaben, hatte in Niedersachsen 2021 einen Rekordwert von über plus 19.000. Im Jahr 2022 ist er auf plus rund 14.900 gesunken, liegt damit aber noch deutlich über den Werten der letzten zehn Jahre. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede in den Branchen. So fällt die Gewerbebilanz sowohl im Bereich Verkehr und Logistik (minus 399) als auch im Gastgewerbe (minus 114) negativ aus.
Grundsätzlich sollten alle Gründerinnen und Gründer, genau wie etablierte Unternehmen, ihre Geschäftsmodelle immer wieder auf den Prüfstand stellen. Die wiederholten exogenen Schocks haben die Entscheidung, ob man sich zum Schritt in die Selbstständigkeit entschließt oder nicht, noch anspruchsvoller gemacht.

(1*) Die Angaben beziehen sich auf echte Neugründungen und umfassen Betriebsgründungen, Kleingewerbe sowie Nebentätigkeiten; Übernahmen bestehender Betriebe und Zuzüge werden nicht berücksichtigt. Der Betrachtung der Betriebsaufgaben liegen vollständige Aufgaben von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung, Kleingewerbe sowie Nebentätigkeiten zugrunde. Übergaben von bestehenden Betrieben und Fortzüge werden nicht berücksichtigt.

Stand: 14.02.2023